24.3927 · Postulat · 2024-09-19
Finanzdepartement
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen eigenständigen Bericht zur Subventionsvergabepraxis und deren Optimierung zu erstellen. Dabei werden mehrere Varianten zur Optimierung der Subventionsvergabe aufgezeigt und die jeweiligen Vor- und Nachteile dargelegt.
Begründung
Subventionen stehen häufig in einem suboptimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis, da sie in der Regel mit Fehlanreizen und Marktverzerrungen einhergehen. Zudem hat die Vergangenheit zwei problematische Entwicklungen gezeigt: Der Bund zahlt immer mehr Subventionen und einmal eingeführte Subventionen sind beständig – oder werden gar ausgebaut.
Diese Aspekte bergen insb. vor dem Hintergrund der angespannten Bundesfinanzen Grund zur Sorge. Zwar wurden mit dem Bericht der Expertengruppe Gaillard die bestehenden Subventionen überprüft und ein beachtliches Kürzungspotential aufgezeigt. Aber eine substanzielle Subventionskürzung ist aufgrund der oben genannten Umstände nicht zu erwarten.
Dementsprechend gilt es, die Subventionsvergabepraxis grundlegend zu überdenken und optimieren. Es bestehen nämlich keine konkrete und griffige Vergaberegeln. Das Subventionsgesetz (SuG) umschreibt nur sehr allgemeine Voraussetzungen für die Subventionsgewährung. Folgende Lösungsansätze sind denkbar. Erstens könnte die Ausgestaltung einer systematischen Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) – u.a. mit Blick auf allfällige Marktverzerrungen – in der Botschaft des Bundesrates für neue Subventionen spezifiziert werden (siehe Art. 141 ParlG). Zweitens könnte ein wettbewerbliches Verfahren im Zuge der Subventionsvergabe geprüft werden. Drittens könnte das Prinzip «one in, one out» in Betracht gezogen werden, sprich dass nur eine neue Subvention eingeführt wird, wenn eine bestehende Subvention abgeschafft wird.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen; der Staat soll seine Aufgaben in einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis erfüllen und dazu die Subventionen zielgerichtet und nach klaren, transparenten Kriterien vergeben. Mit der Subventionsüberprüfung nach Art. 5 des Subventionsgesetzes (SR 616.1) überprüft der Bundesrat bereits mindestens alle 6 Jahre sämtliche Subventionen hinsichtlich der genannten Aspekte und schlägt dem Parlament gegebenenfalls Anpassungen vor. Die laufende Überprüfung der Aufgaben und Subventionen des Bundes zeigt zudem in verschiedenen Bereichen Optimierungspotenzial auf.Die angesprochenen Problematiken – Fehlanreize, Marktverzerrungen, Beständigkeit und laufender Ausbau von Subventionen – sind oft nicht in erster Linie eine Frage der Vergabepraxis. Vielmehr muss jeweils die Notwendigkeit und Effizienz jeder einzelnen Subvention selbst hinterfragt werden. Diese Aufgabe obliegt Bundesrat und Parlament und muss letztlich politisch entschieden werden. Genau das steht für den Bundesrat bei der aktuellen Haushaltslage im Vordergrund: Mit dem aktuell laufenden Entlastungspaket will der Bundesrat unter anderem gewisse branchenspezifische Subventionen abschaffen oder reduzieren (z.B. Streichung diverser Innovationsbeiträge an Unternehmen, Verzicht auf Förderung der Mitglieder- und Stiftungspresse) oder die Mittel zielgerichteter einsetzen (z.B. Klimasubventionen, Infrastrukturausbau Verkehr). Auch sollen in verschiedenen Bereichen die Subventionssätze und damit mögliche Mitnahmeeffekte reduziert werden.Zum Thema Gegenfinanzierung neuer Aufgaben – in diese Richtung geht das genannte Prinzip «one in, one out» – wird sich der Bundesrat im Rahmen des Postulates 24.3704 der FDP-Liberalen Fraktion (Neue Ausgaben müssen gegenfinanziert werden) äussern, sollte dieses gemäss Antrag des Bundesrats überwiesen werden. Der Bundesrat ist der Meinung, mit seinem Entlastungspaket und der bereits existierenden Subventionsüberprüfung die zentralen Anliegen des Postulates bereits zu erfüllen. Ein separater Bericht zur Vergabepraxis erscheint daher im Sinne der Verwaltungsökonomie nicht sinnvoll.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.