Lexipedia

24.4176 · Postulat · 2024-09-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die tatsächlichen Kosten der Kernenergie in der Schweiz für die bestehenden Kernkraftwerke und für die vom Bundesrat offenbar gewollten neuen Kernkraftwerke vorzulegen und dabei nützliche Vergleiche mit anderen Quellen elektrischer Energie anzustellen.

Begründung

Im Jahr 2008 hatte der Bundesrat als Antwort auf das Postulat 06.3714 einen Bericht mit dem Titel "Realkosten der Kernenergie" verfasst. Die tatsächlichen Kosten von Atomstrom werden sehr häufig unterschätzt, insbesondere weil verschiedene Kostenfaktoren in Wirklichkeit nicht oder nur teilweise internalisiert werden (Stilllegungskosten, siehe Anfrage 12.1109 "Unterdeckung der Kosten des Rückbaus von Kernkraftwerken und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Rechtslage"). Nun, da der Bundesrat erwägt, die Tür für neue Kernkraftwerke in der Schweiz wieder zu öffnen, ist es unerlässlich, diese Frage im Lichte der jüngsten Entwicklungen erneut zu stellen und auch einen Vergleich mit anderen Quellen elektrischer Energie anzustellen, insbesondere mit den erneuerbaren Quellen, deren Kosten in den letzten Jahren tendenziell gesunken sind.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Artikel 74a des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung regelmässig Bericht über die Entwicklung der Kerntechnologie (Technologie-Monitoring). Der letzte Bericht erschien 2024 (siehe Bericht Technology Monitoring of Nuclear Energy unter www.bfe.admin.ch > Versorgung > Kernenergie > Aufgaben des BFE). Im aktuell vorliegenden Bericht wurden auch die Gesamtkosten von der Urangewinnung bis zur Endlagerung der Abfälle betrachtet. Gemäss dem Bericht werden die Stromgestehungskosten (levelized cost of electricity, LCOE) neuer Kernkraftwerke auf 7 bis 12 Rp./kWh geschätzt. Die Gestehungskosten der bestehenden Kernkraftwerke betragen zwischen 4 und 7 Rp./kWh (siehe Aktennotiz zum Langzeitbetrieb unter www.bfe.admin.ch > Versorgung > Kernenergie > Aufgaben des BFE), wobei hier nur die Entsorgungskosten eingerechnet sind, nicht jedoch die Umweltkosten der Uranherstellung, welche nur schwer monetarisierbar sind. Weitere Informationen zu den Kosten für die Stilllegung und Entsorgung finden sich in den Kostenstudien der STENFO, welche für die die Sicherstellung der Finanzierung der anfallenden Stilllegungs- und Entsorgungskosten zuständig ist (s. www.stenfo.ch > Kosten, Beiträge & Finanzanlagen > Berichte Kostenstudie 2021). Im Rahmen des allgemeinen Technologie-Monitorings werden die Gestehungskosten aller Stromproduktionstechnologien regelmässig aufdatiert (siehe unter www.bfe.admin.ch >Versorgung > Stromversorgung > Vorlage für eine sichere Stromversorgung > Dokumente > Studien). Gemäss dem aktuellen Monitoring «Stromspeicherung und Wasserstoff – Technologien, Kosten und Auswirkungen auf das Klima» aus dem Jahr 2022 sind beispielsweise die Kosten der PV-Stromproduktion mit Dachanlagen in der Schweiz in den letzten Jahren gesunken, für grössere Anlagen stärker als für kleine Anlagen: Sie liegen bei den kleinen Anlagen im Bereich von 15-25 Rp./kWh, bei Anlagen mit Kapazitäten von über 300 kW bei rund 10 Rp./kWh, bei sehr grossen Anlagen von über 1 MW und mehr auch unter 10 Rp./kWh. Die Produktionskosten bei neuen Wasserkraftwerken betragen zwischen 7 und 30 Rp./kWh.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.