Strommangellage. Volkswirtschaftliche Schäden abwenden. Wie stellt der Bundesrat den schweizweiten privaten Kontingentehandel im Winter 2023/24 sicher?
22.4431 · Interpellation · 2022-12-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bund schätzt, dass die Kosten einer Strommangellage im dreistelligen Milliardenbereich liegen könnten. Insbesondere im Falle einer Kontingentierung ist mit immensen volkswirtschaftlichen Schäden zu rechnen. Diese Kosten werden zusätzlich in die Höhe getrieben, weil es aktuell nicht möglich ist, Kontingente effizient und gerecht zu handeln:
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass
1. spätestens im Winter 2023/2024 ein uneingeschränkter, schweizweiter Kontingentehandel möglich sein wird?
2. rechtzeitig allfällige Lücken und notwendiger Handlungsbedarf identifiziert werden?
3. rechtzeitig eine Roadmap vorliegt?
4. auf den vorbestehenden, etablierten und privaten Plattformen (bspw. mangellage.ch) aufgebaut wird und die Wirtschaft im Prozess eingebunden ist?
5. die EVU umgehend die notwendigen Massnahmen ergreifen, um die notwendige Kompetenz und Kapazität aufzubauen?
6. die EVU unterstützt und bedarfsorientiert koordiniert werden?
7. die notwendigen Regulationen erlassen werden, sodass eine flächendeckende, lückenlose Umsetzung gewährleistet ist?
8. auch Unternehmen mit kleinen Handelsmengen am Handel mit Kontingenten teilnehmen können?
Begründung
Einerseits muss im Falle einer Kontingentierung eine rasche und reibungslose Abwicklung sichergestellt werden. Dafür ist eine einheitliche Kontingentierung mit einfachen, rasch anwendbaren und unbürokratischen Regeln notwendig. Andererseits wird dadurch der individuellen Situation der Unternehmen nicht ausreichend Rechnung getragen. Einige Unternehmen können ihren Strombedarf durchaus kurzfristig reduzieren, ohne existenziell bedroht zu sein. Bei anderen würde selbst eine moderate Kontingentierung das Unternehmen existenziell bedrohen, weil Prozesse und Infrastrukturen nicht flexibel reagieren können (bspw. Unternehmen mit Schmelzöfen oder Reinräumen). Zudem führen vermeintliche "Detailfragen", wie die Referenzperiode für die Berechnung der Kontingente, im Einzelfall zu stossenden Ungerechtigkeiten.
Die beste Möglichkeit, dieser Problematik entgegenzutreten und die volkwirtschaftlichen Schäden einer Kontingentierung zu minimieren, ist es, der Wirtschaft eine angemessene Flexibilität zu geben, um das Problem selbst zu lösen. Mit einem privaten Kontingentehandel würde das möglich. Die Wirtschaft ist dementsprechend bereits in Vorleistung gegangen und hat mit mangellage.ch eine funktionsfähige, breit abgestützte und aktive Handelsplattform für Kontingente geschaffen.
Bedauerlicherweise ist der Kontingentehandel für den Winter 2022/2023 aus administrativen Gründen nur sehr eingeschränkt möglich. Für diesen Winter ist lediglich ein eng gefasster Pilotversuch vorgesehen. Offenbar wegen befürchteter Komplexität und fehlender Kapazität der über 650 Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) in der Schweiz. Das ist aber maximal für einen Winter akzeptierbar, spätestens im Winter 2023/2024 muss ein privatwirtschaftlich organisierter Kontingentehandel gewährleistet sein.
Stellungnahme des Bundesrates
1./2./3./4./7./8. Der Bundesrat begrüsst die privaten Bestrebungen zur Aufschaltung von Plattformen, die auf nationaler Ebene die Weitergabe von Strom-Kontingenten ermöglichen. Die Weitergabe von Kontingenten ist in begrenztem Umfang bereits ab dem Winter 2022/2023 möglich. Es ist zu betonen, dass es die Aufgabe der Wirtschaft ist, die Weitergabe der Kontingente zu organisieren und die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Es obliegt also der Wirtschaft, allfällige Lücken in der Organisation der Weitergabe von Kontingenten und notwendige Massnahmen zu identifizieren. Dabei müssen die Rahmenbedingungen der Netzbetreiber eingehalten werden. Die Netzbetreiber sind für die Netzstabilität und den sicheren Netzbetrieb zuständig und müssen sicherstellen, dass die Weitergabe von Kontingenten die Stabilität des Netzes nicht beeinträchtigt. Die Stromwirtschaft resp. Branchenverbände wie bspw. der VSE wird voraussichtlich Leitlinien im Sinne von Branchenempfehlungen für die Weitergabe von Kontingenten ausarbeiten und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Die Grossverbraucher sind verantwortlich für die Einhaltung ihres Kontingents. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Bundesbehörden, den Verteilnetzbetreibern der Wirtschaft und den Anbietern von Plattformen wird mit dem Ziel fortgeführt, im nächsten Winter eine möglichst flexible Weitergabe von Kontingenten zu ermöglichen, ohne die Wirksamkeit der Massnahme zu gefährden.
5./6. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) werden durch die OSTRAL unterstützt. Die OSTRAL ist eine Organisation, die mit dem Vollzug von Bewirtschaftungsverordnungen des Bundesrates im Falle einer Strommangellage betraut ist. Sie wird auf Anweisung der wirtschaftlichen Landesversorgung aktiv, wenn es darum geht, sich auf eine allfällige Strommangellage vorzubereiten (beispielsweise zur Bereitstellung eines IT-Tools für eine allfällige Kontingentierung). Die OSTRAL verfügt über die notwendigen Kompetenzen und die Erfahrung zur Organisation und Durchführung von Schulungen für die EVU. Zudem nimmt die OSTRAL eine Koordinationsfunktion zwischen den einzelnen EVU ein.
Antwort des Bundesrates.