23.4287 · Postulat · 2023-09-29
Justiz- und Polizeidepartement
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem die Rolle der Schweiz im Fall Kabuga detailliert dargelegt wird, im Sinne einer historischen Aufarbeitung der Geschehnisse in der Schweiz. Folgende Fragen soll der Bericht beantworten:
1. Warum konnte Kabuga 1994 in die Schweiz ohne Konsequenzen ein- und ausreisen?
2. Warum hat das EJPD entschieden Kabuga auszuweisen, obwohl der Genfer Staatsanwalt Bernard Bertossa beim EJPD nach Möglichkeiten suchte, die Ausreise Kabugas zu verhindern?
3. Warum wurde Félicien Kabuga 1994 nicht festgenommen? Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Militärjustiz auch einen früheren ruandischen Bürgermeister, Fulgence Niyonteze, wegen seiner Rolle im Genozid in Ruanda verfolgt und verurteilt hat. Die Rechtslage in der Schweiz war im Fall Niyonteze und Kabuga dieselbe.
4. Ist der Bundesrat heute der Ansicht, dass die Schweiz 1994 richtig gehandelt hat, indem sie Félicien Kabuga ausgeschafft hat, anstatt ihn festzunehmen?
Begründung
Dem Ruander Félicien Kabuga wird vorgeworfen einer der Hauptdrahtzieher zu sein hinter dem Völkermord in Ruanda von 1994. Mehr als ein Vierteljahrhundert war Félicien Kabuga auf der Flucht. Ein Grund, warum Kabuga sich solange der Justiz entziehen konnte ist die Schweiz. Die Schweiz hätte 1994 die Möglichkeit gehabt Félicien Kabuga festzunehmen.
Vor einigen Monaten stand er vor dem Nachfolge-Gericht des Ruanda-Tribunals in Den Haag. Doch Félicien Kabuga wurde mittlerweile vom zuständigen UNO-Gericht als verhandlungsunfähig eingestuft. Der mittlerweile rund 90-jährige ist dement. Der Prozess gegen Kabuga wird damit ausgesetzt, empfohlen wird „ein alternatives Feststellungsverfahren“. Der Prozess soll weitergehen, Zeugen sollen weiter aussagen, aber Kabuga nimmt nicht teil und es wird am Ende kein Urteil geben. Somit wird der mutmassliche Drahtzieher des Völkermordes von Ruanda, nie verurteilt werden. Für die Hinterbliebenen der rund einer Million Opfern eine grosse Enttäuschung. Das hätte verhindert werden können, wenn die Schweiz vor bald 30 Jahren anders entschieden hätte.
In der Antwort auf die Interpellation 22.4420 antwortet der Bundesrat, dass die gestellten Fragen nur im Rahmen einer ausführlichen historischen Aufarbeitung beurteilen resp. beantwortet werden könnten. Diese Aufarbeitung verlangt dieses Postulat.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat befürwortet eine ausführliche historische Aufarbeitung der damaligen Rechts- und Faktenlage. Er weist aber darauf hin, dass dabei die Regelungen des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA, SR 152.1) eingehalten werden müssen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.