Lexipedia

24.3157 · Postulat · 2024-03-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Rund 30 Prozent der Preise in der Schweiz sind gem. Eurostat staatlich festgelegt – mit enormen Auswirkungen auf die Kaufkraft im Land. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der folgende Punkte zusammenstellt:

  1. Ein Inventar über die direkt und indirekt administrierten Preise in der Schweiz, das regelmässig aktualisiert wird. Die Definition der administrierten Preise hat umfassend zu erfolgen und darf sich nicht einzig auf die enge Definition des Landesindex für Konsumentenpreise (LIK), wie es das BFS heute verwendet, abstützen.

  2. Das Inventar soll das Motiv/die Ziele der Preisadministration beinhalten und die Gültigkeit respektive alternative Wege zur Erreichung dieser Ziele aufzeigen.

  3. Der Bericht soll aufzeigen, bei welchen Gütern die Marktdynamik nicht sichergestellt ist und bei welchen Gütern und Dienstleistungen mehr Wettbewerb und damit tiefere Preise möglich sind.

  4. Der Bericht soll aufzeigen, mit welchen Massnahmen bei welchen Gütern und Dienstleistungen mehr Wettbewerb ermöglicht werden könnte, damit dank tieferen Preisen die Kaufkraft gesteigert werden kann.

Begründung

In der Schweiz ist der Anteil der administrierten Preise sehr hoch. Zu den wichtigsten Positionen administrierter Preise, welche das Portemonnaie von Schweizer Familien belasten, gehören Medikamente, Elektrizität, Fernwärme, der öffentliche Verkehr und die Krankenkassenprämien. Der Staat hat es damit bei rund einem Viertel der Ausgaben eines Haushalts direkt oder indirekt in der Hand, wie hoch der Preis ist. Dadurch geht die Marktdynamik verloren.

Es gibt unterschiedliche Schätzungen zum Anteil der administrierten Preise, die zudem oftmals veraltet sind. Zwar weist das BFS seit 2016 administrierte Preise aus. Diese Kategorie weist im LIK momentan ein Gewicht von rund einem Viertel auf. Eurostat hat diese Zahlen anhand des harmonisierten Verbraucherpreisindex für alle europäischen Länder vergleichbar gemacht. Dabei ist die Schweiz mit einem harmonisierten Wert von 28 Prozent einsame Spitzenreiterin. Der EU-Durchschnitt liegt bei 13 Prozent.

Daher ist es angebracht, eine umfassende Analyse anhand einer breit gefassten Definition der administrierten Preise zu machen und Massnahmen vorzuschlagen, die zu tieferen Marktpreisen führen und den MIttelstand entlasten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Meinung, dass der hohe Anteil der administrierten Preise in der Schweiz - wenn möglich - gesenkt werden soll. Anders als in allen Ländern der EU verfügt die Schweiz über eine Kontrolle der administrierten Preise zum Schutz vor Preismissbrauch. So ist der Preisüberwacher bei jeder Festlegung bzw. Änderung eines Preises durch eine politische Behörde (Legislative oder Exekutive des Bundes, der Kantone und der Gemeinden) obligatorisch anzuhören (Art. 14 des Preisüberwachungsgesetzes; SR 942.20). Der Massstab des Preisüberwachers ist stets der Preis, wie er im wirksamen Wettbewerb zustande käme.Der Preisüberwacher hat bereits 2006 in einer Studie «Administrierte Preise: Rechtssituation, Ökonomie und Inventarisierung» an das damalige Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) ein Inventar von breit definierten administrierten Preisen in der Schweiz erstellt. Der Bundesrat erachtet es generell als angebracht, dieses Inventar zu aktualisieren und dabei um die Vorgaben des Postulates (Motiv/Ziele, fehlende Marktdynamik, Potential für verstärkten Wettbewerb) zu ergänzen.Eine Analyse, so wie in der Begründung des Postulates ausgeführt, erachtet der Bundesrat jedoch als unrealistisch. Insbesondere wäre eine Analyse aller administrierten Preise auf Gemeindeebene mit sehr hohem Aufwand verbunden. Zahlreiche administrierte Preise liegen ausserdem in der Kompetenz der Kantone oder Gemeinden.Schliesslich erachtet der Bundesrat eine «regelmässige» Aktualisierung des vorgeschlagenen Inventars als nicht zielführend. Denn dies wäre mit einem sehr hohen administrativen Aufwand und mit sehr begrenztem Mehrwert verbunden.Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat das Postulat in dieser Form abzulehnen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.