24.4319 · Motion · 2024-12-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Norm zur Partikelfilterkontrolle bei Dieselfahrzeugen (von B5b bis B06), die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, an diejenige der europäischen Union anzupassen. Konkret bedeutet dies, den Sollwert von 250 000 Partikel/cm3 auf 1 000 000 Partikel/cm3 zu erhöhen.
Begründung
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat entschieden, dass die Kontrolle von Feinstaubemissionen bei Dieselmotoren ab dem 1. Januar 2023 für Fahrzeuge der Kategorien EURO B5b bis B06 (d.h. jenen Modellen, die ungefähr seit 2013 hergestellt werden) obligatorisch ist.
Jedoch beklagt sich eine grosse Zahl von Garagistinnen und Garagisten über diese Situation, denn viele ihrer Kundinnen und Kunden, die sich mit dieser extremen Norm konfrontiert sehen, entscheiden sich eher dazu, das Fahrzeug zu wechseln, als den Partikelfilter auszutauschen. Der Austausch eines Partikelfilters verursacht Kosten zwischen 2000 und 7000 Franken.
Es ist wichtig zu wissen, dass ein Partikelfilter erst ab einer Temperatur von 450 Grad voll wirksam ist. Während der Motorfahrzeugkontrolle wird die Temperatur des Filters jedoch nicht überprüft, was bedeutet, dass gewisse Fahrzeuge einzig aus dem Grund nicht bestehen könnten, dass die Temperatur des Partikelfilters während der Kontrolle zu niedrig war.
In der Folge werden all diese Fahrzeuge – obwohl sie sich in in perfektem Zustand befinden – aufgegeben und exportiert, womit die Verschmutzung einfach andernorts, in Ländern ohne Regulierung, erfolgt. Meistens wird sogar das elektronische System ausser Betrieb gesetzt, was zu einer schlechteren Verbrennung und besonders schmutzigen Emissionen führt.
Ausserdem sind die von dieser Kontrolle betroffenen Dieselfahrzeuge auf dem Occasionsmarkt nicht mehr beliebt und ihr Wert ist seit Anfang Jahr stark gesunken. Es sind die kleinen und mittleren Unternehmen im Automobilsektor, welche diese Verluste kompensieren müssen.
Diese Kontrolle bestraft diejenigen, die nur wenig fahren. Tatsächlich ist es so, dass ein Partikelfilter, wenn er in einen Dieselmotor eingebaut ist, der im Normalfall «kalt» gefahren wird, schneller verschmutzt wird und seine Funktionalität vorzeitig beeinträchtigt wird.
Diese Situation führt in der Schweiz zu einer Verschwendung von Autos, was weder für das Klima, noch für die Umwelt, noch für die Biodiversität von Vorteil ist. Mit dieser Überregulierung exportiert die Schweiz ihre Umweltverschmutzung in andere Länder und belastet damit die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger weniger entwickelter Länder.
Die Situation, die sich nun nach eineinhalb Jahren Erfahrung zeigt, muss korrigiert werden, indem der Sollwert gelockert und demjenigen unserer europäischen Nachbarn angepasst wird, so wie es die vorliegende Motion verlangt.
Übertriebene Normen können ihrem Zweck zuwiderlaufen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Partikelfilter sind Vorrichtungen, die dazu dienen, die im Abgas von Dieselmotoren vorhandenen Partikel zu reduzieren.In der Schweiz trat die Prüfvorschrift für Partikelfilter am 1. Januar 2023 in Kraft. Dabei wurde der Grenzwert der Partikelanzahl auf 250 000 Partikel pro Kubikzentimeter festgelegt. Wenn das Messresultat diesen Sollwert überschreitet, gilt der Partikelfilter als defekt oder ineffizient und muss ausgetauscht werden. Das Recht der Europäischen Union (EU) beinhaltet lediglich Leitlinien für die Prüfung der Partikelanzahl während der regelmässigen technischen Prüfung von Fahrzeugen. Diese Leitlinien wurden in der Empfehlung (EU) 2023/688 der Kommission vom 20. März 2023 abgegeben und sind für die EU-Mitgliedstaaten nicht verbindlich. Der schweizerische Grenzwert von maximal 250 000 Partikeln pro Kubikzentimeter steht im Einklang mit den europäischen Leitlinien. Dabei handelt die Schweiz nicht im Alleingang. Deutschland zum Beispiel hat den gleichen Grenzwert eingeführt. Wenn ein Partikelfilter einwandfrei funktioniert, werden regelmässig Konzentrationen von deutlich weniger als 100 000 Partikeln pro Kubikzentimeter gemessen und oft sind die Werte sogar tiefer als in der Umgebungsluft (< 10 000 Partikel/cm³). Bei einem defekten oder fehlenden Partikelfilter werden hingegen mehrere Millionen Partikel pro Kubikzentimeter ausgestossen. Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) bietet für Mitarbeitende der Strassenverkehrsämter und von Garagen verschiedene Kurse an, in denen Kenntnisse über die korrekte Bedienung der neuen Geräte zur Messung der Schadstoffpartikelanzahl vermittelt werden. Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat als inopportun, den Grenzwert auf eine Million Partikel pro Kubikzentimeter anzuheben.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.