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22.3613 · Postulat · 2022-06-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine praxistaugliche Erfassungsmethode für den Fachkräftemangel zu erarbeiten und einem Bericht das tatsächliche Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage im Arbeitsmarkt für KMU zu ermitteln.

Begründung

Der Fachkräftemangel stellt eines der dringendsten Probleme des Arbeitsmarktes dar. Trotz dieser Wichtigkeit fehlt es bisher an einer tauglichen Art und Weise, die Lage so zu erfassen, wie sie tatsächlich aussieht. Die Folge ist, dass die Massnahmen des Bundesrates nicht auf die Realität in KMU abgestimmt werden können.

Aktuell werden zur Bezifferung des Fachkräftemangels die Arbeitslosenzahlen und offenen Stellen gegenübergestellt. Dabei findet eine irreführende Verzerrung statt. Denn es wird dabei nicht unterschieden, ob eine arbeitslose Person über eine einschlägige Berufsqualifikation verfügt oder nur in einer bestimmten Branche gearbeitet hat. Ehemalige Aushilfen stellen jedoch keinen Ersatz für fertig ausgebildete Berufsleute wie z.B. Maurer oder Köchinnen dar, die händeringend gesucht werden. Es geht also an der Realität von KMU-Betrieben vorbei, aufgrund einer oberflächlichen Betrachtung der Arbeitslosenzahlen davon auszugehen, dass die Arbeitslosen ein grosses Reservoir an Fachkräften darstellen, die man nur rekrutieren müsse. Die Folge ist eine Verharmlosung der Lage in personalintensiven Branchen, die zwar niederschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, aber zugleich auch auf Spezialisten/-innen angewiesen sind.

Solange Verzerrungen dieser Art bestehen, leidet die Passgenauigkeit und damit die Wirksamkeit des Vorgehens gegen den Fachkräftemangel, wobei gerade KMU betroffen sind. Der Bundesrat hat diverse Schritte unternommen, um die Fachkräftebasis der Schweiz zu stärken. Wie er im Bericht in Erfüllung des Postulats 19.3651 einräumt, fehlt inmitten dieser Aktivitäten aber nach wie vor eine allgemeingültige Definition des Fachkräftemangels. Trotzdem ist bei den Massnahmen des Bundes von Berufen mit "nachweislichem" oder "erwiesenem" Fachkräftemangel die Rede. Für einen Nachweis braucht es jedoch einen robusteren Ansatz als derzeit angewendet. Das SECO und das Bundesamt für Statistik sollen daher in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft eine realitätsnahe Berechnungsweise des Fachkräftemangels erarbeiten und auf dieser Grundlage einen Bericht erstellen, der die tatsächliche Lage von Schweizer KMU-Branchen im Arbeitsmarkt abbildet.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das SECO hat im Jahr 2016 ein Indikatorensystem zur Beurteilung der Fachkräftenachfrage publiziert. Dieses erlaubt die Fachkräfteknappheit unterschiedlicher Berufsarten zu vergleichen. Das Indikatorensystem besteht aus mehreren Subindikatoren, welche Anzeichen für Fachkräfteknappheit erfassen. Dabei wird nebst der Arbeitslosenquote und der Quote der offenen Stellen auch das durchschnittlich verlangte Qualifikationsniveau, die demografische Zusammensetzung der Erwerbstätigen, die Bedeutung der Zuwanderung und das Beschäftigungswachstum in einer Berufsart berücksichtigt.

Der Bundesrat spricht sich im Bericht in Erfüllung des Postulates 19.3651 Nantermod für administrative Erleichterungen bei der Zulassung von erwerbstätigen Personen aus Drittstaaten in Berufe mit Fachkräftemangel aus. Die konkrete Umsetzung dieser Massnahmen wird derzeit federführend durch das EJPD in Zusammenarbeit mit dem WBF erarbeitet. In diesem Kontext soll auch das bestehende Indikatorensystem zur Beurteilung der Fachkräftenachfrage des SECO aus dem Jahr 2016 gestützt auf die seit 2020 eingeführte Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 aktualisiert werden.

Die Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 wurde vom BFS in enger Zusammenarbeit mit den Berufs- und Branchenverbänden entwickelt und ersetzte die Schweizer Berufsnomenklatur 2000 (SBN 2000) im Oktober 2019. Sie unterscheidet im Gegensatz zur SBN 2000 systematisch nach unterschiedlichen Qualifikationsniveaus und greift auf differenzierte, in der Arbeitsvermittlung gebräuchliche Berufsbezeichnungen zurück, mit denen auch Abstufungen von Qualifikationsniveaus zum Ausdruck gebracht werden können. Die Zuordnungen wurden gemeinsam mit den Berufs- und Branchenverbänden überprüft und wo nötig angepasst, damit sie die Realität von Arbeitsmärkten adäquat abbilden.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen des Postulanten mit der Aktualisierung des Indikatorensystems gestützt auf die neue Datenbasis als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.