24.454 · Parlamentarische Initiative · 2024-09-27
Departement des Innern
In Kommission des Nationalrats
Wortlaut
Das Parlament erarbeitet Erlassentwürfe, welche folgende Grundsätze regeln:
Verankerung der Palliative Care im KVG und grundsätzliche Anerkennung von entsprechenden Leistungen an PatientInnen in der letzten Lebensphase als OKP-pflichtige Leistungskategorie.
Angemessene Vergütung der Leistungen der allgemeinen und spezialisierten stationären Palliative Care (Vergütung im Rahmen einer Tarifstruktur ausserhalb von SwissDRG ist zu prüfen), insbesondere auch im Hinblick auf eine Erweiterung der Pflegebedarfsstufen.
Beseitigung von Fehlanreizen bei intensivmedizinischen Massnahmen zur Entlastung der Akut-Spitäler
Klärung der Vergütung von Leistungen in Hospizen.
Klärung von Palliativleistungen in Institutionen für Menschen mit Behinderungen.
Begründung
Es fehlt heute eine gesetzliche Regelung hinsichtlich dessen, wie die Sterbephase bedarfsgerecht vergütet werden soll. Eine umfassende biopsycho-sozial-spirituelle Begleitung der Betroffenen wird bisher nicht als (kassenpflichtige) medizinische Aufgabe angesehen. Hingegen werden intensivmedizinische, interventionelle oder invasive Massnahmen, wie z.B. Koronarstents oder Radiotherapien problemlos von der OKP übernommen, auch wenn diese für Menschen am Lebensende selten einen palliativen Nutzen bringen. Damit kann aber der Anreiz bestehen, solche Massnahmen auch bei denjenigen Patienten noch anzuwenden, die daraus keine Verbesserung der Lebensqualität mehr erfahren.
Palliative Care ist im Interesse von uns allen. Sie erhöht die Lebensqualität in der letzten Lebensphase, entlastet gleichzeitig die Akutmedizin (Spitäler) und führt damit insgesamt zu Kosteneinsparungen im Gesamtsystem. Es gibt keinen Grund, die Umsetzung weiterhin auf die lange Bank zu schieben. Vor diesem Hintergrund braucht es rasch eine verbindliche Regelung der Finanzierung von Palliative Care-Leistungen über die ganze Versorgungskette. Der Bundesrat hat bereits einen Auftrag des Parlaments mit der Motion 20.4264 erhalten. Nach vier Jahren hat er aber immer noch nicht mit der Erarbeitung eines Erlasses gestartet. Den Bericht "Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care" plant das BAG noch viele Monate nicht öffentlich zu machen.
Die Vergütung der Beratungsleistungen, insbesondere der gesundheitlichen Vorausplanung, sind bereits mit der Pa.Iv. 22.420 Dobler in Bearbeitung und können in die Arbeit integriert werden.