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24.4011 · Interpellation · 2024-09-25

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

  1. Wie rechtfertigt der Bundesrat die Priorisierung von Atomkraft, obwohl der Bau neuer Atomkraftwerke unberechenbar teuer ist und erhebliche staatliche Unterstützung erfordert, was möglicherweise den dringend notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien behindern könnte?

  2. Wie rechtfertigt der Bundesrat den Entscheid, neue Atomkraftwerke zu ermöglichen angesichts der hohen öffentlichen Akzeptanz für erneuerbare Energien, insbesondere Solarenergie auf Gebäuden, im Gegensatz der gesellschaftlich polarisierenden Atomenergie?

  3. Weltweit hat es noch nie ein Privatfinanziertes AKW gegeben. Auch in der Schweiz gibt kein Interesse ein neues AKW zu bauen – ausser der Staat würde mitfinanizieren. Wie kann also über den Neubau von AKW ohne Kostenfrage gesprochen werden?

  4. Warum wird die Atomenergie als Lösung in Betracht gezogen, die Wissenschaft klar zeigt, dass die Schweiz ihre Ziele für die Stromversorgung 2035 auch ohne Atomkraft und fossile Grosskraftwerke erreichen kann?

  5. Wie rechtfertigt der Bundesrat den Bau neuer Atomkraftwerke in Zeiten von Sparmassnahmen, wenn Studien nahelegen, dass die langfristigen Kosten für Bau, Unfallschutz und Entsorgung von Atommüll weit höher sind als ursprünglich geschätzt, und damit Atomkraft im Vergleich zu erneuerbaren Energien weniger kosteneffizient ist?

Begründung

Verschiedene wissenschaftliche Studien belegen, dass die Baukosten von Atomkraftwerken aufgrund von Verzögerungen, häufigen Designänderungen und steigenden Sicherheitsanforderungen stark ansteigen und oft unberechenbar sind. Unvorhersehbare „weiche“ Faktoren wie Planungs- und Konstruktionsanpassungen können die Kosten erheblich in die Höhe treiben. Dies führt zu einer hohen finanziellen Belastung, die letztlich vom Staat getragen werden müsste, während die kosteneffizienteren erneuerbaren Energien dadurch ausgebremst werden.

Darüber hinaus zeigen Untersuchungen, dass die langfristigen Entsorgungskosten von Atommüll um ein Vielfaches höher sein könnten als ursprünglich angenommen, was die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Atomkraft weiter in Frage stellt. Solche unerwarteten Kosten verschieben die Last auf zukünftige Generationen. Ambitionierte Ziele für die Stromversorgung der Schweiz können durch den Ausbau erneuerbarer Energien erreicht werden können – ganz ohne Atomkraft. Dies zeigt, dass Atomenergie nicht notwendig ist, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Bei der Frage, ob das Neubauverbot aufgehoben werden soll, geht es nicht um eine Priorisierung der Kernkraft gegenüber den erneuerbaren Energien und nicht um ein konkretes Neubauprojekt. Vielmehr unterstützt der Bundesrat die Technologieoffenheit im Bereich der Stromproduktion und will eine grundsätzliche Diskussion über allfällige neue Kernkraftwerke (KKW) ermöglichen. Wenn das Parlament - und gegebenenfalls die Stimmbevölkerung - diesem Vorgehen zustimmt, können die Stromversorger den Bau von Kernkraftwerken zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Erwägung ziehen. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Technologieoffenheit in Anbetracht der Vorgabe zur Klimaneutralität ab 2050, der verschärften Energieversorgungslage in Europa, des grossen Mehrbedarfs an Strom in der Zukunft (infolge des Bevölkerungswachstum und der Dekarbonisierung) sowie der Unsicherheiten im Bereich des Zubaus der erneuerbaren Energien. Dank ihrer CO2-armen Produktion von Bandenergie hat die Kernkraft das Potenzial, wesentliche Beiträge zur Erreichung der Klimaneutralität zu leisten. 2. Die öffentliche Meinung zu den verschiedenen Energieformen ist sehr unterschiedlich und zeitlich variabel. Während die Solarenergie auf Gebäuden eine hohe Akzeptanz geniesst, haben es die Windenergie und teils auch die Wasserkraft wesentlich schwieriger. Auch die Projekte des «Solarexpress» kämpfen mit Widerständen. Der Akzeptanzgrad in Bezug auf die Kernenergie hängt auch davon ab, ob beispielsweise die Versorgungssicherheit allein mit erneuerbaren Energien sichergestellt werden kann. 3. Der Bau von Kernkraftwerken ist nicht Sache des Bundes. Die vier noch in Betrieb stehenden Reaktoren wurden ohne Bundesmittel finanziert und können heute wirtschaftlich betrieben werden. Ob zukünftige Reaktoren ohne staatliche Unterstützung wirtschaftlich betrieben werden können, hängt einerseits von den zukünftigen Baukosten und andererseits von der langfristigen Strompreisentwicklung in Europa ab. 4. Beim allfälligen Neubau von Kernkraftwerken steht nicht der Zielhorizont bis 2035 im Vordergrund, sondern die Zeit danach. Bis im Jahr 2050 sollen das Energiesystem vollständig fossilfrei und das Netto-Null-Ziel im Bereich der CO2-Emissionen erreicht sein, was mit grossen Herausforderungen verbunden ist. 5. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, dem Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» zu unterbreiten, die eine Aufhebung des Verbots des Erteilens der Rahmenbewilligung für Kernkraftwerke im Kernenergiegesetz umfassen soll. Damit soll in erster Linie die Diskussion um die langfristige Stromversorgung neu lanciert werden. Ob und wann in der Schweiz neue Kernkraftwerke gebaut werden, hängt von vielen Faktoren ab, welche sich erst mittelfristig klären werden. Im Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1) ist das Verursacherprinzip verankert: So ist der Betreiber einer Kernanlage – auch finanziell – verantwortlich für die Unfallvorsorge (Art. 5 KEG) und die Entsorgung radioaktiver Abfälle (Art. 31 KEG).