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23.3880 · Interpellation · 2023-06-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Am 6. Mai kam es in der Goldmine Yanaquihua in Peru zu einem schweren Minenunfall, bei dem 27 Menschen ihr Leben verloren. Die Mine wurde vor dem Unglück als Vorzeigeprojekt für den verantwortungsvollen Bergbau vermarktet und war Teil der vom SECO unterstützten «Swiss Better Gold»-Initiative (SBGI). Bis Ende 2022 wurde das gesamte Gold aus der Mine in der Schweiz verarbeitet, der Betrieb wurde finanziell vom SECO unterstützt. Noch im Rohstoffbericht des Bundesrates 2023, der nach dem Unglück publiziert wurde, wurden die durch die Initiative erzielten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, darunter auch in Peru, lobend erwähnt.

Wie die NZZ am Sonntag am 21. Mai 2023 berichtete, soll die SBGI keine eigenen Kontrollen im Unglücksstollen der Goldmine Yanaquihua durchgeführt haben, sondern sich einzig auf die Zertifizierung des Responsible Jewellery Council (RJC) verlassen haben.

1. Wie hat der Bundesrat beziehungsweise das SECO auf den schweren Unfall in der Goldmine Yanaquihua reagiert? Wie werden die Angehörigen der tödlich verunfallten Arbeiter betreut? Sind finanzielle Entschädigungen an die Angehörigen vorgesehen?

2. Für wie lange ist der Betrieb stillgelegt? Werden die Angestellten in dieser Zeit entlöhnt?

3. Welche Massnahmen zur Aufklärung des Unfallhergangs wurden getroffen?

4. Welche Massnahmen zur Überprüfung und Verbesserung der Sicherheitsstandards wurden eingeleitet?

5. Wie stellt das SECO sicher, dass in den Minen, die Gold für die SBGI liefern, Menschenrechte und Umweltstandards sowie die nötigen Sicherheitsstandards eingehalten werden?

6. Wieso hat die SBGI entschieden, auf die Zertifizierung von RJC zu setzen? Wie werden die Zertifizierungen von RJC überprüft? Hat das SECO gegenüber RJC auf den Vorfall reagiert?

7. Werden die Prozesse zur Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte und Sicherheitsstandards in den Minen der SBGI aufgrund des Minenunglücks angepasst? Wenn ja wie? Sind zukünftig eigene Kontrollen vorgesehen?

8. Der NAP für Wirtschaft und Menschenrechte will «im Rahmen von Entwicklungspartnerschaften mit dem Privatsektor Menschenrechtsrisiken [vorbeugen]». Welche Entwicklungspartnerschaften bestehen und welche sind geplant? Wie wird im Rahmen dieser Partnerschaften eine solide Sorgfaltsprüfung sichergestellt?

Stellungnahme des Bundesrates

Im Text der Interpellation wird erwähnt, dass «Minera Yanaquihua finanzielle Unterstützung vom SECO erhält». Die Schweiz, vertreten durch das SECO unterstützt das Projekt Swiss Better Gold Initiative (SBGI). Die SBGI zielt auf den Aufbau von verantwortungsvollen Goldwertschöpfungsketten vom Kleinbergbau von der Mine bis zum Markt. Sie wird umgesetzt in Zusammenarbeit mit der Swiss Better Gold Association, einer Schweizer Non-Profit Organisation getragen von Industrie-, Finanz- und anderen Dienstleistungsanbietern. Das SECO unterstützt die Mine also nicht direkt, wie in der Interpellation dargestellt.

Zu Frage 1:

Die Schweizerische Botschaft in Lima hat am 8. Mai 2023 den Angehörigen der beim tragischen Unglück in Yanaquihua ums Leben gekommenen Bergleute sowie dem peruanischen Volk ihr Beileid ausgesprochen. Die Angehörigen wurden finanziell von der Versicherung entschädigt, da für alle Bergleute eine Unfall- und Todesfallversicherung abgeschlossen worden war, die in einem formalisierten Kleinbetrieb wie dem vorliegenden obligatorisch ist. Dies beinhaltet eine 32-monatige Lohnfortzahlung und eine Witwenrente bzw. Ausbildungsbeihilfe für die Kinder. Die Angehörigen wurden bei den Verhandlungen mit den Versicherungen unterstützt und erhielten psychologische Betreuung.

