Gescheiterte Energiestrategie 2050. Zu wenig Strom, explodierende Preise, zögerlicher Bundesrat und weiterhin kein Plan für eine sichere, kostengünstige und unabhängige Energieversorgung
22.3911 · Dringliche Interpellation · 2022-09-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Energiestrategie 2050 gescheitert ist (Aussage des economiesuisse Präsidenten)?
2. Was unternimmt der Bundesrat, um die inländische Stromproduktion kurzfristig zu erhöhen?
3. Was tut der Bundesrat, um die inländischen Produktionskapazitäten und den Verbrauch zukünftig besser vorhersagen zu können, um den Zubau von Energie voranzutreiben und eine inländische, bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten?
4. Unterstützt der Bundesrat den Vorschlag von Markus Blocher, mit Diesel betriebene Notstromaggregate von Privatunternehmen permanent laufen zu lassen? Falls ja, welche gesetzlichen Grundlagen wird der Bundesrat in welchem Zeitraum anpassen? Falls nein, wieso lehnt der Bundesrat diese eigenverantwortliche Lösung der Unternehmer ab?
5. Wie hoch sind die prognostizierten Einnahmen bei der Mehrwertsteuer, die der Bund 2022 aufgrund der höheren Treibstoff- und Strompreise einnimmt? Ist der Bundesrat bereit, diese Mehreinnahmen an die Bevölkerung zurückzuerstatten?
6. Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament eine dringliche Vorlage zu unterbreiten, in der die Gebühren und Abgaben auf dem Strom sistiert werden, namentlich die KEV und die MWST?
7. Der Strompreis der Grundversorgung setzt sich aus den Kosten für Netz (~50%), Energie (~30%) und Abgaben (~20%) zusammen. Der Preisüberwacher empfiehlt, die Kosten für die Netznutzung anzupassen (Einsparungen von etwa CHF 350 Mio.) sowie den Verzicht auf die Konzessionsgebühren durch die politischen Behörden. Wie stellt sich der Bundesrat zu diesen Vorschlägen?
8. Wie definiert der Bundesrat die Rolle der Kantone?
9. Was unternimmt der Bundesrat, dass die sich mehrheitlich in Kantonsbesitz befindlichen Stromproduktionsfirmen ihren Strom nicht mehr mehrere Jahre im Voraus ins Ausland verkaufen, statt sie für den inländischen Verbrauch vorzusehen?
10. Befürwortet der Bundesrat die Reduktion der Restwassermenge, um die Stromproduktion zu erhöhen?
11. Wo können Rahmenbedingungen erleichtert werden, um die Stromproduktion zu fördern (neben der Luftreinhalte-Verordnung)?
12. Welche anderen Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Energie- und Strompreise zu stabilisieren?
13. Wieso hatte der Bundesrat kein Risikomanagement das die Strommangellage vorausgesehen hat?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Nein. Die im Energiegesetz vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) für das Jahr 2020 verankerten Richtwerte für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und zur Erhöhung der Strom- und Energieeffizienz konnten erreicht werden. Seit Inkrafttreten des neu ausgerichteten Energiegesetzes Anfang 2018 hat sich das Energieumfeld verändert: 2019 hat der Bundesrat in Folge des Übereinkommens von Paris das Klimaziel "Netto-Null Treibhausgase bis 2050" beschlossen. 2021 hat er die Verhandlungen für ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU beendet, wodurch ein Stromabkommen mit der EU bis auf weiteres nicht absehbar ist. Zuletzt hat sich die Energieversorgungslage insbesondere aufgrund des Ukraine-Kriegs und des russischen Gaslieferstopps sowie der schlechten Verfügbarkeit der Kernkraftwerke in Frankreich angespannt. Der Bundesrat hat die Umsetzung der Energiestrategie daher weiterentwickelt, insbesondere mit der Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, die er bereits im Juni 2021 dem Parlament überwiesen hat.
