Swiss Sport Integrity auch als Melde- und Untersuchungsstelle für Nichtmitglieder von Swiss Olympic im Leistungsbereich zugänglich machen
22.4527 · Motion · 2022-12-16
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Es sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, dass Schülern und Schülerinnen bzw. Sportlern und Sportlerinnen der Zugang zur nationalen unabhängigen Melde- und Untersuchungsstelle auch dann gewährleistet wird, wenn eine verbandsrechtliche oder vertragliche Beziehung einer Institution im sportlichen Leistungsbereich zu Swiss Olympic fehlt (inklusive Tanz).
Begründung
Ethikverstösse im Sportbereich haben zur wichtigen nationalen unabhängige Melde- und Untersuchungsstelle "Swiss Sport Integrity" (SSI) geführt. Diese ist seit Anfang 2022 in Funktion und wird schon rege genutzt. Damit die Bestimmungen des Ethik-Statuts zur Anwendung gebracht werden können, muss eine verbandsrechtliche oder vertragliche Beziehung (bei freiwilliger Unterstellung von Organisationen und Personen unter das Ethik-Statut) zu Swiss Olympic gegeben sein. Dies die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 22.4225 von Aline Trede auf die Frage, wie Meldungen behandelt werden, die Mitglieder aus Nicht-Mitgliedsverbänden von Swiss Olympic machen.
Im Ausbildungsbereich von zwei Ballett- bzw. Bühnentanzschulen und einem Ensemblebereich in der Schweiz sind jedoch in den letzten Monaten gravierende Ethikverstösse zum Vorschein gekommen. Der Tagesanzeiger vom 23. Oktober 2022 schreibt von Demütigungen, Ermüdungsbrüchen, Essstörungen oder anzüglichem Verhalten gewisser Lehrer gegenüber den Schülerinnen an der Ballettschule des Theaters Basel und die Methoden hätten offenbar bleibende Schäden hinterlassen. Diese Vorkommnisse geschahen mindestens in einem Zeitraum von 10 Jahren.
Diese Schulen haben keine verbandsrechtliche oder vertragliche Beziehung zu Swiss Olympic, sie bilden aber junge Menschen aus und/oder fördern sie auf hohem sportlichen Leistungsniveau. Eine unversehrte Ausbildung oder Förderung muss auch für diese Institutionen eine unserer Prioritäten sein. Möglicherweise gibt es weitere Sporteinrichtungen, die nicht in einer verbandsrechtlichen oder vertraglichen Beziehung zu Swiss Olympic stehen. Aber auch diesen Schülerinnen und Schülern bzw. Sportler und Sportlerinnen sollte die nationale unabhängige Melde- und Untersuchungsstelle "Swiss Sport Integrity" zugänglich gemacht werden.
Der Bundesrat antwortet zudem in der Interpellation Trede 22.4225, dass der Bund mangels ausreichender Rechtsgrundlagen keine weitergehenden Vorschriften sowohl gegenüber der Stiftung SSI als auch gegenüber z.B. den Trägern von Ballettschulen machen kann. Die vorliegende Motion fordert, dass diese rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um diesen Schülerinnen und Schülern im sportlichen Leistungsbereich (inklusive Ausbildungen im Tanzbereich) den Zugang zur nationalen unabhängigen Melde- und Untersuchungsstelle ebenfalls zu gewährleisten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat ist der Schutz von Athletinnen und Athleten ein grosses Anliegen. Daher hat er bereits verschiedene Massnahmen zum verstärkten Schutz von Sportlerinnen und Sportlern eingeleitet.
Der Bundesrat hat in der Beantwortung der Interpellation 22.4225 Trede darauf hingewiesen, dass die aktuelle rechtliche Lage es nicht zulässt, Ballettschulen oder ähnliche Institutionen der Aufsicht der nationalen unabhängigen Melde- und Untersuchungsstelle, die bei Swiss Sport Integrity integriert ist, zu unterstellen.
Das Ethik-Statut, auf dem die Untersuchungsaktivitäten der Stiftung Swiss Sport Integrity basieren, ist ein verbandsrechtliches Institut. Damit dieses zur Anwendung gebracht werden kann, muss eine verbandsrechtliche oder vertragliche Beziehung zu Swiss Olympic gegeben sein. Diese Lösung wurde nicht erst im Zusammenhang mit den Vorfällen gewählt, die sich in den letzten beiden Jahren im Sport ereignet haben. Vielmehr wurde damit ein langjähriger Prozess abgeschlossen, der zum Ziel hatte, die Kompetenzen der bestehenden verbandlichen Ethik-Strukturen in einer einheitlichen nationalen und unabhängigen Plattform zusammenzuschliessen. Zugang zu dieser Plattform, der heutigen Meldestelle von Swiss Sport Integrity, haben auf der Grundlage und nach Massgabe des Ethik-Statuts privatrechtliche Organisationen des Schweizer Sports und Personen, die im Schweizer Sport tätig sind.
Die Einführung einer nationalen Meldestelle, wie sie in der Form der heutigen bei Swiss Sport Integrity angesiedelten Meldestelle inkorporiert wurde, basiert auf einem Instrument, das vom Dachverband Swiss Olympic für den Schweizer Sport erschaffen wurde. Die in der Motion aufgeführten Beispiele beziehen sich jedoch nicht auf den privatrechtlich organisierten Sport, sondern auf Vorkommnisse in staatlichen oder zumindest staatlich anerkannten Schulen oder Ausbildungsgängen im Kulturbereich. Sowohl für das Schulwesen wie auch für den Bereich Kultur sind die Kantone zuständig (Art. 62 und 69 der Bundesverfassung; BV). Beide Bereiche sind der kantonalen Aufsicht unterstellt.
Der Bundesrat ist folglich der Auffassung, dass die Einschätzung über einen allfälligen Legiferierungsbedarf auf der in der Sache zuständigen Ebene vertieft abzuklären ist.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.