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24.3128 · Interpellation · 2024-03-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Bauernproteste in ganz Europa bringen die grossen wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Landwirtschaft zum Vorschein; auch die Schweiz ist davon leider nicht ausgenommen. So ist mit dem Erhalt von Direktzahlungen für die Tierhaltung, die zahlreichen Programme zur Förderung der Biodiversität, der Landschaft und der Wasserqualität usw. ein administrativer Aufwand verbunden: auf die Landwirtinnen und Landwirte wartet eine Vielzahl von Formularen, die auszufüllen sind.

Auch wenn die Landwirtinnen und Landwirte ihre Arbeit ordnungsgemäss erledigen, kann es leider vorkommen, dass sie nach langen Arbeitstagen ein Formular übersehen oder – schlimmer noch – ihnen die Energie fehlt, ihre gesamte Tätigkeit zu Papier zu bringen. Diese Versäumnisse können drastische finanzielle Folgen haben, obwohl das Führen eines Landwirtschaftsbetriebs in keinem Verhältnis zur Menge der ausgefüllten Formulare steht. Dass die Programme überwacht und die Gesetze eingehalten werden müssen, steht ausser Frage. Doch die Kontrollen, so scheint es, sind für die Bauernfamilien kaum tragbar.

Wäre es daher nicht möglich, statt der derzeitigen repressiven Kontrollen, die mit finanziellen Sanktionen verbunden sind, Betriebsbesuche durchzuführen, bei denen allfällige Versäumnisse festgestellt und Fristen zur Mängelbehebung gesetzt werden? Mit dieser Vorgehensweise könnte dieselbe Qualität garantiert und gleichzeitig das über den Schweizer Landwirtinnen und Landwirten hängende Damoklesschwert entfernt werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Aufzeichnungen der landwirtschaftlichen Betriebe dienen einerseits dem Bewirtschafter als betrieblich notwendige Dokumentation seiner Tätigkeiten, zum Beispiel des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Andererseits liefern sie den Nachweis für die Erfüllung von Anforderungen der Direktzahlungen. Die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter können die Aufzeichnungen heute sehr anwenderfreundlich digital mit PC, Tablet oder Smartphone erledigen. Es gibt dafür vielfältige Software-Programme auf dem Markt. Gewisse fehlende Dokumente wie Bodenanalysen, Parzellenverzeichnis oder Lieferscheine Hofdünger können anlässlich einer Kontrolle ohne Sanktionen innert einer Frist nachgereicht werden. Für alle anderen fehlenden oder unvollständigen Dokumente werden im erstmaligen Fall Kürzungen von 50 bis 200 Franken ausgesprochen. Im Jahr 2023 wurden bei 8 Prozent der Kontrollen von Dokumenten, die für den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) verlangt werden, Mängel festgestellt.. Die erwähnten Kürzungen bringen die Betriebe nicht in eine finanziell dramatische Lage. Bei durchschnittlich über 60'000 Franken Direktzahlungen pro Ganzjahresbetrieb ist eine solche Kürzung marginal.Die Mängel in der landwirtschaftlichen Praxis haben in Bezug zu den Sanktionen eine wesentlich grössere Bedeutung für den Betrieb, als die allfälligen Dokumentenmängel. Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung oder gegen Vorschriften zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln etwa geschehen in der praktischen Arbeit auf dem Betrieb und nicht im Büro. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Kürzungen von Direktzahlungen pro Jahr rund 7 bis 8 Millionen Franken betragen, was nur rund 3 Promille des Gesamtbetrags der ausgerichteten Direktzahlungen entspricht. Für Mängel bei Dokumenten des ÖLN betragen die Kürzungen insgesamt zwischen 50'000 und 100'000 Franken pro Jahr.Viele Bestimmungen des Direktzahlungssystems sind seit Jahren stabil und bekannt, wie zum Beispiel das Tierwohlprogramm zur Förderung des regelmässigen Auslaufs im FreienRAUS, so dass eine Betriebsbesichtigung anstelle einer Kontrolle aus Sicht des Bundesrates weder zielführend noch opportun ist. Bei solchen hinreichend bekannten Bestimmungen sollten auch keine Fristen für die Einhaltung festgelegt werden, da dies häufig nicht sinnvoll ist. Dies wird am Beispiel des Tierwohlprogramms RAUS deutlich. Wurden den Tieren zu wenig Auslauftage im letzten Winter gewährt, können diese Tage nicht mehr nachgeholt werden. Der Bundesrat erachtet die Kontrollen grundsätzlich als wichtig für die Glaubwürdigkeit des Direktzahlungssystems und den sorgfältigen Umgang mit Steuergeldern.