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24.3188 · Interpellation · 2024-03-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bund beteiligt sich auf Grundlage des Bundesgesetzes über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich mit aktuell ca. 15 % an Stipendien und Darlehen, welche die Kantone an Personen erteilen, die einen Bildungsgang im tertiären Bereich absolvieren. Gemäss BV Art. 66 Abs. 2 wäre aber auch eine Beteiligung im sekundären Bildungsbereich möglich.

In Zeiten des Fachkräftemangels muss festgestellt werden, dass die Zahl der Erwerbslosen ohne Abschluss einer Ausbildung auf Sekundarstufe II vergleichsweise hoch ist.

Im Rahmen der Massnahmen zur Stärkung des inländischen Arbeitskräftepotenzials haben der Bund und die Kantone das kostenlose Angebot viamia ins Leben gerufen, welches Personen ab 40 Jahren eine berufliche Standortbestimmung ermöglicht. Erwachsene, die aufgrund einer solchen Standortbestimmung eine berufliche Grundbildung auf Sekundarstufe II beginnen, haben aufgrund ihrer Lebenssituation grössere Schwierigkeiten zur Finanzierung von indirekten Bildungskosten wie Lohnausfall, Kinderbetreuung etc., als Jugendliche (vgl. BASS Studie vom März 2023 ).

Zudem können in vielen Kantonen Erwachsene ab einem bestimmten Alter keine Stipendien oder Ausbildungsdarlehen mehr beantragen. Dies ist diskriminierend und nicht förderlich in Zeiten, wo der Arbeitsmarkt auf möglichst viele gut qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen ist.

Fragen

  1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Erwerb einer Grundbildung auf Sekundarstufe II für Erwachsene zu fördern ist, und dass vor allem die Finanzierung der indirekten Kosten eine grosse Herausforderung für die bildungswilligen Erwachsenen darstellen?

  2. Sieht der Bundesrat auf Grundlage von BV Art. 66 Abs. 2 die Möglichkeit, ein Gesetz zu erarbeiten, welches Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im sekundären Bildungsbereich für Erwachsene regelt?

  3. Ist der Bundesrat bereit, die Kantone aufzufordern, auch Erwachsenen Personen ab 35 Jahren den Zugang zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen zu ermöglichen?

  4. Wie beurteilt die Erziehungsdirektor/-innen Konferenz (EDK) die Ergebnisse der BASS Studie?

  5. Hat die EDK bereits Vorschläge ausgearbeitet, um die Zielgruppe der Erwachsenen ohne Sek II Abschluss besser zu fördern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Berufsabschluss für Erwachsene ist für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen. So wurde die Förderung des Zugangs zu Bildung sowie von Um- und Wiedereinstiegen im ganzen Bildungssystem 2015 in die gemeinsamen bildungspolitischen Ziele von Bund und Kantonen aufgenommen und in der gemeinsamen Erklärung von 2023 bestätigt (www.sbfi.admin.ch > Bildung > Bildungsraum Schweiz > Bildungszusammenarbeit Bund ‒ Kantone > Bildungsmonitoring). Mit der Initiative «Berufsbildung 2030» verfügen der Bund und die Verbundpartner ‒ Kantone und Organisationen der Arbeitswelt ‒ über ein Instrument zur Weiterentwicklung dieses Ziels. Der Berufsabschluss für Erwachsene und dessen Finanzierung sind Gegenstand mehrerer abgeschlossener und laufender Projekte. Daraus ging 2022 insbesondere die Verabschiedung eines Commitments der Verbundpartner zum Berufsabschluss für Erwachsene hervor.2./3. In seiner Stellungnahme zum Postulat Atici 23.3260 hat der Bundesrat den Inhalt und die Anwendung von Artikel 66 der Bundesverfassung erläutert. Der Bund kann den Kantonen ausschliesslich für Studierende auf Tertiärstufe Beiträge für Stipendien oder Studiendarlehen gewähren. Das von den Kantonen verabschiedete und am 1. März 2013 in Kraft getretene Stipendienkonkordat (www.edk.ch > Themen > Stipendien) zielt darauf ab, die kantonalen Stipendiengesetzgebungen zu harmonisieren. Bisher haben 22 Kantone, die 94 % der Gesamtbevölkerung abdecken, in ihrer Gesetzgebung die Grundsätze und Mindeststandards umgesetzt, die im Stipendienkonkordat festgehalten sind. Konkret sieht Artikel 8 des Konkordats einen Anspruch auf Beiträge für die Ausbildung auf Sekundarstufe II vor. Artikel 12 des Konkordats besagt ausserdem, dass die Kantone für den Bezug von Stipendien eine Alterslimite festlegen können. Diese darf nicht unter 35 Jahren liegen; ein Höchstalter ist indes nicht vorgeschrieben.4./5. Die BASS-Studie wurde im Rahmen des Projekts «Indirekte Bildungskosten Berufsabschluss für Erwachsene – kantonale Stipendien und Darlehen» der Initiative Berufsbildung 2030 erarbeitet. Trägerin des Projekts war die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK), eine Fachkonferenz der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren. Gestützt auf die Studie verabschiedete die SBBK 2022 ein Commitment, um die finanziellen Hürden auf dem Weg zum Berufsabschluss für Erwachsene abzubauen. Alle zwei bis drei Jahre soll zudem ein Monitoring durchgeführt werden, um die Massnahmen der einzelnen Kantone zu erfassen.Insgesamt geht aus der BASS-Studie klar hervor, dass die berufliche Ausbildung bei Erwachsenen von Person zu Person unterschiedlich finanziert wird. Je nach persönlicher Situation beteiligen sich die Arbeitgeber, Berufsbildungsfonds, private Stiftungen, Sozialversicherungen oder andere Institutionen an der Finanzierung der Ausbildung.