22.7863 · Fragestunde. Frage · 2022-11-29
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 15. August 2018 hat der Bundesrat die Motion 18.3592, Nationaler polizeilicher Datenaustausch, entgegengenommen und auf eine Vorstudie verwiesen, welche mit den Kanonen erarbeitet werde. Seither sind über 4 Jahre vergangen und es zeigt sich bei der Bekämpfung der Kriminalität immer deutlicher, dass die Schweizer Polizei ungenügend vernetzt ist.
Meine Fragen:
- Wird im Bundesrecht eine Rechtsgrundlage geschaffen?
- Braucht es eine Anpassung der Bundesverfassung?
- Wie sieht der Umsetzungszeitplan aus?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Arbeiten zur Umsetzung der Motion Eichenberger laufen seit Ende 2019. Im November 2021 hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) dem Programmauftrag "Polizei Abfrageplattform", kurz POLAP, einstimmig zugestimmt. Das Programm wird durch die gemeinsame Organisation von Bund und Kantonen für Polizeitechnik und Informatik (PTI) umgesetzt. Im Programm POLAP wird die Polizei-Abfrageplattform (Funktionalitäten und Infrastruktur) aufgebaut, und es werden die diversen kantonalen Systeme damit vernetzt. Der Aufbau von POLAP erfordert teilweise die Schaffung oder Anpassung von Rechtsgrundlagen in den Kantonen. Dafür wird ein unmittelbar rechtsetzendes Konkordat ausgearbeitet. Dieses soll voraussichtlich im Herbst 2023 oder im Frühjahr 2024 zur Ratifikation freigegeben werden. Die genauen Zeitverhältnisse sind für den Bund schwer prognostizierbar, da die Beschlussfassung bei den Kantonen liegt. Parallel zur kantonalen Rechtssetzung wird im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) der Betrieb von POLAP geregelt. Die Arbeiten für diese Gesetzesanpassung sind ebenfalls am Laufen und werden zeitlich auf jene der Kantone abgestimmt. Eine Anpassung der Bundesverfassung ist nicht erforderlich.