Inklusion von LGBTIQ+-Personen in das Beratungsangebot für Opfer von Gewalt gemäss der Istanbul-Konvention
24.4048 · Interpellation · 2024-09-26
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wurde beauftragt, auf nationaler Ebene ein professionelles Beratungsangebot einzurichten oder zu koordinieren, die gemäss Art. 24 der Istanbul-Konvention rund um die Uhr telefonische oder Online-Beratung für Opfer von Gewalt anbietet (20.4451, 20.4452, 20.4463). Das Ziel dabei ist, ein zugängliches und in der Bevölkerung breit bekanntes Angebot für alle Gewaltbetroffenen zu gewährleisten.
Dabei muss sichergestellt werden, dass dieses Angebot tatsächlich allen von Gewalt betroffenen Personen offensteht und auf die spezifischen Bedürfnisse einzelner Gruppen sensibilisiert ist – speziell von besonders gefährdeten Gruppen wie lesbische, schwule, bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und nicht binäre Personen (LGBTIQ+), die häufig spezifischen und vorurteilsbedingten Gewalttaten ausgesetzt sind.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Richtet sich dieses Beratungsangebot auch explizit an LGBTIQ+-Personen, die Opfer von Gewalt wurden?
Welche Massnahmen sind geplant, um sicherzustellen, dass dieses Beratungsangebot auch für LGBTIQ+-Personen zugänglich und ihnen bekannt ist?
Werden Massnahmen ergriffen, um die Mitarbeitenden der Beratungsstellen für die spezifischen Bedürfnisse von gewaltbetroffenenLGBTIQ+-Personen zu sensibilisieren und auszubilden?
An welche spezialisierten Organisationen werden Opfer von LGBTIQ+-feindlicher Gewalt weiterverwiesen?
Wurden LGBTIQ+-Organisationen in die Entwicklung des Beratungsangebots im Rahmen der Istanbul-Konvention einbezogen?
Begründung
LGBTIQ+-Personen sind häufig mit spezifischer Gewalt aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität konfrontiert. In der Schweiz hat sich die Zahl der Meldungen von Hassverbrechen gegen diese Bevölkerungsgruppe im letzten Jahr verdoppelt, mit 305 gemeldeten Fällen (Zahlen der LGBTIQ-Helpline). Ein Drittel der Opfer suchte Unterstützung bei der LGBTIQ-Helpline, was auf das Fehlen von geeigneten kantonalen oder bundesweiten Beratungsangeboten hinweist.
Der Bundesrat hat im Rahmen des Postulats 20.3820 die Notwendigkeit des Schutzes von LGBTIQ+-Personen anerkannt. Das neue, im Rahmen der Istanbul-Konvention vorgesehenen Beratungsangebot muss diese Gruppe explizit einbeziehen und auf deren spezifische Bedürfnisse eingehen. Ohne spezialisierte Unterstützung riskieren die Opfer, keine angemessene Hilfe zu finden.
Stellungnahme des Bundesrates
1., 2. und 4. Wie in den Stellungnahmen des Bundesrates vom 3. Februar 2021 zu den Motionen 20.4451 Funiciello, 20.4452 Vincenz-Stauffacher und 20.4463 Herzog Eva «24-Stunden-Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Personen gemäss Istanbul-Konvention» festgehalten, liegt die Zuständigkeit für die Einrichtung eines solchen Beratungsangebots bei den Kantonen. Diese sehen vor, bis November 2025 eine rund um die Uhr erreichbare zentrale Telefonnummer einzurichten. Während der Bürozeiten werden die Anrufe direkt an eine kantonale Beratungsstelle für Opferhilfe weitergeleitet. Ausserhalb der Bürozeiten können die Kantone zwischen verschiedenen Varianten wählen, z. B. der Dargebotenen Hand. Der Bund unterstützt das Projekt finanziell.
Die Beratungsstellen – einschliesslich der künftigen zentralen Telefonnummer – stehen allen Gewaltopfern offen, einschliesslich LGBTIQ-Personen.
Gemäss dem Opferhilfegesetz (OHG; SR 312.5) müssen die Kantone dafür sorgen, dass den besonderen Bedürfnissen verschiedener Opferkategorien Rechnung getragen wird (Art. 9 Abs. 1 OHG). Wie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren auf der nationalen Website der Opferhilfe festhält, kann jede Person, die in der Schweiz Opfer einer Straftat geworden ist, ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung, Unterstützung bei den kantonalen Beratungsstellen in Anspruch nehmen (www.opferhilfe-schweiz.ch/de/ > Was ist die Opferhilfe? > Für wen ist die Opferhilfe?).
LGBTIQ-Personen gehören zudem zu den Gruppen, die besonders gefährdet sind, Gewalt zu erfahren. Die nationalen Präventionskampagnen gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt, welche der Bundesrat in Umsetzung der Motionen 21.4418 Maret, 21.4470 de Quattro, 21.4471 Funiciello und 22.3011 WBK-NR «Präventions-kampagnen gegen Gewalt» durchzuführen plant, werden sich an die gesamte Bevölkerung richten, wobei ein besonderer Fokus auf gefährdete Zielgruppen, darunter LGBTIQ-Personen, gelegt wird. Die Kampagnen werden auf die zentrale Telefonnummer für Opfer von Gewalt verweisen, mit dem Ziel, diese sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei den Zielgruppen bekannt zu machen.
3. Einige Kantone arbeiten derzeit an der Einführung von Schulungsangeboten speziell für die Beratung von LGBTIQ-Personen, die sich an Fachpersonen von Beratungsstellen der Opferhilfe richten. Im Rahmen der Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans gegen LGBTIQ-feindliche Hassverbrechen (Postulat 20.3820 Barrile) wird derzeit geprüft, ob diese Schulungen für das Personal von Beratungsstellen auf weitere Kantone ausgeweitet werden sollen.
5. Mehrere LGBTIQ-Organisationen sind Teil des Netzwerks Istanbul-Konvention, durch welches sie über die Entwicklung des Projekts informiert werden und sich dazu äussern können.