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24.3548 · Postulat · 2024-06-10

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und wie sich das Schweizer Engagement, besonders für den Frieden im Sudan seit der zunehmenden Eskalation in der Region, verstärkt oder verändert hat. Darüber hinaus sollte darauf eingegangen werden, wie der Bund die hohe Anzahl geflüchteter Menschen schützt und unterstützt sowie wie der Bund sicherstellt, dass der Handelsplatz Schweiz nicht als Absatzmarkt oder Umschlagplatz für im Sudan gewonnene Rohstoffe verwendet wird. Dabei soll besonders aufgezeigt werden, wie der Bund gewährleistet, dass mit dem Schweizer Markt der Bürgerkrieg im Sudan nicht mitfinanziert wird.

Begründung

In den letzten Monaten hat sich die Situation im Sudan weiter verschlechtert. Es droht eine humanitäre Katastrophe. Der 2023 ausgebrochene Bürgerkrieg zwischen der sudanesischen Armee und den Rapid Support Forces (RSP) führte bereits zu über 6,8 Millionen Geflüchteten sowie 18 Millionen Menschen, die von Hunger bedroht sind. Zudem werden beiden Kriegsparteien Kriegsverbrechen vorgeworfen.

Darüber hinaus ist der Sudan ein rohstoffreiches Land. Neben Öl und Gold ist das Land für rund 80% der weltweiten Gummiarabikum-Produktion zuständig. Da die Schweiz besonders im globalen Goldhandel zentral ist, besteht die Gefahr, dass in der Schweiz tätige Unternehmen Rohstoffe aus dem Sudan beziehen und handeln und so die Kriegsparteien unterstützen.

Wie auf der Webseite des EDA zu lesen ist, ist die Schweiz bereits aktiv im Sudan, insbesondere im Bereich der Ernährungssicherheit, Nothilfe und Schutz der Zivilbevölkerung.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist besorgt über die humanitäre Situation im Sudan. Er setzt sich für den Frieden und eine politische Lösung des Konflikts, die Verbesserung der humanitären Situation und den Schutz der Zivilbevölkerung sowie für eine angemessene Sanktionspolitik gegenüber dem Sudan ein. Die Abteilung für Frieden und Menschenrechte des Staatssekretariates des EDA setzt sich mit den Instrumenten der Friedensdiplomatie für den direkten Dialog zwischen den Beteiligten ein. Der Sondergesandte für das Horn von Afrika konzentriert sich ebenfalls auf die Sudankrise, steht in Kontakt mit beiden Konfliktparteien und bietet die Guten Dienste der Schweiz an. Die Schweiz wird im August 2024 von den Vereinigten Staaten geleitete Waffenstillstandsgespräche beherbergen und gegebenenfalls mit Expertise begleiten. Im Rahmen des UNO-Sicherheitsrats setzt sich die Schweiz konsequent für einen Waffenstillstand und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts, den humanitären Zugang sowie die Rückkehr zu einem demokratischen Prozess im Sudan ein. Im März 2024 hat sie gemeinsam mit Guyana eine Dringlichkeitssitzung einberufen und auf die drohende Gefahr einer Hungersnot aufmerksam gemacht. Seit dem Kriegsausbruch im April 2023 hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit ihre humanitäre Hilfe substantiell verstärkt und 83 Millionen Franken für den Schutz und die Versorgung der notleidenden Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, Trinkwasser, Hygieneeinrichtungen und Unterkünften bereitgestellt. Davon sind etwa ein Drittel für den Sudan und zwei Drittel für die betroffenen Nachbarländer bestimmt, in denen die Geflüchteten Schutz suchen. Die Krise in Sudan löst grosse Fluchtbewegungen aus. Mit ihren Massnahmen trägt die Schweiz zur Linderung der Folgen des Kriegs im Sudan und der Region bei. Bezüglich Rohstoffe sudanesischer Herkunft, insbesondere Gold, und der Intransparenz der Wertschöpfungskette verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Frage 23.7312 Molina «Sudan: Kriegsfinanzierung durch Schweizer Goldgewinne?». Gemäss der Schweizer Aussenhandelsstatistik werden seit mehreren Jahren kaum oder gar keine Waren mehr direkt aus dem Sudan importiert. Der Bundesrat ist sich der Rolle der Schweiz im globalen Rohstoffhandel bewusst und hat in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Transparenz in diesem Sektor zu erhöhen und die Sorgfaltspflicht der Unternehmen in Bezug auf Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten zu stärken. So müssen die Schweizer Rohstoffunternehmen Zahlungen an nationale Behörden seit Januar 2021 offenlegen. Im Januar 2022 traten die neuen Bestimmungen des Obligationenrechts in Kraft, wonach Unternehmen, die Zinn, Wolfram, Tantal und Gold aus Risikogebieten importieren oder verarbeiten, entlang der gesamten Lieferkette sicherstellen müssen, dass sie nicht zur Finanzierung von Konflikten oder zu Kinderarbeit beitragen. Im November 2023 lancierte der Bundesrat eine Datenerhebung zur wirtschaftlichen Bedeutung des Rohstoffhandels in der Schweiz. Erste Ergebnisse werden für 2025 erwartet.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.