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24.3278 · Interpellation · 2024-03-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesbeschluss vom 21. September 2020 über die Legislaturplanung 2019–2023 sieht unter Ziel 7 in Artikel 8 Ziffer 38 folgende Massnahme vor: «Verabschiedung des Aktionsplans für die Förderung der Mehrsprachigkeit und Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur unter Einbezug der Kantone».

Dieses Ziel wurde vom Parlament bei der Behandlung der Legislaturplanung 2019–2023 aufgenommen; in der Legislatur 2019–2023 wurde das Ziel nicht realisiert, obwohl ein externes Unternehmen beauftragt worden war, die bestehenden Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit zu evaluieren, und obwohl einzelne Vorbereitungsarbeiten unter Einbezug der wichtigsten Akteure an die Hand genommen worden waren.

Im Entwurf des Bundesbeschlusses über die Legislaturplanung 2023–2027 figuriert die Mehrsprachigkeit unter Ziel 10 in Artikel 11. Dieser sieht folgende Massnahmen vor: «Verabschiedung der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028» und «Verabschiedung der strategischen Ziele des Bundesrats 2024–2027 zur Förderung der Mehrsprachigkeit». Vom Aktionsplan hingegen steht nichts.

Aufgrund des vom beauftragten Unternehmen erstellten Berichts, in dem die Erarbeitung einer übergeordneten Strategie empfohlen wird, und angesichts der Bedeutung eines Aktionsplans für die Förderung der Mehrsprachigkeit und den Zusammenhalt des Landes frage ich den Bundesrat:

  1. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass es wichtig ist, den Aktionsplan zügig auszuarbeiten und damit dem ausdrücklichen Willen des Parlaments Folge zu leisten?

  2. Wo stehen die Arbeiten zum Aktionsplan und wann wird das Bundesamt für Kultur den Plan präsentieren?

  3. Welche Schritte sind als Nächstes geplant, um die Kantone und die interessierten Kreise einzubeziehen?

  4. Ist die Stärkung des Italienischunterrichts auf Bundesebene eine der Massnahmen, die momentan geprüft werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Förderung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften sind zentrale Anliegen der Kulturpolitik des Bundes. Die Ziele und Massnahmen werden in erster Linie im Rahmen der Kulturbotschaften präsentiert. Die Botschaft für die Jahre 2025-2028 wird derzeit vom Parlament behandelt. 1. Der Bundesrat teilt das Anliegen, dass das Zusammenleben von vier Sprachgemeinschaften und die kulturelle Vielfalt, für die sie stehen, Wesensmerkmale der Schweiz sind, und entsprechend gefördert werden sollen. 2/3. In Hinblick auf den geplanten Aktionsplan, hat das Bundesamt für Kultur im Jahr 2023 eine Evaluation der Sprachenförderung durch den Bund durchführen lassen, mit dem Ziel, Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Massnahmen im Bereich der Mehrsprachigkeit und Verständigung zu eruieren. Der Bericht ist auf der Webseite des Bundesamts für Kultur publiziert. Die Kantone und die betroffenen Akteure waren in die Evaluation involviert. Der Bericht empfiehlt unter anderem die Erarbeitung einer übergeordneten Strategie zur Förderung der Mehrsprachigkeit, in Koordination mit anderen Bundesämtern und den Kantonen. Auf dieser Grundlage wird das Bundesamt für Kultur die Weiterentwicklung der Sprachenförderung vorantreiben.4. Die Stärkung der italienischen Sprache ist bereits in der Kulturbotschaft 2025–2028 vorgesehen: Mit einer Anpassung des Sprachengesetzes soll die Unterstützung der italienischen (und rätoromanischen) Sprache und Kultur ausserhalb der angestammten Sprachgebiete (namentlich im Bereich Bildung) konsolidiert und rechtlich verankert werden.

Aktionsplan Mehrsprachigkeit 2019–2023. Stand der Dinge? | Lexipedia | Lexipedia