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24.3349 · Interpellation · 2024-03-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Am 18. Dezember 2023 kündigte der Bundesrat die Sistierung der Mediation über den Schutz vor missbräuchlicher Kündigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern an, die sich für die Rechte und Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Dies mit der Begründung, dass die Aktualität des EU-Dossiers diesen Entscheid rechtfertige. Die Mitteilung liess somit fälschlicherweise vermuten, dass die Sozialpartner die Sistierung verlangt hatten, obwohl es die Arbeitgeber waren, die sich aus den Gesprächen zurückgezogen hatten. Dies führt - nach drei Jahren der Verhandlung - zu folgenden Fragen:

1. Hat der Bundesrat wirklich alles getan, um zu einem Abschluss zu kommen? Steht die Sistierung nicht im Widerspruch zur Verpflichtung, die im Jahr 2020 eingegangen wurde?

2. Warum wurde die Mediation sistiert, nachdem sich die Arbeitgeber zurückgezogen hatten, wodurch der Eindruck entstand, dass man auf deren Seite steht?

3. Was hat der Bundesrat vorgesehen, um die Mediation wieder aufzunehmen? Wie schnell will er die Einhaltung der internationalen Standards gewährleisten? Zeigt er mit seiner abwartenden Haltung nicht, dass er nicht wirklich gewillt ist, den Schutz der Personalvertreterinnen und -vertreter sowie Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter zu verbessern?

4. Besteht durch die Sistierung nicht die Gefahr, dass die IAO die Schweiz wieder auf die schwarze Liste setzt?

Begründung

Nach Beschwerden in den Jahren 2003 und 2013 beim Ausschuss für Vereinigungsfreiheit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) landete die Schweiz 2019 auf der schwarzen Liste der IAO, welche die 40 gravierendsten Fälle von Verstössen gegen IAO-Übereinkommen enthält. Dies war darauf zurückzuführen, dass der Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter sowie Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die sich für die Rechte und Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen, als unzureichend angesehen wurde.

Im Anschluss daran verpflichtete sich Bundesrat Parmelin, mit den Sozialpartnern eine Lösung zu finden. Der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit verzichtete deshalb darauf, die Schweiz auf die schwarze Liste zu setzen. Um seiner Verpflichtung nachzukommen, leitete der Bundesrat Anfang 2020 eine Mediation ein.

Nach einer ersten Ankündigung von Ergebnissen im Juni 2022 (Antwort auf die Frage 22.7244) kündigte der Bundesrat am 18. Dezember 2023 die Sistierung der Mediation an.

Stellungnahme des Bundesrates

Fragen 1 und 22019 hat der Bundesrat beschlossen, ausnahmsweise eine externe und unabhängige Mediation einzusetzen. Der Mediator wurde von den Sozialpartnern ausgewählt, und der gesamte Mediationsprozess wurde von den Sozialpartnern getragen, die sich in Treu und Glauben dazu verpflichtet haben. Der Bundesrat hat diesen Prozess sehr aufmerksam verfolgt.Trotz persönlicher Bemühungen des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), der mehrmals das direkte Gespräch mit den Spitzen der Dachverbände von Gewerkschaften und Arbeitgebern suchte, wurde der Bundesrat Ende 2023 darüber informiert, dass die Sozialpartner noch keine Lösung gefunden hatten und die Gespräche vorerst sistieren wollten.Die Entscheidung, die Mediation zu sistieren, wurde daher in Absprache und im Einvernehmen mit den Spitzen der Sozialpartner getroffen. Sie äusserten den Wunsch, sich auf andere dringende Angelegenheiten zu konzentrieren.Frage 3Der Bundesrat bedauert die Tatsache, dass trotz mehrfacher Verlängerung des Mandats des Mediators und konkreter Vorschläge auf dem Tisch keine Einigung erzielt werden konnte.Ohne eine tragfähige vorherige Mindestvereinbarung zwischen den Sozialpartnern und nachdem er in den letzten 15 Jahren alle Arten von Lösungen ausgelotet hat, sieht der Bundesrat derzeit keine Möglichkeit, eine Gesetzesänderung zur Stärkung des bestehenden Schutzes von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern vor ungerechtfertigter Entlassung vorzulegen.Der Bundesrat hat alles in seiner Möglichkeit stehende getan, um einen aus dem sozialen Dialog hervorgegangenen Kompromiss zu erarbeiten. Er begrüsst jedoch, dass dank des Mediationsprozesses Lösungsansätze für Gesetzesänderungen auf dem Tisch liegen. Die Sozialpartner können die Gespräche somit jederzeit wieder aufnehmen. Der Vorsteher des WBF bleibt mit dem Mediator sowie mit den Sozialpartnern in Kontakt und hofft auf eine Wiederaufnahme, sobald dies möglich ist.Frage 4Auf der Grundlage von Empfehlungen der Expertinnen und Experten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) erstellen die internationalen Sozialpartner die Liste von Einzelfällen, die im Rahmen des Ausschusses für die Durchführung der Normen anlässlich der Internationalen Arbeitskonferenz erörtert werden. Die IAO und ihre Kontrollorgane sind über die zwischenzeitliche Sistierung der Mediation informiert.