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24.4162 · Motion · 2024-09-26

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Schweizer Gesetzgebung so anzupassen, dass ausländische Onlinehändler sich an die Schweizer Markt- und Sicherheitsstandards halten müssen.

Begründung

In vielen Bereichen ist die Schweizer Gesetzgebung für ausländische Onlinehändler ungenügend, was TEMU, SHEIN und weiteren Anbietern erlaubt, Schweizer Standards zu umgehen. So dürfen beispielsweise Produkte angepriesen werden, welche den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen. Dies ist in der EU explizit verboten. Die Schweiz muss ähnliche Regulierungen einführen, um ihre eigenen Verbraucher zu schützen und mit europäischen Standards Schritt zu halten. Die Schweiz soll ähnliche Regelungen wie das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) übernehmen und somit die Auswirkungen von Billigkonkurrenz und den potenziellen Missbrauch durch globale Marktplätze verringern.

Zudem muss die Transparenz von Plattformen verbessert werden um «falsche Rabatte» und ähnliches einzuschränken. Ferner braucht es eine Regulierung um «Dark-Patterns» (manipulative Designstrategien auf Webseiten, die Verbraucher bewusst täuschen oder zu ungewollten Handlungen verleiten, wie zum Beispiel zum Kauf oder zur Weitergabe persönlicher Daten). Zudem sollen Massnahmen geprüft werden, wie die bewusste Umgehung der Zollfreibetrages durch die Aufteilung von Sendungen verhindert werden kann. Zudem könnten regelmässigen Risikobewertungen und externen Audits sicherstellen, dass Plattformen die vorgeschriebenen Sicherheits- und Verbraucherschutzmassnahmen auch tatsächlich umsetzen.

Mit diesen Regulierungen kann die Schweiz bezüglich Verbraucherschutz ans Ausland anschliessen. Die EU hat mit dem Digital Services Act (DAS) eine der umfassendsten Regulierungen geschaffen. Plattformen wie Temu müssen strenge Vorgaben einhalten, z. B. zur Transparenz von Algorithmen, der Bekämpfung illegaler Inhalte und zur Verbraucheraufklärung. Kalifornien hat strenge Datenschutzanforderungen vorgeschrieben. Auch Australien hat den Konsumentengesetz verschärft, der Plattformen zur Verantwortung zieht, wenn sie irreführende oder falsche Informationen über Produkte anbieten. Es gibt auch Verpflichtung, illegale Inhalte zu entfernen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Ausländische Online-Händler verkaufen bzw. liefern vermehrt Waren und Dienstleistungen in die Schweiz. Der Online-Handel eröffnet Konsumentinnen und Konsumenten sowie hiesigen Anbietern neue Chancen, stellt diese aber gleichzeitig auch vor neue Herausforderungen. Damit verbunden sind z.B. Fragen im Zusammenhang mit der Einhaltung und dem Vollzug der einschlägigen Gesetzgebungen in der Schweiz. Das SECO ist derzeit daran, die Geschäftspraktiken derartiger Anbieter näher zu analysieren. Im Rahmen der Strategie «Digitale Schweiz» fand zudem ein Monitoring der EU-Digitalpolitik statt, welches sicherstellen sollte, dass der Bundesrat über die Entwicklung der digitalpolitischen Gesetzgebung in der EU informiert ist und allenfalls Massnahmen ergreifen kann. Als Massnahme hat der Bundesrat u.a. das UVEK am 5. April 2023 damit beauftragt, in Anlehnung an den Digital Services Act (DSA) der EU eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung grosser Kommunikationsplattformen auszuarbeiten. Diese Vorlage sollte bis Ende dieses Jahres vorliegen.Die Umgehung der Zollfreigrenze und Mehrwertsteuerfreigrenze wird sich nach Ansicht des Bundesrats durch die erfolgte Aufhebung der Industriezölle und die per 1.1.2025 beschlossene Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes (SR 641.20) – Steuerpflicht für Online-Versandhandelsplattformen – entschärfen.Ausländische Anbieter haben sich grundsätzlich an die in der Schweiz geltenden Gesetze zu halten, sofern sie in der Schweiz einen Sitz oder eine Niederlassung haben oder sie mit ihrem Internetauftritt eindeutig in der Schweiz ansässige Konsumentinnen und Konsumenten ansprechen. Sie unterstehen unter anderem dem Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241). Ferner haben sie sich namentlich an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG; SR 235.1) und an die produktesicherheitsrechtlich relevanten Erlasse zu halten. Probleme können hauptsächlich dann entstehen, wenn sich ausländische Anbieter nicht an die schweizerische Rechtsordnung halten und diese aufgrund des ausländischen Sitzes des Anbieters durch die Schweizer Behörden nicht vollzogen werden kann. Diese Herausforderungen wurden vom Bundesrat in der Vergangenheit auch erkannt und entsprechende Arbeiten laufen, teilweise auch im Rahmen der Behandlung parlamentarischer Vorstösse, wie z.B. der Motion Michaud Gigon 24.3687. Diese Motion verlangt vom Bundesrat, dass grosse Online-Händler mit einem Sitz in einem Drittstaat dazu verpflichtet sind, eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu bestimmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion Michaud Gigon, weil er zuerst den Handlungsbedarf und mögliche Optionen vertieft prüfen möchte.Gleichzeitig spricht sich der Bundesrat aber für eine vertiefte Analyse der Situation aus (Antrag auf Abänderung in einen Prüfauftrag, sollte die Motion Michaud Gigon im Erstrat angenommen werden).Betreffend der sogenannten «Dark Patterns» hat der Bundesrat am 14. Juni 2024 den Bericht «Dark Patterns. Das Unbekannte dokumentieren.» in Erfüllung des Postulates 22.3190 Michaud Gigon vom 16. März 2022 verabschiedet. Der Bundesrat wird deshalb eine Überprüfung des Klagerechts im UWG (Art. 10 UWG) im Rahmen des Berichts «Wirksame Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb» in Erfüllung des Postulats Müller-Altermatt 23.3598 vornehmen.Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass sich ausländische Onlinehändler bereits heute im Wesentlichen an die Markt- und Sicherheitsstandards der Schweiz halten müssen. Betreffend Durchsetzung dieser gesetzlichen Pflichten in der Schweiz sowie hinsichtlich Berücksichtigung der europäischen Gesetzgebung sind entsprechende Arbeiten entweder am Laufen oder bereits abgeschlossen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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