23.064 · Geschäft des Bundesrates · 2023-11-08
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 8. November 2023 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Nidwalden und Basel-Stadt
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 08.11.2023
Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Nidwalden und Basel-Stadt zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 8. November 2023 verabschiedeten Botschaft festhält.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
im Kanton Bern:
die Justizreform;
die Unvereinbarkeiten der Mitglieder des Grossen Rates;
im Kanton Nidwalden:
den Klimaschutz;
im Kanton Basel-Stadt:
den Klimaschutz.
Verhandlungen
Debatte im Ständerat, 28.02.2024
Beschluss gemäss Entwurf
Debatte im Nationalrat, 14.03.2024
Beschluss gemäss Entwurf