23.3168 · Interpellation · 2023-03-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
1. Was unternimmt/empfiehlt der Bund kurzfristig, wenn Patienten, u.a. Kinder mit bakteriellen Infektionen (Mittelohrentzündung, Lungenentzündung etc.) in Arztpraxen nicht mehr mit geeigneten Medikamenten behandelt werden können?
2. Kann der Bund kurzfristig per Notrecht Schweizer Firmen zur Herstellung von "lebenswichtigen" Medikamenten im aktuellen Krisenfall verpflichten?
Begründung
Ärzte in der Schweiz berichten von einer auffallenden Häufung von bakteriellen Atemwegsinfektionen v.a. mit Streptokokken der Gruppe A seit Herbst 2022. Parallel dazu bestehen seit Monaten, sich akut verschärfende Lieferengpässe und Lieferstopps von Medikamenten wie Schmerzmittel, fiebersenkende und entzündungshemmende Substanzen sowie Antibiotika insbesondere in den für Kinder geeigneten galenischen Formen (Sirup/Säfte/Tropfen/Suppositorien).
Stellungnahme des Bundesrates
1. Erst wenn die Wirtschaft die Versorgung in einer schweren Mangellage nicht mehr selber wahrnehmen kann, können Bund und Kantone die erforderlichen Massnahmen treffen und dazu allenfalls in das Marktgeschehen eingreifen. Empfehlungen für das Vorgehen bei fehlenden Medikamenten werden von den betroffenen Fachgesellschaften erarbeitet. Bei den aktuellen Lieferengpässen von Antibiotika können sich die Ärzte auf die Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie (SSI) und der Schweizerischen Arbeitsgruppe für pädiatrische Infektiologie (PIGS) beziehen. Die Empfehlungen wurden u.a. von der Fachgesellschaft Pädiatrie Schweiz und dem Verein Kinderärzte Schweiz veröffentlicht und sind auch auf der Webseite des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) publiziert. Die Antibiotikaversorgung wird mit der Freigabe von Pflichtlagern unterstützt. Die Taskforce "Engpass Medikamente" empfiehlt Apotheken und Arztpraxen zudem bei stark betroffenen Medikamenten Teilmengen abzugeben. Angeregt durch die Taskforce hat das BAG zudem seit Anfang Jahr sichergestellt, dass gewisse Arzneimittel, die von Apotheken wegen Versorgungsengpässen selber hergestellt oder importiert werden, von den Krankenversicherern vergütet werden.
2. Die aktuell von Lieferengpässen betroffenen Antibiotika können von keiner Firma in der Schweiz produziert werden. Der Aufbau einer Produktionsstätte würde mehrere Jahre dauern. Die betroffenen Wirkstoffe stammen grösstenteils aus Asien und sind weltweit knapp.
Die wirtschaftliche Landesversorgung agiert nicht via Notrecht im Sinne der Bundesverfassung, sondern gestützt auf ordentliches Recht, konkret das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz, LVG; SR 531) und die entsprechenden Verordnungen.
Antwort des Bundesrates.