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24.3428 · Interpellation · 2024-04-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die vom Bund in Auftrag gegebene Windpotenzialstudie weist für den Kanton Basel-Landschaft ein Windenergiepotenzial von rund 600 GWh aus, dies unter Berücksichtigung von Ausschlussgebieten. Bei der Stromproduktion aus Windkraft fällt 2/3 im Winter an. Dieser Strom wird für die Versorgungssicherheit und für die Dekarbonisierung dringend benötigt. Die beiden Räte haben in den letzten Jahren kontinuierlich Gesetzesanpassungen vorgenommen, um den Zubau der Windkraft zu beschleunigen.

Einige bereits ausgeschiedene Windgebiete in den Kantonen Basel-Landschaft, Jura und Solothurn liegen im Bereich des Primärradars des Flughafen Basel-Mulhouse. In der Diskussion um den Zubau werden dazu verschiedene Aussagen gemacht.

Ich bitte den Bundesrat um eine Einordnung:

- Zu welchem Zeitpunkt können die Projektanden mit einer verbindlichen Abklärung zu allfälligen Standorten rechnen?

- Welche Verträge respektive internationale Vereinbarungen regeln den Einbezug des Flughafens?

- Wie ordnet der Bundesrat die Rückmeldungen respektive Einschränkungen im Verhältnis zu anderen Flughäfen in Europa ein?

- Bei welchen Flughäfen konnten Windparks in der Nähe des Flughafens erstellt werden? Was sind begünstigende Faktoren?

- Kann mit einer Erneuerung der Luftraumüberwachungsanlagen die Situation für die Windenergieprojekte verbessert werden? Falls ja, wann ist mit einer Erneuerung dieser Anlagen zu rechnen? Und in welchem Verhältnis stehen die Reinvestitionskosten zur Anzahl an Personen- und Frachtbewegungen am Flughafen Mulhouse?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Auf der Stufe der kantonalen Richtplanung werden erste stufengerechte Abklärungen zur Verträglichkeit von Windenergieanlagen mit den Anlagen der Flugsicherung für die geplanten Perimeter der geeigneten Gebiete für die Windenergienutzung gemacht. Für die festgesetzten Eignungsgebiete der Kantone Solothurn, Basel-Landschaft und Jura bestehen seitens Bund keine Vorbehalte im Zusammenhang mit dem Flughafen Basel-Mulhouse.Die definitiven Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Flugsicherungsanlagen können jedoch erst bei Kenntnis der Anzahl, der exakten Standorte und der Abmessungen (Gesamthöhe, Rotordurchmesser) der geplanten Windenergieanlagen abschliessend analysiert werden. Dies erfolgt im Rahmen der Nutzungsplanung. 2. Zwischen der Schweiz und Frankreich besteht ein Staatsvertrag über den Bau und den Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse (SR 0.748.131.934.92) aus dem Jahr 1949. Zu diesem Vertrag sind im Laufe der Jahre mehrere zusätzliche Noten ausgetauscht worden. Im Vertrag ist festgehalten, dass die französische Regierung für den Dienst der Flugsicherung zuständig ist. 3. Die Einschränkungen beim Bau von Windenergieanlagen rund um den Flughafen Basel-Mulhouse gehen auf die französische Luftfahrtbehörde (Direction Générale de l’Aviation Civile) bzw. die ihr untergeordnete Flugsicherungsdirektion (Direction des Services de la Navigation Aérienne) zurück, die für die Flugsicherung zuständig ist. Auch in Deutschland gelten Anlagenschutzbereiche von 7 km bis 15 km, weshalb Windenergieanlagen in diesem Umkreis eine Zustimmung durch die deutsche Flugsicherung benötigen. In der Schweiz existieren für die Landesflughäfen Genf und Zürich keine generellen Ausschluss- oder Abstandsregeln für Windenergieanlagen. Bei kantonalen Richtplanvorlagen und bei der Detailplanung von Projekten prüfen das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Erbringerin des Flugsicherungsdienstes Skyguide die Situation im Einzelfall. 4. Flughäfen mit nahegelegenen Windparks sind z.B. Liverpool (Frodsham Windfarm), Amsterdam (Jap Rodenburg II Windfarm), Kopenhagen (Lillgrund Windpark), Berlin Brandenburg (Spreeau Windpark). Ein stark begünstigender Faktor ist eine flache Topografie. Windenergieanlagen im flachen Gelände sind für die Flugsicherungsanlagen bei einem Flughafen weniger problematisch als Windenergieanlagen auf Hügeln oder Kreten. 5. Durch die Erneuerung des Primärradars auf dem Flughafen Genf im Jahr 2017 konnten zahlreiche Gebiete im Kanton Waadt für die Windenergienutzung freigegeben werden. Die neue Radartechnologie erlaubte es, in bestimmten Sektoren die von den Windenergieanlagen ausgehenden Störsignale auf einfache und unlimitierte Weise zu unterdrücken. Im Falle des Flughafens Basel-Mulhouse liegt die Zuständigkeit für die Erneuerung der Flugsicherungsanlagen in den Händen der französischen Flugsicherungsdirektion. Es liegen keine Angaben vor, wann mit einer Erneuerung gerechnet werden kann. Auch zu den Investitionskosten zur Erneuerung der Flugsicherungsanlagen liegen dem Bundesrat keine Angaben vor.