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24.4453 · Motion · 2024-12-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

In Nationalrat geplant

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, so schnell wie möglich eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um die Vermögenswerte der syrischen Führer des Al-Assad-Regimes zu lokalisieren, zu blockieren und zu konfiszieren. Dazu arbeitet er mit der internationalen Gemeinschaft und dem Übergangsregime aktiv zusammen.

Begründung

Das Al-Assad-Regime ist gefallen.

Der herrschende Clan hielt die politische und wirtschaftliche Macht in seinen Händen. Sein Vermögen wurde auf eine bis zwei Milliarden US-Dollar geschätzt oder gar unterschätzt.

Es besteht aus Briefkasten- und Tarnfirmen. Es lässt sich deshalb nur schwer feststellen.

Die Aufrechterhaltung des Regimes nach den Protesten von 2011 führte zu Krieg und enormer Zerstörung.

Das Vermögen des Clans soll für den Wiederaufbau des Landes und in unmittelbarer Zukunft für die Unterstützung der Bevölkerung eingesetzt werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 18. Mai 2011 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7; nachfolgend die «Verordnung») erlassen, die am 8. Juni 2012 totalrevidiert wurde. Die Schweiz hat sich damit den Sanktionsmassnahmen angeschlossen, die die EU aufgrund der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte am 9. Mai 2011 gegen Syrien beschlossen hatte.Die Verordnung sieht die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen vor, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle von sanktionierten Personen und Organisationen befinden. Die Schweiz hat die durch die EU an der Sanktionsliste vorgenommenen Anpassungen stets übernommen. Zurzeit sind 318 Personen und 87 Organisationen betroffen, die für die gewaltsame Unterdrückung durch die syrische Regierung mitverantwortlich waren, diese unterstützt haben oder von Vorteilen der syrischen Regierung profitiert haben, darunter die Mitglieder der erweiterten Familie von Baschar al-Assad. Der Betrag der aufgrund dieser Verordnung in der Schweiz gesperrten Gelder beläuft sich auf knapp 99 Millionen Franken. Diese Gelder bleiben gesperrt, solange die Personen und Organisationen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle sie sich befinden, weiterhin mit Sanktionen belegt sind. Die Schweiz beobachtet die Situation genau, auch die Entwicklungen in der EU.Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung koordiniert und überwacht über das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO den Vollzug der Sanktionen, die der Bundesrat gestützt auf das Embargogesetz (EmbG, SR 946.231) beschlossen hat. Es ist dabei in ständigem Austausch mit allen relevanten Akteuren im In- und Ausland. Die involvierten Bundesstellen, nämlich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, das Eidgenössische Finanzdepartement (Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit), das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (Bundesamt für Justiz, Bundesamt für Polizei fedpol, Staatssekretariat für Migration), das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Nachrichtendienst des Bundes) und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, arbeiten eng zusammen und tauschen sich regelmässig aus.Das SECO verfügt zudem über ein spezialisiertes Team, das für die Analyse komplexer Unternehmensstrukturen zuständig ist.Der Bundesrat hält daher die Schaffung einer Taskforce nicht für notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.