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24.3286 · Postulat · 2024-03-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Kostendämpfungspotenzial sowie die Umsetzbarkeit der untenstehenden Massnahmen abzuklären und entsprechende Umsetzungsempfehlungen zu unterbreiten.

  1. Die Schaffung von neuen bzw. die Stärkung von bestehenden Berufsbildern, wie Advanced Nurse Practicioners (ANP), auch mit dem Ziel, die Ärzteschaft zu entlasten;

  2. Die Einführung eines Modells «Apotheker:in vor Ärzt:in» analog zu «ambulant vor Stationär»;

  3. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Allgemeinmediziner:innen (z.B. Lohnsituation und Arbeitszeiten);

  4. Die Sicherstellung des «Freiburger Modells» der pharmazeutischen Betreuung in Heimen.

Begründung

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen seit Jahren ungebremst. Wirksame Massnahmen zur Kostenreduktion sind längst bekannt und wurden 2017 in einem Expertenbericht zusammengefasst. Die verschiedenen (unheiligen) Allianzen, die aufgrund der zahlreichen Interessensvertreter/innen möglich sind, erschweren seit Langem die Umsetzung von konkreten Massnahmen, die zur Kostendämpfung beitragen könnten. Die Kostenbremse-Initiative, über die am 9. Juni 2024 abgestimmt wird, schafft bei einer Annahme für den Bund notwendige Steuerungsmöglichkeiten.

Der Bundesrat soll deshalb im Rahmen der Umsetzung der Motion Juillard 23.3678 prüfen, inwiefern neue oder bestehende Berufsbilder, wie ANP, zu einer Entlastung der Ärzteschaft führen könnten und welche kostendämpfende Wirkung davon zu erwarten ist. Der Bundesrat soll diesbezüglich auch neue Berufsbildungswege prüfen. Auch die Prüfung eines Modells «Apotheker:in vor Ärzt:in» soll geprüft werden.

Weiter soll der Bundesrat abklären, inwiefern die Rahmenbedingungen für Allgemeinmediziner:innen verbessert werden können. Dies einerseits mit dem Ziel, dem Mangel von Hausärzt:innen, welcher in gewissen Regionen herrscht, entgegentreten zu können und andererseits diese längerfristig im Beruf halten zu können. Sind genügend Allgemeinmediziner:innen ausgebildet und auf ihrem Beruf tätig, können so unter anderem auch die Notfallstationen der Spitäler entlastet werden, was letztlich zu Kosteneinsparungen in der OKP führen wird.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist ebenfalls besorgt über die Kostenentwicklung und hat bereits zahlreiche Massnahmen, namentlich mit dem Kostendämpfungsprogramm, geprüft und umgesetzt bzw. dem Parlament unterbreitet. Er ist aber auch der Ansicht, dass alle Akteure in der Pflicht sind, ihren Beitrag zur Kostendämpfung zu leisten. Zu den einzelnen Vorschlägen hält er folgendes fest:1. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass Advanced Practice Nurses (APN) einen Beitrag zur Entlastung der Ärzteschaft leisten können. Aktuell fehlen in der Schweiz bundesgesetzliche Vorgaben zu den Kompetenzen und zum Einsatzbereich von APN. Diese sollen im Rahmen der Umsetzung der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» erarbeitet werden .2. Apothekerinnen und Apotheker erbringen Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), die mit der Abgabe von ärztlich verordneten Arzneimitteln verbunden sind. Mit Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG; SR 811.11) und des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) wurde die Rolle der Apothekerinnen und Apotheker in der medizinischen Grundversorgung sowie auch in der Selbstmedikation bereits gestärkt. Im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 (www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 22.062) sollen die Leistungen zu Lasten der OKP bezogen auf die Arzneimitteltherapie erweitert werden.3. Mit dem Masterplan «Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung» (2012 – 2014) gingen das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) in Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren verschiedene Probleme im Bereich der medizinischen Grundversorgung an. Mit dem «Sonderprogramm Erhöhung der Abschlüsse in Humanmedizin» investierten Bundesrat und Parlament zudem 100 Millionen Franken, damit mehr Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden. Dies soll mittelfristig einen Beitrag leisten, um den Bedürfnissen der Ärztinnen und Ärzte nach vermehrter Teilzeitarbeit zu entsprechen. Die Departementsvorsteherin des EDI hat zudem bereits angekündigt, im Rahmen eines neuen «Masterplans» die Stärkung der Grundversorgung zu einem Schwerpunkt machen zu wollen.4. Das Freiburger Modell der pharmazeutischen Betreuung in Alters- und Pflegeheimen mit pauschaler Verrechnung der medikamentösen Therapie pro Bewohner/-in ist innerhalb des aktuellen gesetzlichen Rahmens umsetzbar. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) hat den Zweck, die Kostenübernahme für die Leistungen zu regeln, die für eine versicherte Person erbracht werden. Wie dies in der Tarifierung abgebildet wird, ist in erster Linie Sache der Tarifpartner. Der Ständerat hat entsprechend am 5. März 2024 der Standesinitiative des Kantons Freiburg 20.332 ein zweites Mal keine Folge gegeben.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.