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22.4201 · Interpellation · 2022-09-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Personen, deren Schwerehörigkeit anerkannt ist, erhalten von der Invalidenversicherung (IV) seit 2011 eine Pauschale von 840 Franken für ein Hörgerät oder 1650 Franken für zwei Hörgeräte. Leider liegen diese Beträge weit unter den Marktpreisen, und lediglich 5 Prozent der erwachsenen IV-Versicherten erhalten ihre tatsächlichen Ausgaben vollständig erstattet. Die IV kann in Härtefällen, die im Rundschreiben 304 definiert sind, über die Pauschale hinausgehen. Im Klartext bedeutet dies, dass man erwerbstätig, in Ausbildung, auf Arbeitssuche oder in der Lage sein muss, Arbeiten zu verrichten, die als "üblich" bezeichnet werden, um allenfalls eine höhere Vergütung für seine Hörgeräte zu erhalten. 1024 Personen wurde der Härtefallstatus zuerkannt. Dafür waren 2020 in der Schweiz 5 Millionen Franken der insgesamt für die Erstattung von Hörgeräten bewilligten 68 Millionen Franken nötig. Während 2011 insgesamt 119 Millionen Franken für 630 Empfängerinnen und Empfänger aufgewendet wurden, teilten sich im Jahr 2020 39 000 Personen die oben genannten 68 Millionen Franken. Diese Zahlen lösen Betroffenheit aus, denn wir dürfen nicht vergessen, dass sich dahinter Einzelpersonen und durch ihre Behinderung verursachte Finanzierungsschwierigkeiten verbergen. Um das 2011 eingeführte Rückerstattungssystem bewerten, seine Entwicklung innerhalb einer einzelnen IV-Stelle analysieren und Vergleiche zwischen den Kantonen anstellen zu können, wären Zahlen für die einzelnen Kantone erforderlich. Leider sind diese Zahlen nicht verfügbar, wie aus einem Artikel in Forom Ecoute vom 23. Juni hervorgeht, ausser für das Jahr 2020. Für die anderen Jahre konnten weder das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) noch die kontaktierten kantonalen IV-Stellen in der Romandie die folgenden zwei einfachen Fragen beantworten: Wie viele Rückerstattungen für Hörgeräte wurden seit 2011 von Ihrer IV-Stelle gewährt? Für welchen jährlichen Gesamtbetrag? Es muss festgestellt werden, dass in dieser Angelegenheit eine gewisse Undurchsichtigkeit herrscht.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Welchen jährlichen Gesamtbetrag gewährt jede IV-Stelle für die Vergütung von Hörgeräten für alle Personen mit eingeschränktem Hörvermögen in ihrem Kanton?

2. Wie viele Personen betrifft dies?

3. Wie viele Härtefälle anerkennt jede IV-Stelle pro Jahr?

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss der aktuellsten Hörgerätestudie aus dem Jahr 2020

(www.bsv.admin.ch > Publikationen & Services > Forschung und Evaluation > Forschungsbereiche > Forschungsprogramme zur Invalidenversicherung (FoP-IV) > Analyse der Preis und der Qualität in der Hörgeräteversorgung) ist es durchaus möglich, sich mit dem Betrag der IV-Pauschale zuzahlungsfrei und qualitativ gut versorgen zu lassen. Die Zufriedenheit der Betroffenen mit zuzahlungsfreien Versorgungen ist gleich hoch wie bei denjenigen mit den höchsten Zuzahlungen. Dass nicht häufiger zuzahlungsfreie Versorgungen gewählt werden, dürfte vor allem an der tiefen Preissensitivität der Schweizer Kunden liegen und nicht am fehlenden Angebot - letzteres variiert allerdings stark je nach Akustiker(-kette).

Das Vergleichen verschiedener Offerten von Hörgeräteanbietern und -anbieterinnen wird deshalb vom BSV und den IV-Stellen seit 2011 dringend empfohlen.

1. Nachfolgend werden die Kosten für Hörgeräteversorgungen pro Kanton für die letzten drei Jahre ausgewiesen, wobei hier alle Kosten (Versorgungen über IV, AHV und Kinderversorgungen sowie Reparaturen, Ersatzohrpasstücke und Batterien) inbegriffen sind:

IV-StelleKosten in CHF - IV und AHVAuszahlungsjahr

201920202021ZH12 154 68111 893 79511 927 582BE9 390 3728 868 2399 556 871LU3 475 2723 182 5293 937 606UR360 477499 391527 898SZ1 464 5331 422 9251 513 171OW293 065357 610405 537NW318 340399 328450 955GL336 636410 788404 882ZG968 873906 3591 034 706FR2 161 2342 175 9082 487 748SO2 693 6572 529 1042 739 506BS1 625 8321 621 0122 002 109BL2 971 9923 072 2183 643 680SH787 028790 567790 554AR474 599550 822530 921AI102 998134 558157 416SG4 572 3104 528 4764 890 615GR1 884 6722 004 6122 070 998AG6 119 0955 665 4946 125 162TG2 510 9952 352 0542 502 930TI2 675 7822 690 5352 833 375VD5 703 0645 357 6605 772 893VS2 607 8572 363 0772 965 444NE1 371 2911 420 5501 523 507GE2 833 2552 538 8003 061 263Versicherte im Ausland31 94424 67632 915JU725 170701 192778 555Total70 615 02568 462 27974 668 802

2. Anzahl Beziehende von Hörgeräteleistungen pro Kanton für die letzten drei Jahre (Versorgungen über IV, AHV und Kinderversorgungen sowie Reparaturen, Ersatzohrpasstücke und Batterien - Doppelzählungen möglich):

IV-StelleAnzahl Beziehende - IV und AHVAuszahlungsjahr

201920202021ZH13 01012 74612 544BE11 13110 61210 817LU4 0273 8304 174UR473546558SZ1 5731 5511 528OW374425437NW399419460GL381396373ZG1 3101 2711 348FR2 4512 3792 598SO3 2013 0623 125BS1 7801 8692 055BL3 4103 5303 825SH846832853AR569595572AI129153157SG5 0755 2655 402GR2 1642 2432 228AG6 9766 6056 830TG2 6782 5612 620TI2 6652 4992 632VD6 4286 0476 256VS2 7872 6463 008NE1 5701 5581 609GE3 0972 7523 111Versicherte im Ausland373228JU888823880Total79 35177 18779 957

3. Anzahl finanzierte Härtefälle pro Kanton für die letzten drei Jahre:

IV-StelleAnzahl Beziehende - IV und AHVAuszahlungsjahr

201920202021ZH205207200BE134109137LU8973135UR121816SZ363346OW469NW8916GL61613ZG11810FR533767SO382141BS442336BL483950SH746AR8129AI116SG808785GR333347AG122105114TG353646TI345557VD525668VS534861NE42624GE226Versicherte im Ausland111JU736Total1 1271 0681 312

Antwort des Bundesrates.