24.3535 · Interpellation · 2024-06-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im Rahmen der Arbeiten zur Gesetzesvorlage für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) haben verschiedene Akteure Studien vorgelegt zu den Auswirkungen dieser Reform auf die künftige Entwicklung der Prämien für die obligatorische Krankenversicherung bei einem Einbezug der Pflege. Diese Studien gehen von unterschiedlichen Annahmen aus. Das Bundesamt für Gesundheit hat im Juli 2022 selber eine Studie von Polynomics zum Sparpotenzial der einheitlichen Finanzierung und im August 2023 einen Bericht zur Entwicklung der künftigen Prämien- und Steuerfinanzierung vorgelegt.
Im Hinblick auf die Volksabstimmung über EFAS ist es wichtig, dass der Bundesrat Klarheit schafft über die Auswirkungen der Vorlage auf die Entwicklung der Gesundheitskosten und der Prämien. Er ist gebeten, aufgrund aller vorliegenden Erkenntnisse folgende Fragen zu beantworten:
Teilt der Bundesrat die Annahme, dass die vom Parlament verabschiedete EFAS-Vorlage die Entwicklung der Gesundheitskosten im Vergleich zum heutigen Finanzierungssystem substanziell dämpfen würde?
Kann gemäss vorliegenden Studien davon ausgegangen werden, dass eine einheitliche Finanzierung aus Prämiensicht auch in langer Frist günstiger ist als die Weiterführung des Status quo?
Stimmt der Bundesrat zu, dass auch im Falle einer unwahrscheinlichen Kumulation von ungünstigen Umständen durch eine Änderung der Kostenanteile von Krankenversicherern und Kantonen in jedem Fall sichergestellt werden kann, dass die einheitliche Finanzierung nicht zu höheren Prämien führen wird als bei der Weiterführung des Status quo?
Stimmt der Bundesrat zu, dass die einheitliche Finanzierung dank der konstanten Kostenanteile von Kantonen und Krankenversicherern die politische Steuerung der Finanzierung von Leistungen im Akut- und Pflegebereich erleichtern wird?
Begründung
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Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat geht davon aus, dass die vom Parlament verabschiedete Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen ein substanzielles Sparpotenzial birgt. Dieses ist schwierig zu quantifizieren und hängt davon ab, wie stark die verschiedenen Akteure auf die verbesserten Anreize reagieren. Eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebene Studie (www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Forschungsberichte > Kranken- und Unfallversicherung) schätzt das Sparpotenzial auf bis zu 440 Millionen Franken pro Jahr, bezogen auf das Kostenniveau im Jahr 2019, also bis zu rund einer halben Milliarde bezogen auf das Datum eines allfälligen Inkrafttretens.2. Die zukünftige Entwicklung der Kosten in den drei Bereichen ambulant, stationär und Pflege ist naturgemäss unsicher. Die Berechnungen des BAG im Bericht vom 15. August 2023 zuhanden der zuständigen Kommission (www.parlament.ch > 09.528 > Öffentliche Kommissionsunterlagen > Weitere Berichte) zeigen mit diversen Szenarien aber klar auf, dass eine einheitliche Finanzierung aus Prämiensicht günstiger sein dürfte als die Weiterführung des bisherigen Systems, sowohl bei einer Fortschreibung der bisherigen Wachstumsraten wie auch unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, dem damit verbundenen stärkeren Anstieg der Pflegekosten und der Umsetzung der Volksinitiative für eine starke Pflege.3. In einem solchen vom Bundesrat als sehr unwahrscheinlich eingeschätzten Fall hätte es der Gesetzgeber in der Hand, den Prozentsatz für den Kantonsbeitrag so zu erhöhen, dass auch dann keine Mehrbelastung der Prämienzahlenden im Vergleich zu einer Weiterführung des bisherigen Systems resultiert. Den einzelnen Kantonen steht es zudem frei, den Prozentsatz für ihren Kantonsbeitrag oberhalb des gesetzlichen Minimums festzulegen.4. Die einheitliche Finanzierung reduziert aus Sicht des Bundesrates die Fehlanreize im Gesundheitswesen, die heute unter anderem aufgrund der je nach Bereich unterschiedlichen Finanzierung bestehen. Die KVG-Änderung wird Ansätze stärken, die auf eine möglichst angemessene und kostengünstige Behandlung abzielen (ambulant statt stationär, koordinierte Versorgung über die ganze Behandlungskette). Die Kantone erhalten ausserdem zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten im ambulanten Bereich.