24.4263 · Motion · 2024-10-21
Justiz- und Polizeidepartement
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Hisbollah zu verbieten.
Begründung
Die Hisbollah ist, ebenso wie die Hamas, eine radikalislamische terroristische Organisation, die für zahlreiche Gewaltakte und Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. Sie agiert als paramilitärische und politische Macht im Libanon und wird von mehreren Staaten und Organisationen, darunter den USA, Deutschland, Kanada, der EU und den meisten arabischen Staaten, als terroristische Vereinigung eingestuft. Ihre ideologische und finanzielle Unterstützung des iranischen Regimes zeigt deutlich, dass sie sich nicht nur gegen den Staat Israel richtet, sondern auch eine Bedrohung für die Stabilität der gesamten Region darstellt.
Direkt nach der Terrorattacke der Hamas vom 7. Oktober 2023 hatte sich die Hisbollah-Miliz als Verbündete der Hamas positioniert. Man werde helfen, und zwar mit allem, was man habe, auch mit Gewehren und Raketen, liess die Organisation verlauten. Seit dem 8. Oktober beschiesst die Hisbollah aus dem Libanon den Norden Israels. Mehrere tausend Raketen wurden dabei auf Israel abgeschossen. Über 60’000 Israeli wurden aufgrund der Angriffe im Norden Israels gezwungen, ihren Wohnort zu verlassen – ganze Ortschaften verkommen zu Geisterstädten.
Die Hisbollah rühmt sich ihrer Waffen und behauptet, sie könne alle Teile Israels treffen. In einem Bericht des Zentrums für strategische und internationale Studien (CSIS) aus dem Jahr 2018 wird die Hisbollah als „der weltweit am schwersten bewaffnete nicht-staatliche Akteur“ bezeichnet.
Die Terrororganisation verletzt seit Jahren die im Jahr 2006 verabschiedete Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates, die eine waffenfreie Sicherheitszone entlang zur Grenze zu Israel festlegt. Obwohl die Resolution darauf abzielt, langfristigen Frieden zu sichern und die Souveränität des Libanon zu stärken, ist die Umsetzung seitdem problematisch. Die Hisbollah hat weiterhin Waffen in die entmilitarisierte Zone geschmuggelt und militärische Stellungen aufgebaut, was eine direkte Verletzung der Resolution darstellt. UNIFIL hat es bislang nicht geschafft, diese Verstösse zu verhindern.
Angesichts der jüngsten Eskalationen und der ernsthaften Gefahr, die von der Hisbollah für Israel, die Region und die internationale Sicherheit ausgeht, ist es unerlässlich, konsequent auch gegen diese Organisation vorzugehen. Die Schweiz sollte sich daher ihrer Verantwortung stellen und, wie bereits bei der Hamas gefordert, ein umfassendes Verbot der Hisbollah erlassen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Für das Verbot einer Organisation kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Betracht, nämlich ein Organisationsverbot nach Artikel 74 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG; SR 121) oder gestützt auf ein Spezialgesetz. Gestützt auf Artikel 74 NDG hat der Bundesrat am 19. Oktober 2022 das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen verfügt (BBl 2022 2548).Als die Eidgenössischen Räte in der parlamentarischen Beratung Artikel 74 in das NDG einfügten, wollten sie bewusst keine fortgesetzte, breite Verbotspraxis. Daher räumten sie dem Bundesrat keine umfassende Befugnis ein, Organisationen zu verbieten. Voraussetzungen für ein Organisationsverbot nach Artikel 74 NDG sind, dass die Organisation mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagiert, unterstützt oder in anderer Weise fördert und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedroht, sowie das Vorliegen eines Verbots- oder Sanktionsbeschlusses der Vereinten Nationen (UNO). Betreffend die Hisbollah liegt kein entsprechender UNO-Beschluss vor, womit zumindest eine der beiden grundlegenden Voraussetzungen für ein Organisationsverbot nach Artikel 74 NDG nicht erfüllt ist.Mit der Verabschiedung der Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen (BBl 2024 2250) hat der Bundesrat gezielt auf die beispiellosen Terrorattacken der Hamas vom 7. Oktober 2023 reagiert. Die Schweiz bleibt auch mit einem Hamas-Verbot bei ihrer bisherigen Praxis, Organisationen nur fallweise bei Vorliegen von äusserst schwerwiegenden Gründen zu verbieten. Der Bundesrat hat stets betont, dass ein spezifisches Verbot der Hamas kein Paradigmenwechsel in der grundsätzlich zurückhaltenden Praxis von Organisationsverboten ist.Verbote von Organisationen sollten sich weiterhin an diesen politischen Leitlinien orientieren und nicht zu einer ganzen Liste von verbotenen Organisationen führen. Der Bundesrat erachtet es daher derzeit nicht als angebracht, mit einem weiteren Spezialgesetz die Hisbollah zu verbieten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.