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22.465 · Parlamentarische Initiative · 2022-09-29

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Bundespersonalgesetz ist insbesondere in Artikel 4 mit folgenden Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Bundespersonals zu ergänzen:

- Die Anzahl Stellen in der Bundesverwaltung dürfen jährlich nicht mehr wachsen als im privaten Sektor (relativ).

- Die Bundespersonalausgaben dürfen jährlich nicht mehr wachsen als das Schweizer BIP wachst (relativ).

- Sich daraus ergebende Reduktionsziele sind mit Prozessoptimierungen, digitaler Transformation, nötigenfalls mit Priorisierungen zu erreichen. Allfällige Reduktionen der Personalkosten dürfen nicht mit höheren Kosten für externe Mandate und Dienstleistungen kompensiert werden.

- Das durchschnittliche Bruttoerwerbseinkonnmen für eine Vollzeitstelle beim Bund soll sich an dem der gesamten Schweizer Privatwirtschaft orientieren. Sich daraus ergebende Reduktionsziele sind ausschliesslich mit Massnahmen ab Lohnklasse 20 zu erreichen.

- Es sind zudem Massnahmen zu ergreifen, dass beim Bund nicht immer mehr Akademiker, sondern auch Praktiker angestellt werden. Es sind Fehlanreize abzubauen, so dass mehr gegenseitiger Personalaustausch zwischen Bundesverwaltung und Privatwirtschaft stattfindet.

Begründung

Die Stellen in der öffentlichen Verwaltung haben von 2011 bis 2019 viel stärker zugenommen als im privaten Sektor, nämlich um 13,6 Prozent (in Vollzeitäquivalenten) gegenüber 9,7 Prozent in der Privatwirtschaft. Fast jeder zehnte Beschäftigte in der Schweiz arbeitet bei der öffentlichen Verwaltung (Bund, Kantone, Gemeinden). Werden die staatlichen und staatsnahen Betriebe dazugerechnet (SBB, Post etc.), geht es um 16,6 Prozent aller Beschäftigten. Nicht verwunderlich ist es, dass in der gleichen Zeit die Personalkosten für die Verwaltung wachsen und wachsen, und das immer schneller. Von 1990 bis 2007 erhöhten sich die Personalausgaben um 11,8 Milliarden Franken. Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs von 1,5 Prozent in 17 Jahren. Von 2008 bis 2019 waren es schon 11,3 Milliarden, ein Wachstum pro Jahr von 2,2 Prozent in bloss 11 Jahren! Pro Einwohner sind also die staatlichen Personalausgaben in der Schweiz zwischen 1995 und 2019 um 88 Prozent gewachsen. Zudem ist das Bundespersonal immer akademisierter. In den letzten 10 Jahren ist der Anteil der Angestellten mit Hochschulabschluss um 17 Prozentpunkte gestiegen. Der Durchschnittslohn in der Bundesverwaltung liegt bei 117 176 Franken, gegenüber 88 896 Franken in der Privatwirtschaft. Dies befeuert auch den Fachkräftemangel.