Strategie, um den Anteil der Italienischsprachigen in den Kaderfunktionen der Bundesverwaltung zu erhöhen. Stand der Dinge?
22.3525 · Interpellation · 2022-06-01
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Seit über einem Jahrzehnt sind das Sprachengesetz und die dazugehörige Sprachenverordnung in Kraft, die unter anderem Vorgaben über die prozentuale Vertretung der einzelnen Sprachgemeinschaften enthalten.
Angesichts der Tatsache, dass es namentlich in den Kaderfunktionen (Lohnklassen 24-38) bei der Vertretung der Italienischsprachigen in den letzten fünf Jahren keine grossartigen Verbesserungen gegeben hat (2017: 5,2 Prozent; 2021: 5,2 %), frage ich den Bundesrat:
Welche Massnahmen zur Einhaltung des gesetzlichen Rahmens:
- wurden in den letzten fünf Jahren umgesetzt und mit welchen Ergebnissen?
- werden kurzfristig implementiert, wann und mit welchen Erwartungen?
- können langfristig implementiert werden, bis wann und mit welchen Erwartungen?
Begründung
Artikel 7 der Sprachenverordnung legt ausdrücklich fest, dass die Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung, auch in den Kaderfunktionen, innerhalb bestimmter Bandbreiten liegen muss.
1 Bei der Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Verwaltungseinheiten nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a und b BPV, mit Ausnahme des ETH-Bereichs, namentlich auch in den Kaderfunktionen, sind folgende Bandbreiten anzustreben:
a. Deutsch: 68,5-70,5 Prozent;
b. Französisch: 21,5-23,5 Prozent;
c. Italienisch: 6,5-8,5 Prozent;
d. Rätoromanisch: 0,5-1,0 Prozent.
2 Die Vertretungen der lateinischen Sprachgemeinschaften können oberhalb der Bandbreiten nach Absatz 1 Buchstaben b-d liegen.
3 Bei Stellenbesetzungen stellen die Arbeitgeber nach Absatz 1 sicher, dass Personen aller Sprachgemeinschaften bei der Vorauswahl berücksichtigt und zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, sofern sie die objektiven Kriterien erfüllen. Bei gleichwertiger Qualifikation werden vorrangig Personen eingestellt, die einer in der betreffenden Verwaltungseinheit untervertretenen Sprachgemeinschaft angehören; dies gilt insbesondere für Kaderstellen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Evaluationsbericht 2015-2019 zur Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung vom 20. Dezember 2019 weist aus, dass die Sollwerte zur Vertretung der Sprachgemeinschaften über alle Lohnklassen und Departemente insgesamt erreicht sind.
Eines der strategischen Ziele 2020-2023, die der Bundesrat für die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung definiert hat, legt die Leitlinien des Vierjahresberichts 2020-2023 fest, der Informationen zu den mittleren und höheren Kadern enthalten wird.
Am 19. August 2020 hat der Bundesrat beantragt, die Motion 20.3920 "Monitoring der Bewerbungen auf offene Stellen bezüglich Sprachgemeinschaft und Herkunftskanton der Kandidaten und Kandidatinnen" und das Postulat 20.3921 "Bericht über die Einhaltung der Weisungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit" der staatspolitischen Kommission des Nationalrats anzunehmen.
Die in der Motion 20.3920 und dem Postulat 20.3921 enthaltenen Forderungen werden bei der Erstellung des Evaluationsberichts 2020-2023 Berücksichtigung finden. Folglich werden die gewünschten Indikatoren aus dem Bereich der Personalrekrutierung im nächsten Bericht ersichtlich sein. Ebenso wie eine eingehendere Beurteilung, inwieweit die Weisungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung, insbesondere die Punkte 31, 32, 35 und 44 der Weisungen, eingehalten werden. Des Weiteren sollten gemäss Punkt 53 auch die Führungskräfte der einzelnen Verwaltungseinheiten die mehrfach angeprangerte Untervertretung der italienischsprachigen Gemeinschaft mit Unterstützung der Personalfachleute genauer untersuchen.
Wie vom Parlament gewünscht, geht es darum, Massnahmen zu entwickeln und fortlaufend zu ergänzen, die zur Verbesserung der Situation beitragen.
Mithilfe einer Reihe aussagekräftiger Indikatoren können noch gezieltere Massnahmen getroffen werden, um die ausgewogene Vertretung der Sprachgemeinschaften voranzutreiben.
Das Fördern des mobilen Arbeitens wird ebenfalls ein Faktor sein, der sich positiv auf die Zahl von Bewerbungen aus Randregionen auswirken könnte.
Die vom Interpellanten verlangten Antworten werden demnach im oben genannten Rahmen erfolgen.
Antwort des Bundesrates.