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Stärkung der sozialen Kooperation Schweiz-EU. Rahmenbedingungen für den Beitritt zur Europäischen Arbeitsbehörde und zur tripartiten Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen klären

22.3523 · Postulat · 2022-06-01

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht aufzuzeigen unter welchen Voraussetzungen (EU-seitig und Schweiz-seitig) und mit welchen Anpassungen im Schweizerischen Recht der Beitritt zur Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) und zur tripartiten Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) möglich ist. Der Bericht soll ausserdem darlegen, inwiefern ein Betritt zur ELA respektive zu Eurofound dazu beitragen kann, die Arbeitsbedingungen (u.a. Lohnschutz, Gesundheitsschutz, Berufliche Integration der Jungen, Gleichstellung Frau/Mann) grenzüberschreitend - unter Einbezug der Sozialpartner - nachhaltig zu verbessern.

Begründung

Die Klärung der institutionellen Fragen ist eine gewichtige Basis, um die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU institutionell zu vertiefen. Der Bundesrat soll aber unabhängig davon seinen Spielraum nutzen, um die Bemühungen der Europäischen Union für ein sozial gerechtes Europa und für eine fortschrittliche Agenda zu unterstützen. Mit einem Beitritt zur neuen Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) und zur tripartiten Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) kann die Schweiz einen praktischen Beitrag dazu leisten, dass die Arbeitsbedingungen grenzüberschreitend gesichert und verbessert werden und Dumping verhindert wird. Dazu ist auch der Einbezug der Sozialpartner wichtig, die in anderen Ländern die Sozialpartner sowohl in den Delegationen wie auch Arbeitsgruppen integriert sind.

Wie in der Antwort auf 21.3862 ausgeführt, hat die Schweiz seit der Gründung der ELA 2019 Einsitz als Beobachterin im Management Board. In die ELA ist auch das Netzwerk für Arbeitsvermittlung EURES integriert, in dem die Schweiz seit 2004 mitarbeitet.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) ist 2019 gegründet worden. Die ELA soll die Wirksamkeit der Durchsetzungs- und Entsenderichtlinie in den EU-Mitgliedstaaten verstärken, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert und operative Unterstützung leistet.

In die ELA wurde u.a. auch das Netzwerk für Arbeitsvermittlung EURES integriert. EURES ist ein 1994 errichtetes europäisches Koordinationsnetzwerk von Arbeitsvermittlungen zur Förderung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern, in dem die Schweiz seit 2004 mitarbeitet. Die neue Arbeitsbehörde befindet sich bis Ende 2024 im Aufbau. Die Schweiz hat seit der Gründung der ELA Einsitz als Beobachterin im Management Board.

Eine Assoziierung der Schweiz an die ELA würde ein entsprechendes Abkommen mit der EU voraussetzen, gefolgt von Anpassungen im nationalen Recht. Dies setzt die Bereitschaft der EU voraus, ein solches Abkommen abzuschliessen. Vorbedingung für eine Teilhabe von Drittstaaten ist, dass diese ein zur EU äquivalentes Recht aufweisen.

Die EU hat im Frühjahr 2021 festgehalten, dass ohne institutionelles Abkommen für die Schweiz eine vollumfängliche Teilnahme an der ELA nicht möglich ist. Die Schweiz wird jedoch weiterhin an den Management Board Sitzungen der ELA teilnehmen können, was der Bundesrat als wichtig erachtet. Damit können wertvolle Erkenntnisse zum EU-Entsenderecht und der Umsetzung gewonnen werden.

Da sich die ELA bis 2024 in der Aufbauphase befindet und die Schweiz aktuell die Voraussetzungen einer Assoziierung nicht erfüllt, ist bis auf weiteres eine abschliessende Abschätzung der Auswirkungen einer Assoziierung und damit der notwendigen Anpassungen im Schweizerischen Recht nicht möglich. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass aktuell die Voraussetzungen fehlen, um eine Beurteilung zur Klärung der Rahmenbedingungen vorzunehmen.

Eurofound ist eine Agentur der Europäischen Union. Sie unterstützt die Entwicklung besserer sozial-, beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischer Massnahmen durch die Bereitstellung von Wissen. Eurofound führt dazu europaweite Erhebungen durch, um einen Beitrag zur Planung und Verwirklichung besserer Lebens und Arbeitsbedingungen zu leisten. Die Schweiz nimmt seit 2005 an der alle fünf Jahre durchgeführten Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS) teil. Die EWCS ist ein wichtiger Pfeiler des SECO Monitorings hinsichtlich der Arbeitsbedingungen. Die Zusammenarbeit mit Eurofound hat sich gut eingespielt und funktioniert sehr gut. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die derzeitige Zusammenarbeit zufriedenstellend ist und sieht keine Notwendigkeit, den Rahmen zu ändern.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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