2. Der Bundesrat stärkt mit verschiedenen Massnahmen die Stromversorgungssicherheit im Winter 2022/23, um eine drohende Strommangellage abzuwenden. Neben der Einrichtung einer Wasserkraftreserve sollen im kommenden Spätwinter ergänzend Reservekraftwerke bereitstehen. Solche Anlagen sollen aufgrund der unsicheren Gasversorgungslage möglichst auch mit Öl und Wasserstoff (Dual-Fuel-Anlagen) funktionieren und dem Emissionshandelssystem (EHS) unterstellt werden. Am 2. September 2022 hat der Bund dazu einen Vertrag mit GE Gas Power unterzeichnet. Der Bund prüft darüber hinaus, ob auch von der Behörde ausgewählte Notstromaggregate als Reservekraftwerke eingesetzt werden können. Um die Netzstabilität des Übertragungsnetzes zu stärken, wird er zudem eine temporäre Spannungserhöhung von 220 kV auf 380 kV bei den beiden wichtigen Leitungen Bickigen-Chippis (Gemmileitung) sowie Bassecourt-Mühleberg ermöglichen.
3. und 11. Das Bundesamt für Energie (BFE) und die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) führen periodisch systemische Analysen zur kurz-, mittel- und langfristigen Stromversorgungssicherheit durch, bei denen auch die inländischen Produktionskapazitäten und der Verbrauch berücksichtigt wird. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, den geplanten Anpassungen im EnG zur Beschleunigung der Verfahren für Wasserkraft- und Windenergieanlagen sowie zu administrativen und steuerlichen Erleichterungen für den Photovoltaik-Ausbau, dem Runden Tisch Wasserkraft sowie dem revidierten CO2-Gesetz hat der Bundesrat bereits umfassende Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien aufgegleist. Ergänzend dazu will er die Stromeffizienzpotenziale besser ausschöpfen.
4. Verhandlungen zum Einsatz bestehender Notstromaggregate als Reservekraftwerke sind in Vorbereitung. In der Schweiz gibt es rund 300 Notstromaggregate mit einer Gesamtleistung von rund 280 MW, die Swissgrid für Systemdienstleistungen einsetzt. Der Bund prüft, ob diese und allfällige weitere bezeichnete Notstromaggregate als Reservekraftwerke genutzt werden könnten. Im Fokus stehen bei Letzteren vor allem grössere Notstromanlagen, welche mit Diesel betrieben werden und über Tanks in genügender Grösse verfügen, damit sie über eine gewisse Zeit als Reserve dienen könnten. Die laufenden Arbeiten umfassen neben der Formulierung der Randbedingungen zum Einsatz und Abruf auch Abklärungen zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen bezüglich CO2-Emissionen, Luftreinhaltung und Lärm.
5. Unter der Annahme, dass gleichviel Treibstoff verbraucht wird wie im Vorjahr und die Mitte September geltenden Preise bis Ende Jahr unverändert bleiben, werden die Mehrwertsteuereinnahmen des Jahres 2022 aus Lieferungen von Treibstoff geschätzt um rund 120 Millionen Franken höher ausfallen als im Jahr 2021. Davon fliessen rund 100 Millionen Franken in den allgemeinen Bundeshaushalt, rund 15 Millionen Franken in den AHV-Fonds und rund 3,5 Millionen Franken in den Bahninfrastrukturfonds. Die Mehrwertsteuereinnahmen aus der Lieferung von Elektrizität dürften im Jahr 2022 nur knapp über jenen aus dem Jahre 2021 liegen. Aufgrund der höheren Energiepreise dürfte ausserdem zumindest ein Teil der Haushalte ihren Konsum in anderen Bereichen reduzieren, was die Mehrwertsteuereinnahmen aus diesen anderen Bereichen senken würde.
Der Bundesrat erachtet es nicht als zielführend, Mehreinnahmen an die Bevölkerung zurückzuerstatten.
