24.3305 · Interpellation · 2024-03-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Wie beurteilt der Bundesrat die neuen Erkenntnisse, Daten und Empfehlungen zur Therapierung von Diagnosen wie chronische Insomnie?
Gibt es jüngere CH-Daten zur Verschreibung von Benzos/Z-Drugs bei chronischer Insomnie und haben neue Behandlungsformen einen erkennbaren Einfluss auf deren Verschreibung?
Gibt es über den oben erwähnten HTA-Bericht hinaus Fakten, welche zu einer adäquateren Verschreibungspraxis im Sinne der Swissmedic-Zulassung, Leitlinie und Vergütung dieser Behandlungsformen herangezogen werden können?
Beobachten die Behörden die Abhängigkeiten und steigenden Missbrauchsfälle von Benzos? Erkennen sie den Handlungsbedarf zur Anpassung der Verschreibungs- und Vergütungspraxis dieser Medikamente?
Werden weitere Massnahmen mit den ebenfalls geforderten Kantonen sowie mit Blick auf die Überarbeitung der Nationalen Strategie zur Prävention NCD geplant?
Begründung
Verschiedene weit verbreitete Diagnosen wie Angststörungen, chronische Insomnie stehen im Zusammenhang mit weiteren NCD. Der Bundesrat ist sich der Auswirkungen auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Bevölkerung und damit einhergehenden beträchtlichen wirtschaftlichen Schäden bewusst, wie aus den Stellungnahmen zu Interpellationen 23.4264 und 23.4187 klar wird.
Die Therapie erfolgt bisher oft mit Benzodiazepinen/Z-Drugs, was zu Medikamenten-Abhängigkeiten, ernsten Nebenwirkungen und Unfällen bzw. Stürzen führt, aber auch stetig zunehmenden Missbräuchen und gefährlichem Mischkonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Todesfolge.In der Schweiz nehmen 400'000 Erwachsene täglich Medikamente mit Missbrauchspotential.
Neueste Erkenntnisse legen sinnvolle Korrekturen nahe. Gemäss Europäischer Insomnia Guideline werden z.B. sog. «Benzos»/Z-Drugs für Insomnie nur kurzzeitig empfohlen. Aufgrund neuer Daten werden heute andere Optionen für längere Therapien bevorzugt.
Trotzdem ist die Langzeit-Verschreibung von Benzos/Z-Drugs noch weit verbreitet und vergütet. Eine Studie von Unisanté und Groupe Mutuel ergab 2017, dass die Prävalenz übermässigen Benzo-Gebrauchs bei 16% der Versicherten >65 Jahre lag (verbunden mit mehr Spitaleinweisungen und 70% höheren Gesundheitsausgaben). Die Das BAG verortet in seinem HTA Bericht «Beruhigende und schlaffördernde Medikamente zur Behandlung chronischer Schlafstörungen» bei einer nur kurzzeitigen Anwendung von Z-Drugs ein Einsparungspotential von >130 Mio.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Konkrete Diagnosestellung und Therapie fallen in die Zuständigkeit der Ärzteschaft (u.a. Fachgesellschaften). Entsprechend kann der Bundesrat dazu keine Stellung nehmen. 2. Dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) stehen keine Angaben zur Verfügung zum Einsatz der Arzneimittel in den zugelassenen Indikationen. Der Bundesrat kann sich daher auch nicht zur Veränderung der Verschreibung von Arzneimitteln in bestimmten Indikationen äussern.3. Die von Swissmedic publizierten Fachinformationen für Benzodiazepine weisen prominent über die möglichen Risiken der Einnahme dieser Substanzklasse (Abhängigkeit, Missbrauch, Entzugserscheinungen, Rebound) hin. Zudem wird der Verschreiberin / dem Verschreiber die Anwendung in niedrigst möglicher Dosis über den kürzest möglichen Behandlungszeitraum nahegelegt. Eine über einen Zeitraum von wenigen Wochen andauernde Behandlung soll demnach nur nach sorgfältiger ärztlicher Re-Evaluation erfolgen. Swissmedic trägt so auf Grundlage der Fachinformation dazu bei, dass die Anwendung indikationsgerecht, risikobasiert und ärztlich kontrolliert erfolgt.4. Das BAG beobachtet die Verschreibung und Abrechnung von Benzodiazepinen. Weiter werden Trends der Einnahme von Benzodiazepinen über Abwassermessungen beobachtet. Im Suchthilfemonitoring act-info erfasst das BAG Behandlungen aufgrund einer Benzodiazepinabhängigkeit im Suchtkontext. Die Monitoringstudien HBSC (11-15-Jährige) sowie Gesundheit und Lifestyle (15+-Jährige) fragen nach dem Konsum dieser Medikamente u.a. mit dem Ziel, sich zu berauschen.Die Kombination dieser Monitoring-Instrumente kann Anhaltspunkte zum Missbrauch liefern, diese jedoch nicht eindeutig belegen. Das BAG kann bei der Neuaufnahme und im Rahmen periodischer Überprüfungen aufgrund von Leitlinien, Studiendaten oder HTA-Berichten die Vergütung von Arzneimitteln mittels Limitierungen einschränken. Bei den genannten beruhigenden und schlaffördernden Arzneimitteln ist aktuell ein Überprüfungsverfahren im Gang. Dabei prüft das BAG aufgrund der Empfehlungen, die aus dem HTA-Bericht hervorgehen, ob die betroffenen Arzneimittel neu limitiert und die Vorgaben der Vergütung angepasst werden müssen.5. Das BAG und die FMH führen seit 2021 fachliche Austauschtreffen zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich des problematischen Gebrauchs opioidhaltiger Schmerzmittel durch. Weiter finanziert das BAG das Projekt «PEPra - Prävention mit Evidenz in der Praxis» der FMH mit. Diese Plattform bietet unter anderem im Bereich der Medikamentenverschreibung vertiefte Informationen und Hilfsmittel. Bezüglich Mischkonsum von Medikamenten und Alkohol hat das BAG die Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht Infodrog beauftragt, eine Situationsanalyse durchzuführen. Darauf gestützt werden allfällige weitere Massnahmen geprüft und im Rahmen der Nationalen Strategie Sucht und dem überarbeiteten Massnahmenplan, welcher im Herbst 2024 dem Bundesrat zur Verlängerung und Kennntnisnahme vorgelegt werden soll, umgesetzt.