24.3757 · Postulat · 2024-06-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht eine Auslegeordnung über die mögliche Einführung oder Förderung eines Product Carbon Footprints in der Schweiz zu erarbeiten. Darin sollten Vorschläge für eine sektor- oder branchenspezifische sowie stufenweise Umsetzungen dargelegt werden, die die Entwicklungen in der EU eng miteinbeziehen.
Begründung
Unsere Gesetzgebung hat typischerweise territoriale Gültigkeit, die Volkswirtschaft verursacht aber durch Import, Export und Konsum zunehmend Auswirkungen auch ausserhalb der Schweiz. Es ist offensichtlich, dass mit dieser Situation auch eine Verantwortung einher geht. Die Frage, wie diese Verantwortung wahrgenommen werden kann, ist eine Herausforderung. In Anbetracht der mangelnden Messbarkeit und der weitgehenden Abwesenheit von internationalen Regelwerken sind viele Verantwortungsbereiche wie zum Beispiel die Bodennutzung oder der Wasserverbrauch nicht genügend gut fassbar.
Eine Ausnahme bildet der Klimawandel. Die Ausdehnung des Verantwortungsbegriffs auf die wirtschaftlichen Tätigkeiten unter der Verwendung von Messgrössen ist im Bereich des Klimas umsetzbar und sinnvoll. Unter Berücksichtigung von Dringlichkeit, Operationalisierbarkeit und Effizienz könnte mittelfristig die Messung des Product Carbon Footprints (PCFP) eine Massnahme darstellen, bei der die Schweiz die Grundlagen für eine nachhaltige Wirtschaft schafft. Die Messung des PCFP ist eine Voraussetzung für transparente Kaufentscheidungen in Wirtschaft und Gesellschaft und bietet in einem weiteren Schritt die Möglichkeit, die CO2-Bepreisung für Güter transparent und fair vorzunehmen. Entsprechende Arbeiten sind bereits bei diversen Unternehmen im Gang, damit ein PCFP nahtlos in die Geschäftssoftware integriert werden kann. Damit diese unternehmerischen Initiativen auch in der Breite Wirkung zeigen und sich durchsetzen, benötigt es einheitliche regulatorische Rahmenbedingungen und klare Standards. Um einen Swiss Finish zu verhindern, ist eine enge Koordination mit der EU zentral.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Zu Klimafussabdruck und -transparenz von Produkten und Lieferketten äusserte sich der Bundesrat bereits in seinen Stellungnahmen zu den Postulaten Friedl Claudia (20.3834) und Schaffner Barbara (21.4222) sowie den Motionen Chevalley (19.3641), Grunder (19.3918) und Bourgeois (19.3048). Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2024 die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange (SR 221.434) in Kraft gesetzt und den rechtlichen Rahmen für eine verbindliche Klimaberichterstattung grosser Unternehmen geschaffen. Für eine Senkung der gesamthaften Umweltauswirkungen ist nicht alleine die Klimawirkung relevant. Zu berücksichtigen sind auch Auswirkungen auf den Boden, das Wasser oder die Biodiversität. Die EU sieht einen umfassenden Ansatz vor, der neben dem Klimafussabdruck auch die anderen relevanten Umweltwirkungen berücksichtigt. Von Bedeutung sind beispielsweise die Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/211), die Green Claims Directive (Richtlinie über Umweltaussagen) oder die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464). Entsprechend verfolgt der Bund die Aktivitäten der EU und von anderen Ländern. Im Bericht in Erfüllung des Postulates 22.4275 «Eine CO2-Etikette für unverarbeitete Lebensmittel» der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates wird der Bundesrat die wesentlichen Fragen zu CO2-Etiketten und weitergehenden Umwelt-Produktedeklarationen bearbeiten. Deshalb sieht der Bundesrat zurzeit keinen Nutzen in einem zusätzlichen Bericht zu einem «Product Carbon Footprint».
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.