Zu Frage 2:

Der betroffene Bergwerksstollen wurde auf unbestimmte Zeit stillgelegt. Der Betrieb verfügt über weitere Stollen, die laut Regionalregierung weiter betrieben werden dürfen. Es gab keine Entlassungen und eine Übergangszahlung ist somit gewährleistet.

Zu Frage 3:

Die Aufklärung des Unfallhergangs wurde von der regionalen Bergbaubehörde des Departements Arequipa geleitet. Die Swiss Better Gold Initiative steht in direktem Kontakt mit der Mine und den Behörden, hat aber keinen Einfluss auf die Aufklärung des Unfallherganges. Die abschliessenden Untersuchungsergebnisse sind noch nicht veröffentlicht.

Zu Frage 4:

Die Überprüfungs- und Verbesserungsmassnahmen müssen von der Firma Minera Yanaquihua nach Erhalt und Analyse des Unfallberichts der regionalen Bergbaubehörde umgesetzt werden. Die SBGI wird die Überprüfungs- und Verbesserungsmassnahmen in Zusammenarbeit mit der Mine unterstützen.

Zu Frage 5:

Die SBGI ist nur in Minen tätig, in denen Menschenrechte, Umwelt- und Sicherheitsstandards eingehalten werden. Die Einhaltung der Verantwortlichkeitskriterien wird durch regelmässige Besuche und Analysen von Experten vor Ort überprüft, entweder direkt durch die SBG entsprechend den SBGA Verantwortlichkeitskriterien, oder durch die Zertifizierungsagenturen.

In diesem Fall wird der Betrieb von SBGI auf dem Zertifizierungsprozess beraten und begleitet, aber von einem RJC-akkreditierten Auditor geprüft.

Zu Frage 6:

Die Entscheidung über die Zertifizierung (RJC oder andere) liegt in der Kompetenz der Mine. Die RJC-Zertifizierung gilt als anspruchsvoll und wird vom Swiss Better Gold Markt in der Schweiz entsprechend nachgefragt. Bis zum Abschluss der Untersuchungen inklusive Stellungnahme des Betriebes (die bis zum Zeitpunkt der Verfassung dieser Antworten nicht vorliegen) über den Unfallhergang können keine Spekulationen über die Verantwortlichkeiten angestellt werden. Die SBGI wird nach Abschluss der Untersuchungen die Zusammenarbeit mit allen Partnern, einschliesslich der RJC, überprüfen.

Zu Frage 7:

Die notwendigen Prozesse zur Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte und Sicherheitsstandards bestehen bereits und ihre kontinuierliche Verbesserung wird weiterverfolgt, auch aufgrund der aktuellen Erfahrungen. Die Kontrollen im Rahmen der SBGI folgen den Richtlinien der angewandten Zertifizierungssysteme bzw. der eigenen Beschaffungsstrategie der Swiss Better Gold Association.

Zu Frage 8:

Im Einklang mit dem Nationalen Aktionsplan « Wirtschaft und Menschenrechte » setzt sich die Schweiz im Rahmen verschiedener Partnerschaften mit dem Privatsektor für die Vermeidung von Menschenrechtsrisiken ein. Diese Partnerschaften wurden sowohl auf Projekt- als auch auf Sektorebene entwickelt. Alle Kooperationsprojekte müssen die Risiken, die mit dem lokalen Kontext, dem konkreten Projekt und den institutionellen Faktoren verbunden sind, kennen und proaktiv managen. Eine Partnerschaft mit dem Privatsektor muss zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Risiken im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards (ESG) erfüllen und insbesondere auf Reputationsrisiken geprüft werden.

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