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22.4294 · Interpellation · 2022-11-30

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Das US-Finanzministerium hat über sein Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte (Office of Foreign Assets Control, OFAC) eine Aktion zur Zerschlagung eines Netzwerks eingeleitet, das wichtige mikroelektronische Produkte an die russische Rüstungsindustrie liefert.

Das russische Unternehmen Milandr liess Aufträge an Fabriken für die Herstellung von integrierten Mikrochips über seine armenische Tochtergesellschaft Milur Electronics laufen.

Nun ist die Hauptaktionärin der Milur Electronics die Milur AG, ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, das von Milandrs Angestellten sowie Teilhaberinnen und Teilhabern benutzt wurde, um Transferzahlungen an die Milur Electronics zu koordinieren. Es gibt Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die Stakeholder bei der Milur AG sind.

- Sind der Bundesrat und das SECO bereit, gegen dieses Unternehmen vorzugehen, nachdem sie die schweren Anschuldigungen des US-Finanzministeriums überprüft haben?

- Wären der Bundesrat und das SECO bereit, sich rasch den US-Sanktionen gegen dieses Netzwerk, das Mikrochips an die russische Armee liefert, anzuschliessen?

Stellungnahme des Bundesrates

Hinsichtlich einer allfälligen Sanktionierung des erwähnten Unternehmens durch die Schweiz gilt zu berücksichtigen, dass der Bundesrat keine Angaben zu einzelnen Unternehmen macht. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass die für die Exportkontrollen und Sanktionen zuständigen Bundesbehörden bei Verdachtsfällen Abklärungen vornehmen und bei Verstössen gegen die Exportkontroll- oder Sanktionsgesetzgebung entsprechende Massnahmen ergreifen.

Weiter sieht Artikel 1 des Embargogesetzes (EmbG; SR 946.231) vor, dass der Bund Zwangsmassnahmen erlassen kann, um Sanktionen durchzusetzen, die von der UNO, der OSZE oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz (in der Praxis: die EU) beschlossen worden sind. Die Schweiz hat sich bisher noch nie Sanktionen anderer Akteure wie beispielsweise den USA angeschlossen. Das EmbG bietet dem Bundesrat keine rechtliche Grundlage, eigenständig Sanktionen zu ergreifen.

Antwort des Bundesrates.