6., 7. und 12.: Grundsätzlich ist zu beachten, dass steigende Preise auf ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage hindeuten. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz eng in das europäische Stromsystem eingebunden ist und den Preis auf dem Grosshandelsmarkt selber nicht setzen kann. Einseitige Änderungen im Strommarktdesign der Schweiz würden also keinen wesentlichen Einfluss auf die Strompreise haben. Eine Stabilisierung der Preise ist daher nur im Stromverbund mit der EU möglich.
Die interdepartementale Arbeitsgruppe Energiepreise (WBF, UVEK, EDI, EFD, EJPD) unter der Leitung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) prüft die Betroffenheit von Haushalten, Branchen und Unternehmen von den steigenden Energiepreisen, insbesondere von solchen Unternehmen, die bisher Verträge auf dem freien Strommarkt eingegangen sind. Die Arbeitsgruppe prüft auch die Notwendigkeit sowie die Vor- und Nachteile von allfälligen staatlichen Massnahmen aus wirtschaftspolitischer Perspektive. Dazu zählen beispielsweise die Deckelung von Preisen und Sondersteuern auf allfällige ausserordentliche Gewinne sowie die Rückverteilung der daraus erzielten steuerlichen Mehreinnahmen an Verbrauchergruppen. Hinsichtlich allfälliger staatlicher Massnahmen wird die Arbeitsgruppe die Folgen für die Bundesfinanzen aufzeigen. Die interdepartementale Arbeitsgruppe wird dem Bundesrat die Ergebnisse im Oktober 2022 unterbreiten.
8. und 9.: Die Energieversorgung in der Schweiz ist gemäss EnG Sache der Energiewirtschaft. Bund und Kantone haben eine subsidiäre Rolle. Sie setzen die Rahmenbedingungen, damit die Branche ihre Aufgabe optimal erfüllen kann. Die Kantone spielen zudem eine bedeutende Rolle als (Teil-) Eigentümer von Unternehmen der Stromwirtschaft. Die grossen Schweizer Stromproduzenten sichern ihren Stromverkauf je nach Absicherungsstrategie bis zu einem gewissen Anteil und bis zu drei Jahre in die Zukunft über Termingeschäfte ab. Dadurch kann sich die Käufer- wie auch die Verkäuferseite gegen das Marktpreis- und das Gegenparteienrisiko absichern. Dieses Vorgehen ist ein bewährtes Instrument des Risikomanagements, dank welchem die Tiefpreisphase 2015 und 2016 die Stromproduzenten weniger stark traf. In der jüngeren Vergangenheit versuchen die Unternehmen allerdings vermehrt, ihre Produktion mit langfristigen Abnahmeverträgen zu festen Preisen (sog. "Power Purchase Agreements") an grössere Endverbraucher abzusetzen. Langfristverträge werden auch mit Verteilnetzbetreibern abgeschlossen, welche den Strom für ihre grundversorgten Kunden benötigen.
10. Der Bundesrat prüft aktuell die Erhöhung der Produktion in diesem Winter über eine temporäre Reduktion der Restwassermengen für neu konzessionierte Kraftwerke.
13. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Bundesrat im Oktober 2021 über zwei Berichte zum Thema Versorgungssicherheit im Strombereich informiert. Diese dienten dazu, die weiteren Schritte zur Stärkung der Versorgungssicherheit vorzubereiten. Im Weiteren verfügt der Bundesrat über ein umfangreiches Risikomanagement, welches auch das Risiko einer Strommangellage abdeckt. Es werden regelmässig Studien zur Überprüfung der mittel- bis langfristigen Versorgungssicherheit durchgeführt (System Adequacy-Studien). Diese können bei Bedarf auch für die Beurteilung der kurzfristigen Versorgungssicherheit eingesetzt werden. Zudem beobachtet und überprüft die eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) die Entwicklung der Elektrizitätsmärkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in allen Landesteilen. Die wirtschaftliche Landesversorgung hat darüber hinaus den Auftrag, laufend die Versorgungssituation zu beobachten und zu analysieren sowie periodische Lagebeurteilungen vorzunehmen.
Antwort des Bundesrates.