23.4076 · Interpellation · 2023-09-27
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 15. September 2023 hat der Bundesrat kommuniziert, die Einführung eines Schweizer Trusts sei nicht mehrheitsfähig - das habe die Vernehmlassung ergeben. Doch wenn man die Details der Vernehmlassungsantworten überprüft, wird die Einführung des Trusts sehr wohl von einer Mehrheit gutgeheissen. Was abgelehnt wird, ist die steuerliche Komponente der Vorlage, die so vom Parlament in der ursprünglichen Motion gar nicht gewollt war. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Warum hat der Bundesrat, obschon es vom Parlament nicht gewollt war, die zivilrechtliche Einführung des Schweizer Trusts mit einer steuerlichen Komponente ergänzt?
Warum zieht der Bundesrat die Schlussfolgerung aus der Vernehmlassung, die Einführung des Schweizer Trusts sei nicht mehrheitsfähig, auch wenn die Antworten differenzierter ausfallen?
Wann wird der Bundesrat eine neue Vorlage unterbreiten, welche den Willen des Parlaments umsetzt und den Schweizer Trust einführt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Motion 18.3383 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 26. April 2018 «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung» beauftragt den Bundesrat, «die rechtlichen Grundlagen für einen Schweizer Trust zu schaffen». Der Bundesrat hat stets betont, dass im Rahmen dieses Gesetzgebungsauftrags die steuerliche Behandlung von Trusts in der Schweiz ebenfalls zu prüfen und zu klären ist. Im Übrigen entspricht dies auch dem Willen des Parlaments. Mit Postulat 15.3098 der FDP-Liberalen Fraktion vom 11. März 2015 «Prüfung einer allfälligen gesetzlichen Regelung von Trusts» wurde der Bundesrat ausdrücklich beauftragt, «eine mögliche Einführung des Rechtsinstituts des Trusts ins schweizerische Privatrecht sowie eine Anpassung des anwendbaren Steuerrechts zu prüfen». Wie im erläuternden Bericht vom 12. Januar 2022 zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens betreffend die Einführung des Trusts ins Schweizer Recht und im Bericht vom 15. September 2023 zur Abschreibung der Motion 18.3383 (BBl 2023 2248) dargelegt, vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass die aktuelle steuerliche Behandlung von Trusts, die hauptsächlich auf zwei Kreisschreiben und einer uneinheitlichen Praxis beruht, im Falle einer Kodifizierung des Trusts im Schweizer Recht nicht beibehalten werden kann und soll.2. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 15. September 2023 zur Abschreibung der Motion 18.3383 dargelegt, dass zwar eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die Einführung des Trusts in das Schweizer Recht befürwortet und mit den Bestimmungen im zivilrechtlichen Teil des Vorentwurfs ganz oder teilweise einverstanden ist. Hingegen wird die vom Bundesrat vorgeschlagene steuerrechtliche Regelung mehrheitlich abgelehnt. Da es sich bei der steuerrechtlichen Komponente um einen wesentlichen Bestandteil der Kodifizierung des Trusts handelt, kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Einführung dieses Rechtskonstrukts in das Schweizer Recht derzeit nicht mehrheitsfähig ist. Nach Auffassung des Bundesrates gilt dies auch für die in diesem Zusammenhang diskutierte Möglichkeit, das Stiftungsrecht bezüglich Familienstiftungen und Unterhaltsstiftungen zu revidieren (siehe Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Burkart 22.4445 vom 15. Dezember 2022 «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben»).3. Mit dem Antrag auf Abschreibung der Motion 18.3383 muss nun das Parlament darüber entscheiden, ob es den Auftrag aufrechterhalten will oder nicht. Bis dieser Entscheid vorliegt und der Bundesrat gegebenenfalls einen entsprechenden Auftrag erhält, ist es daher nicht am Bundesrat, neue Vorschläge zu machen.