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22.4197 · Motion · 2022-09-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Analog zur Verpflichtung zu Netto-Null Emissionen bis zum Jahr 2050 mit dem Pariser Klimaabkommen braucht es ein verbindliches Ziel für den Schutz und die Wiederherstellung der Natur und der Artenvielfalt, damit der Verlust der biologischen Vielfalt aufgehalten werden kann.

1. Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen und eine Strategie vorzulegen, damit die Schweiz bis 2030 "nature positive" ist.

2. Der Bundesrat wird beauftragt an der UN-Weltbiodiversitätskonferenz im Dezember 2022 das internationale Abkommen zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume zu unterzeichnen.

Begründung

Menschliche Aktivitäten zerstören die Natur viel schneller, als sie sich selbst regenerieren kann. Der Mensch hat fast drei Viertel der Erdoberfläche verändert und eine Million Tier- und Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht. Der anhaltende Verlust von Natur und Biodiversität bedroht nicht nur mehr als die Hälfte des globalen BIP (etwa 44 Bio. US-Dollar gemäss dem Weltwirtschaftsforum), sondern vor allem auch das Leben und Wohlergehen der Menschen. Die COVID-19-Pandemie hat vor Augen geführt, dass der Niedergang der Natur die Gesellschaft destabilisiert, wobei die Ärmsten und Schwächsten am frühesten und am stärksten betroffen sind. Da die Klimakrise eng mit der Natur- und Biodiversitätskrise verbunden ist, braucht es eine enge Verknüpfung von Natur- und Klimaschutz, wie sie auch der Weltklimarat IPCC und der Weltbiodiversitätsrat IPBES in einem gemeinsamen Bericht empfohlen haben.

Analog zur Verpflichtung zu Netto-Null Emissionen bis zum Jahr 2050 und zur Begrenzung der weltweiten Klimaerwärmung auf unter 1,5 Grad mit dem Pariser Klimaabkommen braucht es ein verbindliches Ziel für den Schutz und die Wiederherstellung der Natur und der Artenvielfalt, damit der Verlust der biologischen Vielfalt aufgehalten werden kann. An der UN-Weltbiodiversitätskonferenz im Dezember soll ein internationales Abkommen zum Schutz von Tier-und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume unterzeichnet werden. Weil die Zeit drängt, muss der Bundesrat aber bereits jetzt die nötigen Massnahmen treffen, damit die Schweiz bis 2030 "nature positive" ist.

UNO-Konferenz: Okt / Dez 2022 https://www.cbd.int/article/new-dates-cop15-virtual-2021-facetoface-2022

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erkennt den dringenden Handlungsbedarf zur langfristigen Erhaltung und Förderung der Biodiversität und damit zur Sicherung ihrer Ökosystemleistungen zugunsten unserer Gesellschaft. Der Bundesrat hat bereits 2012 die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) verabschiedet. In seiner Antwort auf die Interpellation 19.3467 hat er ausgeführt, dass er auf Basis der Wirkungsanalyse zum Aktionsplan Biodiversität (AP SBS) sowie unter Einbezug weiterer nationaler und internationaler Erkenntnisse über eine eventuelle Anpassung der Strategie und die Fortsetzung des Aktionsplanes beschliessen wird. Weiter hat der Bundesrat 2022 mit seinem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative Massnahmen zur Förderung der Biodiversität definiert. Das Parlament berät aktuell die Vorlage.

An der Biodiversitätskonferenz im Dezember 2022 wird kein Abkommen unterzeichnet werden. Der neue globale Zielrahmen für die Biodiversität wird durch Beschluss der Vertragsparteienkonferenz verabschiedet werden. Der Bundesrat hat die Verhandlungsdelegation mandatiert, sich im Rahmen der Konferenz für einen griffigen neuen globalen Rahmen für die Biodiversität für die Zeit nach 2020 (post-2020 GBF) einzusetzen. Dabei werden klare und messbare Ziele angestrebt, welche auf die Ursachen des Biodiversitätsverlusts eingehen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Anliegen der Motion mit den laufenden Arbeiten bereits verfolgt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.