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24.4515 · Motion · 2024-12-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eSurfboards und eFoils auf Schweizer Gewässern zu legalisieren. Hierbei sollten zwei Aspekte in Betracht gezogen werden:

  • Die Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) und, falls nötig, das Binnenschifffahrtsgesetz (BSG) soll dahin gehend revidiert werden, dass die elektrisch angetriebene Vergnügungsschiffen zugelassen werden.

  • Die Möglichkeit einer Einschränkung von sogenannten Vergnügungsschiffen auf den Schweizer Binnengewässern sollte den Kantonen überlassen werden.

Begründung

Die Schweizer Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) stammt aus dem Jahre 1979 und deckt das heutige Angebot von Wassersportgeräten nicht mehr ab. Umliegende Länder haben sich längst den modernen Gegebenheiten angepasst und den lokalen Gegebenheiten entsprechend eSurfboards und eFoils auf ihren Gewässern zugelassen. Dabei machen Innovationen auch vor der Schweizer Schifffahrt nicht halt. Die Legalisierung von eSurfboards und eFoils auf Schweizer Gewässern trägt zu einer modernen, nachhaltigen und fairen Nutzung unserer Binnengewässer bei. Die Anpassung der BSV und des BSG sowie die Übertragung der Zuständigkeit für Einschränkungen auf die Kantone stellen sicher, dass sowohl Innovation gefördert als auch lokale Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Um innovativen Ideen nicht einzuschränken, soll die Revision der BSV und des BSG sicherstellen, dass die elektrisch angetriebene Vergnügungsschiffe auf Schweizer Gewässern zugelassen werden. Elektrische Antriebe sollen gleichberechtigt behandelt werden. Eine solche Regulierung fördert Innovationen, ermöglicht die Nutzung umweltfreundlicher Antriebe, reduziert Lärm- und Umweltbelastungen und schafft einen fairen Markt.

Die Möglichkeit einer Einschränkung von Vergnügungsschiffen auf den Schweizer Binnengewässern sollte den Kantonen überlassen werden (Zonen, Nutzungszeiten). Die Kantone kennen die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse ihrer Gewässer und Anwohner am besten und können flexibel auf lokale Umweltbedingungen, touristische Anforderungen und Sicherheitsbedenken reagieren. Die Einführung einer Prüfungs- und Führerscheinpflicht für eSurfboards ist denkbar. Dies erhöht die Akzeptanz und Unterstützung der Bevölkerung für die neuen Regelungen und ermöglicht eine effizientere und gezieltere Umsetzung von Vorschriften.

Die Revision der BSV ist auf eine allgemein technologieneutrale Regulierung zu prüfen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das UVEK sieht eine Anpassung der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) vor. Bei der Totalrevision steht der Umgang mit aktuellen und künftigen innovativen Neuentwicklungen generell im Fokus. Um die Sicherheit auf den Seen und Flüssen weiterhin zu gewährleisten, müssen schnellfahrende Wassersportgeräte die notwendigen Sicherheitsbestimmungen einhalten, die Benutzer entsprechend ausgebildet sein und die Verkehrsregeln so angepasst werden, dass möglichst keine Konflikte mit anderen Seenutzern entstehen. Im Rahmen dieser Totalrevision der BSV kann dem Anliegen der Motion weitgehend Rechnung getragen werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.