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24.4259 · Motion · 2024-10-15

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zeitnah, jedoch spätestens innerhalb eines Jahres, ein internationales Friedensforum zum Bergkarabach-Konflikt zu organisieren. Ziel ist es, einen offenen Dialog zwischen Aserbaidschan und Volksvertretern der Bergkarabach-Armenier zu ermöglichen, der unter internationaler Aufsicht oder in Anwesenheit international relevanter Akteure geführt wird, um die sichere und kollektive Rückkehr der historisch ansässigen armenischen Bevölkerung zu verhandeln.

Eine Minderheit der Kommission (Büchel Roland, Barandun, Buillard, Gredig, Portmann, Schneider-Schneiter, Walti Beat) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Seit dem letzten militärischen Vorstoss Aserbaidschans im September 2023 ist Bergkarabach bis auf ein paar Transportunfähige von seiner armenischen Bevölkerung entleert. Aus Furcht vor einem erneuten Völkermord, wie er 1915 gegen die Armenier verübt wurde, sah sich die historische Bevölkerung gezwungen, ihre Heimat innerhalb weniger Tage zu verlassen. Die Region erlebt seither dokumentierte ethnische Säuberungen: Armenisches Kulturerbe, wie Kirchen, Klöster und Friedhöfe, wird systematisch zerstört oder unter dem Deckmantel der "Renovierung" mit gefälschten historischen Dokumenten umgedeutet. Trotz dieser gravierenden Entwicklungen halten die Armenier aus Bergkarabach an ihrem Wunsch fest, unter Sicherheitsgarantien durch die internationale Gemeinschaft in ihre Heimat zurückzukehren, ihre politische Zukunft selbst zu bestimmen und eine demokratische Selbstverwaltung auszuüben.

Die internationale Gemeinschaft hat wiederholt Stellung bezogen. Am 17. November 2023 entschied der Internationale Gerichtshof (ICJ), dass Aserbaidschan verpflichtet ist, die "sichere, ungehinderte und schnelle Rückkehr" der armenischen Bevölkerung Bergkarabachs zu gewährleisten und künftige Vertreibungen durch Gewalt oder Einschüchterung zu verhindern (siehe ICJ, Doc. No. 180-20231117-ORD-01-00-EN). Das Europäische Parlament verabschiedete am 12. März 2024 eine Resolution, die Aserbaidschan auffordert, einen umfassenden und transparenten Dialog mit den Armeniern aus Karabach aufzunehmen. Ziel ist es, deren Rechte zu achten, ihre Sicherheit zu garantieren und ihnen die Rückkehr in ihre Häuser unter internationaler Präsenz zu ermöglichen (siehe Joint motion for a resolution RC-B9-0163/2024, Para. 14).

Die bisher für die Vermittlung zuständige Minsker-Gruppe der OSZE ist aufgrund geopolitischer Spannungen in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit eines neuen Verhandlungsformats, um den Konflikt friedlich zu lösen und die Rechte der armenischen Bevölkerung Bergkarabachs zu schützen.

Die Schweiz hat in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich als neutraler Vermittler in internationalen Konflikten agiert. Zuletzt richtete der Bundesrat im Juni 2024 eine Friedenskonferenz zur Ukraine auf dem Bürgenstock aus. Auch in Bezug auf Armenien hat die Schweiz bereits wertvolle Dienste geleistet: Im Oktober 2009 kam es unter schweizerischer Vermittlung zur Unterzeichnung der "Zürcher Protokolle" zwischen Armenien und der Türkei, die eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen anstrebten. Für ihr Engagement wurde Bundesrätin Micheline Calmy-Rey sogar mit der Ehrenmedaille Armeniens ausgezeichnet.

Angesichts der engen energiepolitischen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Aserbaidschan liegt es im wirtschaftlichen Interesse der Eidgenossenschaft, einen dauerhaften und stabilen Frieden in der Region zu fördern. Dies schliesst insbesondere die Wiederherstellung der Grundrechte der Bevölkerung von Bergkarabach ein. Ein internationales Friedensforum, organisiert durch die Schweiz, könnte einen entscheidenden Beitrag zur Lösung des Konflikts leisten, die Rückkehr der Vertriebenen ermöglichen und somit zur Stabilisierung der gesamten Region beitragen.

Die Schweiz hat die einzigartige Gelegenheit, ihre bewährte Rolle als neutraler Vermittler zu nutzen, um einen konstruktiven Dialog zwischen den Konfliktparteien zu initiieren. Ein solches Engagement würde nicht nur die humanitäre Tradition der Schweiz fortführen, sondern auch ihre Position als verlässlicher Partner in der internationalen Diplomatie stärken.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Bei diesem Konflikt handelt es sich in erster Linie um eine Auseinandersetzung zwischen Armenien und Aserbaidschan. Es ist also Sache der Behörden dieser beiden Länder, über die Modalitäten zur Streitbeilegung und die Verhandlungsforen zu entscheiden, die ihrer Meinung nach am besten geeignet sind. Bergkarabach gehört völkerrechtlich zu Aserbaidschan. Weder die Schweiz noch die internationale Gemeinschaft anerkennen diese Enklave.Der Bundesrat unterstützt jede Initiative, die zur Stabilität und Versöhnung in der Region beiträgt. Die Schweiz hat sich wiederholt bereit erklärt, ihre Guten Dienste einzubringen, falls beide Parteien dies wünschen. Dieses Angebot umfasst u. a. die Durchführung von Treffen in der Schweiz, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Zum heutigen Zeitpunkt haben jedoch sowohl Armenien als auch Aserbaidschan ihren Willen bekundet, die Verhandlungen bilateral fortzusetzen. In Bezug auf die Personen, die aufgrund der militärischen Intervention durch Aserbaidschan im September 2023 aus der Region geflohen sind, rief die Schweiz dazu auf, alles zu unternehmen, damit sie sicher nach Hause zurückkehren können, wenn sie dies wünschen, und ihre Rechte im Einklang mit dem Völkerrecht zu wahren. Unter diesen Umständen wäre eine Friedenskonferenz ohne ausdrücklichen Antrag der Parteien nicht nur nicht sachdienlich, sondern könnte sogar kontraproduktiv sein, da sie nicht erwünscht ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.