24.3002 · Postulat · 2024-01-12
Justiz- und Polizeidepartement
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Parallel zu der Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf einen Beitritt der Schweiz zu ECRIS (European Criminal Records Information System) und ECRIS-TCN (European Criminal Records Information System – Third Country Nationals and Stateless Persons) der Europäischen Union (EU) wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, ob der Abschluss eines bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zum Austausch von Strafregisterdaten möglich und zweckmässig ist.
Begründung
Insbesondere dank des Inkrafttretens des neuen Gesetzes über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA am 23. Januar 2023 (SR 330) ist ein Anschluss der Schweiz an das EU-Programm ECRIS aus technischer Sicht nun möglich. Der Bundesrat hält in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 17.3269 fest, dass ECRIS für die Schweizer Behörden ein wirksames Instrument zur Gewinnung von Informationen in Strafverfahren oder bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei besonderen Verdachtsmomenten wäre. Der Bundesrat unterstützt somit die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes in ihrer Absicht, im Hinblick auf einen Beitritt der Schweiz zu ECRIS und ECRIS-TCN Sondierungsgespräche mit der EU aufzunehmen.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) begrüsst diese Haltung des Bundesrates. Sie ist sich aber bewusst, dass – insbesondere mit Blick auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU – der Beitritt der Schweiz zu ECRIS in jedem Fall noch mehrere Jahre in dieser hypothetischen Phase verbleiben wird, bevor ein Abschluss der Gespräche erreicht werden kann. Zudem hat die Kommission davon Kenntnis genommen, dass auch mit einem Beitritt der Schweiz zu ECRIS und ECRIS-TCN keine systematische Abfrage von Strafregistereinträgen möglich ist, wie dies die Initiativen 15.320 und 15.321 des Kantons Tessin verlangen. Eine solche systematische Prüfung widerspräche nämlich dem Freizügigkeitsabkommen (FZA). Im Übrigen hinge die Antwort auf ein entsprechendes Gesuch in jedem Fall von der jeweiligen Rechtsordnung des betreffenden Staates ab, auch wenn die Schweiz ECRIS beitreten und eine rechtliche Grundlage dafür schaffen würde, dass die kantonalen Migrationsbehörden Strafregisterauszüge zu migrationsrechtlichen Zwecken verlangen können.
Da es für die Schweiz von grosser Bedeutung ist, wirksam gegen ein Fussfassen der italienischen Mafia auf ihrem Staatsgebiet und die damit verbundenen Risiken von Geldwäscherei und Unternehmensunterwanderung zu kämpfen, möchte die SPK-N nicht nur prüfen, wie interessant und zweckmässig ein bilaterales Abkommen mit Italien zum Austausch von Strafregisterdaten – auch dann, wenn das Gesuch um einen Strafregisterauszug von einer kantonalen Migrationsbehörde kommt – ist, sondern auch, ob ein solches überhaupt möglich ist.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.