22.4536 · Interpellation · 2022-12-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ende April 2022 wurden erste Fälle von Affenpocken (Mpox) in Westeuropa bekannt. Das BAG handelte rasch und vorbildlich mit einer Kampagne in Zusammenarbeit mit der Aids-Hilfe. Die Beschaffung des Impfstoffes dauerte jedoch lange und in der öffentlichen Wahrnehmung schien das BAG lange untätig - während die WHO den Gesundheitsnotstand ausrief und viele Länder in Europa und Nordamerika den Impfstoff gegen Mpox beschafften und ab Juli 2022 verimpften. Auch das antivirale Medikament Tecovirimat war in der Schweiz lange kaum verfügbar.
Das BAG begründete dies mit der fehlenden Zulassung des Impfstoffes und der Medikamente. Erst im Herbst 2022 war die Beschaffung möglich.
Die definitive Verfügbarkeit des Impfstoffs in den meisten Kantonen erst ab Dezember führte in der Bevölkerung zu grossem Unverständnis. In der besonders gefährdeten Gruppe von Männern, die Sex mit Männern haben, entstand das Gefühl, in einem Gesundheitsnotstand vom Bundesrat im Stich gelassen zu werden. Sie konnten erst vier Monate später als die Peers in den Nachbarländern wirksam vor einer Ansteckung geschützt werden.
Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Weshalb entschied der Bundesrat erst Ende August 2022 über die Beschaffung des Impfstoffes und Medikamente gegen Mpox?
2. Warum konnte sich der Bund nicht an der EU-weiten Beschaffung des Impfstoffes beteiligen? Wie könnte dies in Zukunft ermöglicht werden?
3. Warum konnten anfangs angeblich Impfstoff und Medikamente bei fehlender Zulassung nicht bestellt werden, obwohl die gesetzliche Grundlage dafür vorhanden sein sollte (Art. 44 EpG / Art. 73 EpG)?
4. Warum dauerte es nach dem Entscheid des Bundesrats fast zwei Monate bis zur tatsächlichen Bestellung des Impfstoffes?
5. Die ersten 4000 Impfdosen trafen am 1. November 2022 in der Schweiz ein und wurden durch die Armeeapotheke in vier Kantone geliefert. Warum dauerte die Verteilung an nur vier Kantone zehn Tage?
6. Mit welchen Massnahmen sorgt der Bund für ein fortlaufendes Monitoring der durchgeführten Impfungen? Wie und wo werden diese Informationen veröffentlicht?
7. Wie wird dieser Beschaffungsprozess untersucht und für zukünftige Epidemien angepasst, damit rascher gehandelt werden kann?
8. Welche gesetzlichen Änderungen sind notwendig, um besser gerüstet zu sein für rasch aufkommende Krankheitsbedrohungen, die spezifische Bevölkerungsgruppen betreffen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 3. Gesundheitsfachpersonen dürfen grundsätzlich Arzneimittel (inkl. Impfstoffe), die nicht in der Schweiz, aber in einem anderen Land mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle zugelassen sind, für ihre Patientinnen und Patienten einführen und verwenden (Art. 49 Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich (AMBV); SR 812.212.1). Dieser Prozess hätte auch bei den Impfstoffen und antiviralen Medikamenten gegen Mpox greifen sollen. Das war jedoch nicht möglich, da die betreffenden Pharmaunternehmen in dieser Situation nur in grossen Mengen an Staaten verkauften und nicht mehr in kleinen Mengen an Fachpersonen, wie es auf dem freien Markt normalerweise der Fall ist. Als es sich angesichts der Entwicklung der epidemiologischen Lage als notwendig erwies, Impfstoffe und antivirale Medikamente zum Schutz bestimmter Bevölkerungsgruppen zu beschaffen, der direkte Einkauf aber weiterhin unmöglich war, entschied sich der Bundesrat für einen zentralisierten Einkauf dieser Produkte.
2. Die Schweiz verfügt derzeit über keine vertragliche Grundlage, um sich an gemeinsamen Einkäufen der Europäischen Union (EU) im Bereich der Impfstoffe oder der medizinischen Gegenmassnahmen beteiligen zu können. Seit vielen Jahren streben die Schweiz und die EU den Abschluss eines bilateralen Abkommens über die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Gesundheit (GesA) an. Eine solche vertragliche Grundlage ist Voraussetzung für eine geregelte und dauerhafte Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit, auch für eine allfällige künftige Beteiligung an bestimmten gemeinsamen Einkäufen der EU. Ein Entwurf für ein Abkommen im Bereich der öffentlichen Gesundheit liegt seit 2018 vor. Dieser Entwurf soll die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU vertiefen, insbesondere bei der Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen. Die EU macht die Finalisierung des Gesundheitsabkommens jedoch vom Fortschritt der institutionellen Gespräche abhängig. Der Themenbereich öffentliche Gesundheit ist Teil des Paketansatzes, den der Bundesrat im Februar 2022 eingebracht hat.
4. An den Verhandlungen waren drei Parteien beteiligt: das Pharmaunternehmen (Bavarian Nordic), das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Logistikbasis der Armee (LBA). Damit die Vertragsbedingungen alle Beteiligten zufrieden stellten, bedurfte es mehrerer Verhandlungsrunden und Beratungen mit den jeweiligen Rechtsabteilungen, um zu einer Einigung zu gelangen. Dies erklärt die Zeitspanne zwischen dem Beschluss des Bundesrats (24. August 2022) und der Unterzeichnung des Vertrags (14. Oktober 2022).
Nach Abschluss des Vertrags ermöglichte die gute Zusammenarbeit zwischen dem Pharmaunternehmen, dem BAG und der LBA eine erste Impfstofflieferung in die Schweiz am 1. November 2022.
5. Die erste Lieferung von Mpox-Impfstoffen erfolgte zu einem Zeitpunkt, als die logistischen Ressourcen sehr stark durch die im Herbst 2022 laufende Covid-19-Impfkampagne beansprucht wurden (Mpox- und Covid-19-Impfstoffe werden von denselben logistischen Fachressourcen der LBA und der Armeeapotheke verteilt). Aus diesem Grund erfolgte die erste Lieferung erst zehn Tage nach Erhalt der Dosen an die vier am stärksten betroffenen Kantone.
6. Das BAG hat eine digitale Lösung für die sichere Übermittlung der Daten zur Überwachung der Mpox-Impfungen durch die Kantone implementiert. Das BAG wird diese Daten auf seiner Website zur epidemiologischen Mpox-Lage aufschalten.
7. Der Einkauf von in der Schweiz nicht zugelassenen Mpox-Impfstoffen wurde vom BAG und vom Eidgenössischen Departement des Innern sorgfältig geprüft und wird derzeit ausgewertet. Die Ergebnisse dieser Analyse fliessen in die gegenwärtig laufende Revision des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) ein.
8. Das EpG wird derzeit infolge der Covid-19-Pandemie revidiert. Es werden Anpassungen vorgenommen, die ein schnelleres und gezielteres Handeln ermöglichen sollen, zum Beispiel bei der Beschaffung von Impfstoffen oder Heilmitteln gegen neue Krankheiten, die eine Bedrohung für alle oder bestimmte Bevölkerungsgruppen darstellen.
Antwort des Bundesrates.