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22.4554 · Motion · 2022-12-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Deklarationspflicht für tierquälerisch erzeugte Magret und andere Produkte von Gänsen und Enten aus Stopfmast zu erlassen

Begründung

Der Nationalrat hat mit der Motion 20.3021 von Nationalrat Martin Haab ein Verbot des Imports von Stopfleber überwiesen. Dies völlig zu recht, schliesslich ist das Stopfen von Gänsen und Enten bereits in fast allen europäischen Ländern verboten und wird nur noch in wenigen Ländern wie Frankreich, Ungarn oder Bulgarien praktiziert. In der Schweiz ist die Produktion gar seit über 40 Jahren verboten.

Für die Produktion von Stopfleber werden junge männliche Gänse und Enten mehrmals täglich mit Rohren und Futter gestopft, bis ihre Leber krankhaft bis auf das zehnfache ihrer normalen Grösse anschwillt. Die gequälten Tiere erleiden dabei Flügelbrüche, schmerzhafte Wunden und oft verwundete Hälse. Dies erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei und ist daher in der Schweiz unter Strafandrohung verboten. Mit der überwiesenen Motion Haab wird allerdings nur der Import von Stopfleber untersagt, während Magret (gestopfte Enten- oder Gänsebrust) und andere Produkte wie Graisse und Confit noch immer ohne Deklaration importiert werden dürfen. Stossend ist hier insbesondere, dass gerade bei Magret vielen Konsumierenden nicht bewusst ist, dass diese aus Stopfmast stammt und es Alternativen von nicht gestopften Gänsen gäbe. In seinem Bericht zur Regulierungsfolgenabschätzung zur Einführung neuer Pflichten zur Deklaration der Herstellungsmethoden tierischer Erzeugnisse sowie zur Umkehr der Beweislast betont auch der Bundesrat die Wichtigkeit der Deklaration für die Transparenz der Konsumierenden; eine Deklarationspflicht ist jedoch aktuell nur für Stopfleber vorgesehen.

Gerade, weil auch in der Schweiz Enten- und Gänsebrust produziert wird, die nicht aus Stopfmast stammt, ist es ausgesprochen verwerflich, der eigenen Landwirtschaft hohe Auflagen zu machen, derweil jedoch Qualprodukte aus dem Ausland zu importieren, ohne dass Konsumierende den Unterschied zu hiesigen ungestopften Produkten erkennen können. Eine Deklarationspflicht sämtlicher Produkte aus Stopfmast tut daher im Sinne der Konsequenz Not und ist in Anbetracht der geringen Information über entsprechende Produkte auf Seiten der Konsumierenden mindestens so wichtig wie die bereits angedachte Deklarationspflicht von Stopfleber.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat im Rahmen des Berichts vom 11. September 2020 "Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln" in Er-füllung des Postulates (17.3967) der WBK-S in Aussicht gestellt, die Einführung einer Deklarationspflicht für Stopfleber vertieft zu prüfen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und das Staatssekretariat für Wirtschaft haben dazu eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) in Auftrag gegeben (www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Lebensmittelsicherheit > Kennzeichnung). Um das Thema Deklarationen und Importrestriktionen und deren handelsrechtliche Einbettung aus ganzheitlicher Sicht zu beleuchten, wird der Bundesrat im 2023 eine Aussprache führen. In diesem Rahmen wird er auch die Ergebnisse der RFA zu Stopfleber einbeziehen. Da bei anderen Produkten aus der Stopfmast die gleiche Tierschutzproblematik besteht wie bei der Stopfleber, wird er auch diese Produkte in seiner Aussprache einbeziehen.

Die vom Parlament überwiesene Motion (20.4267) WBK-S "Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden" verpflichtet den Bundesrat zudem bereits, bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen die in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden einer Deklarationspflicht zu unterstellen. Im Rahmen der Umsetzung dieser Motion muss geprüft werden, ob und wie eine Deklarationspflicht für Produkte aus der Stopfmast völkerrechtskonform umgesetzt werden könnte.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.