23.7452 · Fragestunde. Frage · 2023-06-07
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Neuerdings erfolgen immer mehr, aber nicht alle, Identifizierungen mittels der AHV-Nummer, so zum Beispiel grundbuchrechtliche Anmeldungen.
Wäre es nicht sinnvoll, die AHV-Nummer standardmässig zur Identifizierung zu nutzen und diese auf der Identitätskarte ebenfalls aufzuführen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die AHV-Nummer wird in erster Linie als Sozialversicherungsnummer in allen bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen verwendet und ist u. a. auf der Versicherungskarte der Krankenkasse aufgedruckt. Der Besitz einer Krankenkassenkarte ist, im Gegensatz zur Identitätskarte, obligatorisch. Die AHV-Nummer wird beim Antragsverfahren für Ausweisdokumente bereits heute zum zuverlässigen und effizienten Abgleich mit dem Zivilstandsregister genutzt. Die Identitätskarte wird auch für das Reisen ins Ausland genutzt und dient dort als Identifikationsmittel. Wäre die AHV-Nummer auch auf der Identitätskarte aufgeführt, wäre sie bei Reisen und den entsprechenden Kontrollen für sämtliche in- und ausländischen Kontrollbehörden ersichtlich. Hinzu kommt, dass auch der Platz auf der 5-sprachigen Schweizer IDK beschränkt ist. Vor diesem Hintergrund drängt sich aus Sicht des Bundesrates das Anbringen der AHV-Nummer auf der Identitätskarte nicht auf.