23.3083 · Motion · 2023-03-08
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Finanzierung von Entwicklungshilfe in jenen Ländern und Regionen vorübergehend zu suspendieren, wenn Hilfsorganisationen respektive ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort durch den Staat respektive das lokale Regime diskriminiert werden. Nötigenfalls sei der Bundesversammlung hierzu eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.
Begründung
Das Taliban-Regime in Afghanistan hat seit der Machtübernahme im August 2021 die Rechte der Frauen und Mädchen immer mehr eingeschränkt. Seit Ende 2022 ist den Frauen und Mädchen der Besuch der Schule ab der siebten Klasse und der Universität nicht mehr gestattet. Ebenso haben die radikalislamischen Machthaber ab Ende des vergangenen Jahres ein Beschäftigungsverbot für Frauen bei nationalen und internationalen Hilfsorganisationen erlassen. Das Regime begründet das Verbot damit, dass sich Mitarbeiterinnen bei Hilfswerken nicht an die strenge Kleiderordnung gehalten hätten. Der Uno-Sicherheitsrat hat daraufhin die Taliban aufgerufen, den Ausschluss der Frauen von den Universitäten sowie das Arbeitsverbot bei NGO zu widerrufen.
Diverse NGO und ihre Geldgeber können und möchten dieser Diskriminierung der Frauen nicht tatenlos zusehen und haben seither ihre Arbeit vorläufig eingestellt, um Druck auf die Islamisten auszuüben, ihren Beschluss zu überdenken. Auch die deutsche Regierung suspendierte umgehend ihre Hilfszahlungen für Afghanistan. Es ist wichtig, dass auch die Schweiz den internationalen Druck auf das Taliban-Regime verstärkt, insbesondere auf den radikalen, ideologischen Flügel der Regierung.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Art. 2, Abs. 4 der Bundesverfassung setzt sich die Eidgenossenschaft für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung ein. Gemäss Art. 54, Abs. 2 BV trägt der Bund zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zu Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen bei. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz (IZA) ist auftragsgemäss oft in Kontexten tätig, wo Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen häufig sind.
Eine strikte negative Konditionalität, wie sie von der Motion gefordert wird, entspräche nicht der humanitären Tradition der Schweiz und wäre kontraproduktiv. Der Bundesrat verweist im Zusammenhang auf seine Stellungahme zur Motion 19.4074 Aeschi "Sofortiger Stopp der Entwicklungshilfe für unkooperative Staaten". Eine Suspendierung der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit würde vor allem die notleidende lokale Bevölkerung treffen.
Im konkreten Fall Afghanistans teilt der Bundesrat die Sorge, die in der Motion zum Ausdruck kommt. Er ist aber aus den oben genannten Gründen der Ansicht, dass eine Suspendierung der IZA nicht der richtige Weg ist. Wie er in seiner Antwort auf die Interpellation 22.3679 Binder-Keller "Kontrolle über Hilfsgelder in Afghanistan. Wie gelangen sie gezielt an Frauen und Notleidende und nicht an die Taliban?" darlegt, verfügt die Schweiz über die nötigen Kontrollinstrumente um sicherzustellen, dass Hilfsgelder tatsächlich die Verletzlichsten erreichen. Zum jetzigen Zeitpunkt können die Partnerorganisationen der Schweizer IZA in Afghanistan ihre Programme weiterführen, auch mit ihren weiblichen Angestellten. Die Projekte wurden an die neuen Gegebenheiten angepasst und werden durch regelmässige Besuche vor Ort überwacht.
Darüber hinaus hat der Bundesrat die Taliban verschiedentlich dazu aufgerufen, die Menschenrechte und Grundrechte von Frauen und Mädchen zu respektieren. So zuletzt Anfang März im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (https://www.aplusforpeace.ch/open-debate-women-peace-and-security) oder anlässlich des Internationalen Tages der Frau gemeinsam mit den Aussenministern von 27 anderen Staaten (eda.admin.ch > Aktuell > Newsübersicht > Statements > Stellungnahme Afghanistan).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.