UN-Erklärung für die Rechte von Kleinbäuerinnen und -bauern und die vierte allgemeine regelmässige Überprüfung der Schweiz. Wie geht es weiter?
23.3064 · Interpellation · 2023-03-07
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz spielte eine Schlüsselrolle in der Ausarbeitung der Erklärung für die Rechte von Kleinbäuerinnen und -bauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten (UNDROP), die 2018 verabschiedet wurde. Die Koalition "Friends of the Declaration" (unter anderem bestehend aus Centre Europe-Tiers Monde, Geneva Academy, Heks und Uniterre) hat zwei thematische Berichte veröffentlicht, die eine ganze Reihe von konkreten Empfehlungen zuhanden des Bundes für die Umsetzung dieser Erklärung in der Schweizer Innen- und Aussenpolitik enthalten.
Kürzlich fand in der UNO der vierte Zyklus der allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR) der Schweiz statt. Dies ist ein Instrument des UNO-Menschenrechtsrats, das zur Beobachtung der Menschenrechtslage in allen Mitgliedstaaten dient. Während dieser UPR können die UNO-Mitgliedstaaten Empfehlungen an den überprüften Staat richten.
Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Was hält er von den Empfehlungen der Koalition "Friends of the Declaration" und der UPR?
2. Inwiefern hat er die UNDROP in seine Agrarpolitik integriert? Erkennt er sie als wichtiges Instrument zum Schutz Schweizer Bäuerinnen und Bauern an?
3. Im Juni veröffentlicht die Schweiz ihre Stellungnahme zur allgemeinen regelmässigen Überprüfung. Welche Empfehlungen oder spezifischen Elemente, die aus diesem Prozess hervorgehen, ist der Bundesrat bereit, anzunehmen, um die Rechte der Bäuerinnen und Bauern besser zu schützen und Agrar- und Ernährungssysteme zu fördern, welche die Unabhängigkeit der Bäuerinnen und Bauern achten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten (UNDROP) ist ein wichtiges Instrument für die Förderung der Rechte der Bäuerinnen und Bauern. Die Schweiz, die einer der wenigen europäischen Signatarstaaten ist, wird weiterhin die Entwicklungen rund um diese Erklärung verfolgen, entsprechend Stellung nehmen und ihre bestehenden Vorbehalte äussern. Diese betreffen folgende Punkte: (1) die notwendigen Rechtsgarantien in Sachen Enteignung von Land zum Zweck der Umverteilung; (2) das Recht auf Saatgut, welches die Schweiz gemäss nationalem und internationalem Recht auslegt, auch in Bezug auf das geistige Eigentum; und (3) das Fehlen eines ausreichenden Verweises auf das internationale Umweltrecht und die nachhaltige Entwicklung.
Der Bundesrat hat Kenntnis genommen von den Empfehlungen der Freunde und Freundinnen der Erklärung (Friends of the Declaration) im Zusammenhang mit der vierten Allgemeinen regelmässigen Überprüfung. Die Stellungnahme der Schweiz zu den Empfehlungen befindet sich derzeit in Konsultation auf Bundes- und kantonaler Ebene. Die betroffenen Stellen prüfen die Empfehlungen eingehend. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat seine Position im Mai 2023 formell verabschiedet.
Die Schweiz integriert die Rechte der Bäuerinnen und Bauern proaktiv in die nationale Agrarpolitik. Im Rahmen der neuen Agrarpolitik bemüht sich der Bundesrat zum Beispiel um die Gewährleistung der sozialen Absicherung der Ehepartnerin oder des Ehepartners, sowie der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin. Um die Schweizer Ernährungssysteme zu stärken werden agrarökologische Methoden und Grundsätze anerkannt.
Antwort des Bundesrates.