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22.3177 · Interpellation · 2022-03-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Bis Mitte 2011 wurden die Betroffenen durch die IV/AHV nach einem 3-stufigen individuellen Abgeltungsmodell entschädigt. Seit 2011 gilt ein einstufiges Pauschalsystem. Das BSV erhoffte sich eine Senkung der Preise der Hörgeräteversorgungen durch einen Konkurrenzdruck auf dem Hörgerätemarkt. Gemäss der vom BSV in Auftrag gegebenen Studie vom Herbst 2020 trat dies nicht ein. Das BSV zieht selbst den Schluss (publiziert von CHSS am - 17.12.2020), dass Handlungsbedarf bestehe. Laut Studie steht zudem fest, dass das Pauschalsystem bei der IV/AHV in den letzten 10 Jahren zu Einsparungen gegenüber dem vorherigen System geführt hat.

Die Hörgerätepreise sind sehr unterschiedlich. Inklusive Anpassung können zwei Hörgeräte 7000 Franken kosten. Die Kosten einer Versorgung mit Hörgeräten hängen von den Bedürfnissen der Betroffenen ab, aber v.a. auch vom Schweregrad des Hörverlustes. Je höher dieser ist, desto teurer das Gerät - nicht zuletzt auch, weil das Hörgerät in vielen unterschiedlichen Lebenssituationen benötigt wird. Die Erfahrung im Austausch mit Betroffenen und Selbsthilfe-Vereinigungen zeigt, dass die Pauschalabgeltung nur bei einer leichten Schwerhörigkeit ausreicht. Ab einer mittleren bis schweren Hörbehinderung ist eine komplexe Versorgung notwendig, um Sprachverstehen überhaupt zu ermöglichen, was hohe Selbstkosten für die Betroffenen mit sich bringt.

Die Interpellantin bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie und durch wen wurde der Wechsel von einem dreistufigen zu einem einstufigen Pauschalmodell wissenschaftlich abgeklärt und begründet? Gibt es entsprechende Berichte und sind diese Berichte zugänglich?

2. Welche Einsparungen haben IV und AHV mit dem Systemwechsel innerhalb der Jahre 2012-2021 - im Vergleich zu den Jahren davor - generiert?

3. Die Preise für Hörgeräte sind anders als geplant hoch geblieben, und die Betroffenen sind die Leidtragenden. Hat der Bundesrat eine konkrete Vorstellung, wie sich diese Situation nachhaltig verbessern lässt?

4. Welche Haltung hat der Bundesrat zur Idee, das Pauschalabgeltungssystem nach Schweregraden zu differenzieren und damit eine ungemein höhere Fairness in Sachen Selbstkostentragung bei den Betroffenen zu erreichen?

5. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, auf Seiten der Hersteller und Anbieter auf den Preis einzuwirken (z. Bsp. Preissetzungsverfahren im Rahmen des Postulates 19.4380)?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 4. Aufgrund der damals insbesondere durch den Preisüberwacher sowie seitens der Politik monierten hohen Preise führte das BSV in den Jahren 2008 bis 2011 in Zusammenarbeit mit Fachärztinnen und Fachärzten der Oto-Rhino-Laryngolgie, Akustikerinnen und Akustikern und weiteren Fachpersonen umfangreiche Abklärungen (inkl. Auslandspreisvergleiche) durch. Unterstützt wurden diese Bemühungen durch die parlamentarische Gruppe für Menschen mit Hörbehinderung, welche sich für mehr Wettbewerb und eine Senkung der Hörgerätepreise stark machte. Die Abklärungen der damals konsultierten Fachpersonen wurden in der Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI) vom 25. Mai 2011 berücksichtigt und in den Erläuterungen ausgeführt: "Nach Ansicht von Fachleuten besteht kein zuverlässiger Zusammenhang zwischen der Schwere der Hörstörung und dem Anpassungsaufwand sowie den Kosten für ein Hörgerät. Aus diesem Grund wurde ein Ein-Pauschalen-System gewählt."

Das BSV und die IV-Stellen empfehlen seit 2011 allen Hörgerätetragenden, verschiedene Angebote zu vergleichen. Die Studien "Analyse der Preise und der Qualität in der Hörgeräteversorgung" (2020; Berichtnummer 15/20), "Analyse der Preise in der Hörgeräteversorgung" (2014; Berichtnummer 11/14) sowie "Evaluation der Qualität der Hörgeräteversorgung" (2014; Berichtnummer 1/14) kamen zum Schluss, dass es durchaus Hörgerätelieferanten gibt, welche einen hohen Anteil an Hörgeräteversorgungen haben, die mit der Pauschale vollständig finanziert werden können. (www.bsv.admin.ch > Publikationen & Services > Forschungspublikationen).

2. Der im 2011 eingeführte Systemwechsel bei der Vergütung erfolgte nicht in erster Linie um Einsparungen bei der Invalidenversicherung zu erzielen. Vielmehr sollte er für Wettbewerb unter den Hörgeräteanbietern sorgen, indem die versicherten Personen die Preise für Hörgeräteversorgungen vergleichen.

Da sich viele Betroffene vor dem Systemwechsel noch im alten Tarifsystem wiederversorgt haben, sind die Zahlen aus den Übergangsjahren verzerrt: von 2006 bis 2010 betrugen die Kosten für Hörhilfen jährlich im Durchschnitt 119 Millionen Franken. Damals waren jedoch die implantierbaren Hörhilfen noch nicht aus der Statistik herausfilterbar, die Kosten dürften um ca. 5-8 Millionen Franken pro Jahr tiefer gelegen haben. 2011 waren die Kosten mit 120 Millionen Franken überdurchschnittlich hoch und im ersten Jahr ohne Übergangseffekte (2013) mit 46 Millionen Franken unterdurchschnittlich tief. Sie stiegen seither wieder kontinuierlich an: 2018 betrugen sie 60 Millionen, 2019 70 Millionen Franken.

3. und 5. Wenn aufgrund einer spezifischen audiologischen Besonderheit ein spezielles Hörgerät notwendig ist und sich die Anpassung dadurch sehr komplex gestaltet, besteht im heutigen Pauschalsystem die Möglichkeit einer Härtefallregelung. Sind die entsprechenden audiologischen Kriterien erfüllt und ist der Mehraufwand bei der Anpassung des Gerätes nachgewiesen, werden die Mehrkosten, welche die Pauschale übersteigen, durch die IV finanziert.

Im Rahmen des sich in Erarbeitung befindenden Berichts in Erfüllung des Postulats SGK-S 19.4380 "Menschen mit Behinderung. Zugang zu modernen Hilfsmitteln sicherstellen" wird auch das Hilfsmittel Hörgeräte erneut evaluiert, unter anderem aufgrund der Tatsache, dass hier gemäss den erfolgten Studien die Marktpreise hoch geblieben sind. Die Arbeiten zum Postulatsbericht haben sich unter anderem infolge der Coronabeschränkungen verzögert, der Schlussbericht sollte Ende 2023 dem Bundesrat vorgelegt werden können.

Antwort des Bundesrates.