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Freihandelsabkommen EFTA-Mercosur. Wann kann mit einer Information zum Inhalt des Abkommens gerechnet werden und wann wird dessen Text veröffentlicht?

23.3060 · Interpellation · 2023-03-07

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im August 2019 teilte der Bundesrat mit, dass die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen EFTA-Mercosur "in der Substanz" abgeschlossen seien. Mehr als drei Jahre später sind die Abkommenstexte noch immer nicht veröffentlicht. Der Bundesrat erklärt die Verzögerung mit der rechtlichen Prüfung des Abkommenstexts und dem dabei entstandenen Klärungsbedarf.

Die EU befindet sich derzeit in einem ähnlichen Stadium des Verhandlungsprozesses und versucht parallel dazu, zusätzliche Absicherungen im Umweltbereich zu verankern. Laut Informationen des SECO teilt die EFTA die Besorgnis über die Umweltsituation in den Mercosur-Staaten und steht diesbezüglich in Kontakt mit der Europäischen Kommission.

Medienberichten zufolge ist Brasiliens Präsident Lula zuversichtlich, dass das Abkommen mit der EU bis Mitte des Jahres unterschriftsbereit ist. Parallel dazu schreibt der Bundesrat in seinen Zielen für das Jahr 2023, dass er die noch offenen Punkte der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EFTA-Mercosur bereinigen will, damit die Botschaft bis Ende Jahr verabschiedet werden kann.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass der ursprüngliche Zeitplan für den definitiven Abschluss des Abkommens und die Verabschiedung der Botschaft noch realistisch ist?

2. Falls nicht, wie sieht der angepasste Zeitplan konkret aus?

3. Wie ist der Stand des Austauschs zwischen der EFTA und der EU in Bezug auf die Verankerung zusätzlicher Absicherungen im Umweltbereich im Abkommen mit den Mercosur-Staaten?

4. Seitdem die Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten 2019 in der Substanz abgeschlossen sind, hat sich die Freihandelspolitik der EFTA weiterentwickelt, insbesondere das Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung. Der Schweiz ist es ebenfalls gelungen, in das Freihandelsabkommen mit Indonesien einen innovativen Ansatz einzubringen, der die Gewährung von Zollkonzessionen (für Palmöl) verpflichtend an Nachhaltigkeitsanforderungen knüpft. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass sich ein Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten auf das überarbeitete Kapitel über nachhaltige Entwicklung und die erwähnte Regelung bezüglich der Zollkonzessionen für problematische Produkte und Rohstoffe stützen sollte?

5. Die Frage der fairen Behandlung im Zusammenhang mit den Methoden zur Produktion von Lebensmitteln und den Bedingungen für die Tierhaltung ist wichtig und muss in einem solchen Abkommen behandelt werden. Wie hoch sind daher die diesbezüglichen Ansprüche des Bundesrates?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Die EFTA- und Mercosur-Staaten stehen in Kontakt, um die ausstehenden Arbeiten so bald wie möglich zu finalisieren. Noch ist aber unklar, wann der Prozess abgeschlossen werden kann. Die Texte werden nach Abschluss dieser Arbeiten von der EFTA öffentlich gemacht.

3. Die EFTA-Staaten teilen grundsätzlich die Umweltbedenken der EU und stehen bezüglich der möglichen zusätzlichen Forderungen im Umweltbereich in regelmässigem Kontakt mit der EU-Kommission.

4. Die Schweiz und ihre EFTA-Partner haben 2019 ihre Modellbestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung überarbeitet. Viele der dabei neu eingeführten oder überarbeiteten Bestimmungen haben in der letzten Phase der Verhandlungen auch noch Eingang ins Mercosur-Abkommen gefunden, welches - wie alle neueren FHA der Schweiz - umfassende und verbindliche Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung enthält. Der Bundesrat hat in seiner revidierten Aussenwirtschaftsstrategie angekündigt, die Verknüpfung von Konzessionen für spezifische, aus Nachhaltigkeitssicht besonders problematische Produkte mit Nachhaltigkeitskriterien von Fall zu Fall zu prüfen. Dabei ist festzuhalten, dass für Palmöl im CEPA EFTA-Indonesien eine Reihe von spezifischen Bedingungen erfüllt war, die nicht für jedes potentiell umweltkritische Produkt und nicht mit jedem Verhandlungspartner replizierbar sind (vgl. dazu die Stellungnahme des Bundesrates zur Mo. 20.4648).

5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass ein Freihandelsabkommen an dem in der Schweiz geltenden hohen Schutz im Bereich der sanitären und phytosanitären Massnahmen nichts ändern wird. Wie unter anderem in der Antwort auf die Ip. 21.3703 dargelegt, können Produkte tierischen Ursprungs grundsätzlich nur von aussereuropäischen Betrieben importiert werden, welche gemäss europäischen bzw. schweizerischen Vorschriften in Bezug auf Hygiene, Tiergesundheit und Tierschutz/Tierwohl bei der Schlachtung zugelassen sind. Generell kann die Schweiz anderen Ländern nicht vorschreiben, wie Produkte zu produzieren sind und würde dies von Partnern selber auch nicht akzeptieren.

Im Verhältnis zu den Mercosur-Staaten schafft das in der Substanz ausgehandelte Abkommen zudem neue Dialoge zu den Themen nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssysteme, Tierwohl, Gentechnik, Antibiotika und Rückstandshöchstgehalte von Pestiziden. Diese neuen Gefässe werden der Schweiz die Möglichkeit bieten, Anliegen in diesen Bereichen direkt mit den Mercosur-Staaten aufzunehmen.

Antwort des Bundesrates.

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