23.1027 · Anfrage · 2023-06-12
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Das erste Mal in ihrer Geschichte bezahlt die Nationalbank den Banken auf ihren Sichtguthaben einen Zins (Interest on Reserves), siehe SNB-Merkblatt vom 22. September 2022. Der gewählte Mechanismus, welcher Liquiditätshandel zwischen den Banken animieren soll, scheint denn auch zu funktionieren: der SARON-Referenzzinssatz kommt in der Höhe des SNB-Leitzins zu liegen.
Die Massnahme bedingt aber ein grosses finanzielles Engagement seitens der SNB. In den Medien wird spekuliert, dass bei der aktuellen Lage auf ein Jahr hochgerechnet mit Zinszahlungen in der Höhe von mehreren Milliarden Franken an die Banken zu rechnen ist.
Der Bundesrat ist gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
1. Auf welchen Betrag belaufen sich diese Zinszahlungen für das erste Halbjahr 2022?
2. Wie teilt sich dieser Betrag zwischen den Zinsen auf der Mindestreserve und dem Betrag oberhalb dieser vorgeschriebenen Reserve auf?
3. Liesse sich der gleiche Marktzins-Effekt (SARON) erreichen, wäre nur der Teil der Guthaben oberhalb der Mindestreserven verzinst?
4. Falls ja, wie weit könnte die Schwelle nicht verzinster Guthaben angehoben werden, um immer noch den gleichen Effekt auf den SARON zu erzielen?
5. Falls Nein zu 3. und 4.: gibt es alternative, weniger kostspielige Massnahmen, welche zum gleichem Marktzins-Ergebnis führen würden?
Stellungnahme des Bundesrates
Wie die SNB nach dem Übergang von einem negativen zu einem positiven SNB-Leitzins nach ihrer geldpolitischen Lagebeurteilung im September 2022 erläutert hat, verzinst sie die Sichtguthaben, die Banken und andere Finanzmarktteilnehmer bei ihr halten, zu einem positiven Zinssatz. Dies ist Ausdruck des veränderten geldpolitischen Umfelds. Anders als vor der globalen Finanzkrise 2007/2008 ist der Geldmarkt heute, als Folge der über viele Jahre expansiven geldpolitischen Massnahmen, durch eine Überschussliquidität geprägt, d.h. die Sichtguthaben der Banken liegen deutlich über ihren Mindestreserveerfordernissen. Eine vollständige Eliminierung der Überschussliquidität innert kurzer Zeit auf den Stand vor der Finanzkrise wurde von der SNB als nicht gangbarer Weg erachtet, da die hierfür erforderlichen Massnahmen, wie etwa eine markante Bilanzreduktion mittels starker Verkäufe von Devisenanlagen, unerwünschte Nebeneffekte haben könnten, z.B. eine übermässige Frankenaufwertung. Die positive Verzinsung der Sichtguthaben ermöglicht es, die kurzfristigen Geldmarktzinssätze in Franken auch bei hoher Überschussliquidität nahe am SNB-Leitzins zu halten, wie es zur Umsetzung der Geldpolitik erforderlich ist. Dabei wird eine abgestufte Verzinsung angewendet. Sichtguthaben bis zu einer bestimmten institutsspezifischen Limite werden zum SNB-Leitzins verzinst. Sichtguthaben über der jeweiligen Limite werden zum SNB-Leitzins abzüglich eines Zinsabschlags (aktuell 0,5 Prozentpunkte) verzinst. (Für detaillierte Informationen zur Bestimmung der Limite vgl. das auf der Internetseite der SNB abrufbare Merkblatt zur Verzinsung von Sichtguthaben. Der jeweils geltende SNB-Leitzins, Zinsabschlag und Faktor für die Limite ist auf Zinssätze und Faktor für die Limite | Datenportal der SNB abrufbar.)
Zu 1: Die Zinszahlungen (Positivzinsen) auf Sichtguthaben beliefen sich für 2022 (Zeitraum 22. September bis Ende Dezember) auf 806,9 Mio. Franken (siehe Position «Positivzinsen auf Girokontoguthaben» auf Seite 9 im Jahresergebnis 2022 der SNB). Wie den Zwischenberichten der SNB per 31. März 2023 sowie per 30. Juni 2023 zu entnehmen ist, betrugen die Zinsen auf Girokontoguthaben für das erste Quartal 2023 1'337,3 Mio. und das zweite Quartal 1'943,4 Mio., was für das erste Halbjahr 2023 3'280,7 Mio. ergibt.
Zu 2: Zur Aufteilung des gesamten Betrags zwischen den Zinsen auf der Mindestreserve und dem darüberliegenden Betrag liegen dem Bundesrat keine Daten vor. Die Mindestreserven werden gleich wie die Sichtguthaben bis zur institutsspezifischen Limite zum SNB-Leitzins verzinst. Dem Rechenschaftsbericht 2022 der SNB (S. 63) ist zu entnehmen, dass Ende Dezember 2022 von den ausstehenden Sichtguthaben von 526 Mrd. Franken 83% bzw. 438 Mrd. Franken zum SNB-Leitzins verzinst wurden.
Zu 3/4/5: Um im derzeitigen Umfeld mit einer hohen Überschussliquidität zu gewährleisten, dass die Geldmarktsätze möglichst nahe an den SNB-Leitzins gesteuert werden können, müssen sämtliche Sichtguthaben, auch die vorgeschriebene Mindestreserve, verzinst werden.
Die SNB wendet ein kalibriertes, austariertes Konzept an, um die Geldmarktsätze effektiv und möglichst kostengünstig im geldpolitisch gewünschten Masse zu beeinflussen. Die bereits erwähnte abgestufte Verzinsung der Sichtguthaben wird durch die Abschöpfung von Sichtguthaben durch Offenmarktoperationen als zweites Element des geldpolitischen Umsetzungsansatzes ergänzt (für eine ausführliche Erläuterung des Konzepts und seiner Elemente vgl. S.64 des SNB-Rechenschaftsberichts 2022). Der Bundesrat geht davon aus, dass die SNB ihre geldpolitischen Instrumente bestmöglich und effizient einsetzt.