Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag auf die Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz
22.3800 · Postulat · 2022-06-16
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, über die aussen- und sicherheitspolitischen Folgen eines Beitritts der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) Bericht zu erstatten. Insbesondere soll auch auf die Veränderung der Ausgangslage durch den Krieg in der Ukraine eingegangen werden. Weiter sollen darin Überlegungen zu den Folgen des TPNW auf die Sicherheitsarchitektur Europas, der Schweiz sowie zur Beziehung der Schweiz zur NATO enthalten sein. Der Bundesrat definiert basierend auf dieser Auslegeordnung das weitere Vorgehen im Interesse des Landes.
Begründung
Der Bundesrat hat bereits angekündigt, dass er im Anschluss an die Anfangs August in New York stattfindende Überprüfungskonferenz des Nichtverbeitungsvertrags von Kernwaffen (NPT) eine Auslegeordnung erstellen und das weitere Vorgehen bzgl. Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) festlegen wird.
Mit dem Ukraine-Krieg hat Russland die Friedensordnung in Europa zum Einsturz gebracht. Aussen- und sicherheitspolitisch markiert dieser Krieg eine Zäsur. Dieser Veränderung muss auch bei einer möglichen Ratifizierung der Schweiz des TPNW Rechnung getragen werden.
Es bedarf deshalb einer ganzheitlichen und zukunftsorientierten Betrachtung vor einer möglichen Ratifizierung des Vertrags durch die Schweiz. Nebst möglicher Wechselkräfte zwischen NPT und TPNW müssen auch die Auswirkungen des TPNW auf die künftige Sicherheitsarchitektur Europas und der Schweiz ganzheitlich in Betracht gezogen werden. Zudem müssen die Folgen eines Beitritts der Schweiz auf eine mögliche künftig engere Zusammenarbeit mit der NATO abgeklärt werden.
Unter diesem Blickwinkel soll auch das weitere Vorgehen mit der Motion 17.4241 "Den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen und ratifizieren" vorgeschlagen werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.