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22.4482 · Motion · 2022-12-15

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die Anzahl der Ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen deutlich zu reduzieren.

Begründung

Gemäss einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) und eines Berichts der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) gibt es von den heute 86 Ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen solche, die nie, nur selten oder nur deshalb tagen, weil es sie gibt. Zudem gebe es Kommissionen die keine Leistungen zuhanden des Bundesrates und der Bundesverwaltung erbringen oder sogar solche, die zwar Leistungen erbringen, für die jedoch kein Bedürfnis in der Bundesverwaltung besteht. Genau so entsteht Bürokratie! Mit solchen Strukturen entstehen Leerläufe, Doppelspurigkeiten und Aktionismus. Offenbar findet auch keine konsequente systematische und effektive Überprüfung der Verwaltungskommissionen statt. Es wird zudem kritisiert, dass bei gewissen Kommissionen der Auftrag unvollständig oder unklar ist, und mit mangelhaften Einsetzungsverfügungen somit auch eine mangelhafte rechtliche Grundlage für die Tätigkeit vorhanden ist. Aus diesem Grund ist eine deutliche Reduktion dieser Verwaltungskommissionen angesagt. Die Empfehlungen der GPK-S vom 15. November 2022 und die Massnahmen des Bundesrates vom 9. Dezember 2022 gehen dabei eindeutig zu wenig weit. Wenn die oben beschriebenen Erkenntnisse vorhanden sind, müssen auch rasch die richtigen Konsequenzen gezogen werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bericht "Ausserparlamentarische Verwaltungskommissionen" der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) vom 15. November 2022 (BBl 2022 3006) kommt zum Schluss, dass ausserparlamentarische Verwaltungskommissionen nach Artikel 8a Absatz 2 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) in der Regel recht- und zweckmässig eingesetzt werden. Sie würden ihre Leistungen fachlich fundiert, breit abgestützt, adressatengerecht aufgearbeitet und zeitgerecht erbringen. Der Bericht hält zudem fest, dass nur wenige ihrer Aufgaben von Dritten zweckmässiger oder effizienter erledigt werden können.

Die GPK-S ersucht den Bundesrat jedoch, die Notwendigkeit jener Verwaltungskommissionen, die nie oder nur selten tagen bzw. die keine oder praktisch keine Leistungen für die Bundesverwaltung erbringen, zu überprüfen. Der Bundesrat nimmt zum Bericht der GPK-S bis Ende März 2023 Stellung und wird dannzumal festlegen, ob und falls ja, wie diese Empfehlung umgesetzt werden soll.

Im Übrigen hat der Bundesrat in der Vergangenheit immer wieder ausserparlamentarische Kommissionen (APK; Art. 8a Abs. 1 RVOV) aufgehoben oder zusammengelegt: 2011 hat er zwei APK und 2014 drei APK aufgehoben. 2018 hat er sieben APK aufgehoben und drei APK zu einer einzigen Kommission fusioniert. Im Rahmen der Botschaft vom 12. Februar 2020 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+; BBl 2020 3955) hat er ausserdem die Aufhebung des landwirtschaftlichen Forschungsrats beantragt. Zuletzt hat er im Dezember 2022 beschlossen, dass die Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie die Fachkommission für Zolltariffragen, die Kommission für Stalleinrichtungen und die Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüferinnen und -prüfer aufgehoben werden (vgl. Medienmitteilung vom 9. Dez. 2022; https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-92131.html). Zudem wird dem Parlament demnächst die Aufhebung der Eidgenössischen Berufsbildungskommission sowie der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025-2028 beantragt werden.

Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass der Ständerat im 2017 die Motion 16.3967 Bigler "Ausserparlamentarische Kommissionen auf das Notwendige reduzieren" ohne Gegenantrag abgelehnt hat. In der Debatte wurde damals darauf hingewiesen, dass der Bundesrat regelmässig überprüft, ob APK abgeschafft werden können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.