Lexipedia

22.3589 · Interpellation · 2022-06-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

2020 ist der zweite Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel ausgelaufen. Die Evaluation zeigte deutlich weiteren Handlungsbedarf auf, sodass ein weiterer Nationaler Aktionsplan angekündigt wurde, welcher aber auch Mitte 2022 noch immer nicht verabschiedet worden ist.

Das U.S. Departement of State zeigte im Bericht "2021 Trafficking in Persons Report" deutlich auf, dass der Handlungsbedarf in der Schweiz weiterhin gross ist. So erfülle die Schweiz "die Mindeststandards für die Beseitigung des Menschenhandels nicht vollständig". Es wurde unter anderem moniert, dass es "weiterhin an rechtlichen Garantien" fehle, "um Opfer von Menschenhandel vor einer möglichen Strafverfolgung zu schützen". Angesichts der Rückstufung der Schweiz auf Stufe 2 bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie sieht der Zeitplan für die Verabschiedung des 3. Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel aus? Werden zügig weitere Massnahmen ergriffen?

2. Welche Organisationen erarbeiten diesen 3. Nationalen Aktionsplan und nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt?

3. Werden die im Bericht erwähnten Defizite und die Rückstufung der Schweiz ernst genommen und die vorhandenen Lücken durch konkrete Massnahmen im NAP geschlossen?

4. Sind Bund und Kantone bereit, ausreichende personelle Ressourcen zu sprechen, um Menschenhandel und Ausbeutung in der Schweiz entschiedener und effektiver zu bekämpfen und die Massnahmen im Nationalen Aktionsplan umzusetzen? Wie wird das konkret gemacht? Ist der Bund angesichts der nationalen und globalen Dimension des Menschenhandels bereit, die Kantone finanziell oder personell ausreichend zu unterstützen? Wenn ja: wie sieht das konkret aus? Wenn nein: weshalb nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Die externe Evaluation der Umsetzung des zweiten NAP 2017-20 gegen Menschenhandel wurde 2021 abgeschlossen. Sie zeigt, dass der Grossteil der 28 Massnahmen umgesetzt wurde. In mehreren Bereichen besteht aber nach wie vor Handlungsbedarf. Darum wird ein dritter nationaler Aktionsplan ausgearbeitet.

1. Mit der Erarbeitung des dritten NAP 2023-27 gegen Menschenhandel wurde Anfang 2022 begonnen. Die Arbeiten sind bereits fortgeschritten. Es ist geplant, den NAP gegen Menschenhandel im letzten Quartal 2022 zu verabschieden, so dass die darin enthaltenen Aktionen ab 2023 umgesetzt werden können.

2. Der Entwurf des dritten NAP gegen Menschenhandel wird unter der Leitung von fedpol mit Beteiligung von Expertinnen und Experten in der Bekämpfung von Menschenhandel erarbeitet. Die Ziele und Aktionen wurden von einem Ausschuss der Nationalen Expertengruppe gegen Menschenhandel (NEGEM) erarbeitet, der in der Zusammensetzung im Interesse der Kontinuität stark an die Begleitgruppe für die Evaluation des zweiten NAP gegen Menschenhandel angelehnt war. Für die strategische und politische Begleitung sowie für die Verabschiedung des NAP gegen Menschenhandel haben Bund und Kantone den Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) mandatiert. Dazu hat der SVS eine strategische Begleitgruppe mit Stakeholdern der Menschenhandelsbekämpfung in der Schweiz sowie die politische Aufsicht mit Vertretenden aller drei Staatsebenen eingesetzt. Damit wird die Verbindlichkeit für die Umsetzung des NAP erheblich gesteigert. Auf Bundesebene ist die Departementsvorsteherin des EJPD in der politischen Aufsicht, die den NAP verabschieden wird, vertreten.

3. Die Empfehlungen internationaler Organisationen und der USA, die in den Länderevaluationen über die Schweiz enthalten sind, werden analysiert und soweit möglich berücksichtigt. Namentlich der Evaluationsbericht der Expertengruppe des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels vom Oktober 2019 und der jährliche Trafficking in Persons (TIP) Report des US-Aussenministeriums bilden eine Grundlage für die Erarbeitung der strategischen Ziele und Aktionen im NAP gegen Menschenhandel in der Schweiz. Zu wichtigen Themen des NAP zählen die Ausbeutung der Arbeitskraft, die Stärkung der Hilfe für die Opfer und deren Schutz sowie Aktionen für eine stärkere Priorisierung und Harmonisierung der Menschenhandelsbekämpfung in der Schweiz.

4. Die Bekämpfung des Menschenhandels liegt primär in der Zuständigkeit der Kantone, die auch die dafür notwendigen Ressourcen bereitstellen. Der Bund unterstützt die Kantone mit Finanzhilfen von fedpol zugunsten der spezialisierten Opferhilfe, gestützt auf Art. 5 und Art. 11 Abs. 1 der Verordnung gegen Menschenhandel (SR 311.039.3). Schliesslich unterstützt fedpol die Ermittlungstätigkeit der Kantone durch interkantonalen und internationalen polizeilichen Informationsaustausch.

Für den neuen NAP werden Massnahmen für eine stärkere Priorisierung des Menschenhandels und die Harmonisierung der Menschenhandelsbekämpfung in der Schweiz mit dem Ziel diskutiert, die vorhandenen Ressourcen effizienter einzusetzen. Welche Ressourcen für die Umsetzung des dritten NAP gegen Menschenhandel eingesetzt werden, ist ein politischer Entscheid. Die Erarbeitung des NAP ist - auch auf politischer Ebene mit den Kantonen - noch nicht abgeschlossen und die Neuerungen werden erst mit der Verabschiedung des NAP verbindlich.

Antwort des Bundesrates.